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Antrag ans Arbeitsgericht

V
Vandale
Mai 2024 bearbeitet

Hallo .. Der Arbeitgeber hat einen Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage ohne den BR anzuhören von der Abteilung in der er schon seit Jahren arbeitet in eine andere versetzt.

Der BR hat den AG angeschrieben und ihn mitgeteilt, dass die Versetzung nach 99 Abs. 1 unwirksam ist und die Versetzung zurück zu nehmen ist, da der BR sonst gezwungen ist sich ans Arbeitsgericht zu wenden.

Der AG bleibt bei seinem Standpunkt und meint auf Grund des Arbeitsvertrags brauche er den BR nicht anhören..

Nun will der BR sich ans Arbeitsgericht wenden.

WIE GENAU MUSS DER BR DABEI VORGEHEN?

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Community-Antworten (3)

M
Meph1977

04.05.2024 um 02:13 Uhr

Ihr macht einen Beschluss einen Anwalt hinzuzuziehen den Rest erklärt euch dann der Anwalt.

W
WiederDa

06.05.2024 um 08:34 Uhr

Nehmt so schnell wie möglich Kontakt zu einem Anwalt auf. Der wird Euch die notwendigen Schritte (und Beschlussvorschläge) erläutern.

B
Betriebsrat0967

06.05.2024 um 18:46 Uhr

Wenn der Betriebsrat der Ansicht ist, dass eine Versetzung nach § 99 Abs. 1 BetrVG unwirksam ist und der Arbeitgeber sich weigert, die Versetzung zurückzunehmen, kann der Betriebsrat den Rechtsweg beschreiten und die Frage vor dem Arbeitsgericht klären lassen. Hier sind die Schritte, die der Betriebsrat dabei beachten sollte:

  1. Beschlussfassung im Betriebsrat: Der Betriebsrat muss zunächst einen Beschluss fassen, der die Einleitung eines Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht zur Überprüfung der Versetzung enthält. Der Beschluss muss die Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrats haben.
  2. Anrufung des Arbeitsgerichts: Der Betriebsrat reicht einen Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht ein. In dem Antrag sollte dargelegt werden, warum der Betriebsrat die Versetzung für unwirksam hält und welche Maßnahmen er für angemessen erachtet.
  3. Beteiligung des Betriebsrates im Verfahren: Der Betriebsrat kann im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auftreten und seine Argumente darlegen. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat seine Sichtweise und Begründung klar und nachvollziehbar präsentiert.
  4. Entscheidung des Arbeitsgerichts: Das Arbeitsgericht prüft den Sachverhalt und trifft eine Entscheidung darüber, ob die Versetzung rechtswidrig war und ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Versetzung rückgängig zu machen.
  5. Umsetzung des Urteils: Wenn das Arbeitsgericht zugunsten des Betriebsrats entscheidet, muss der Arbeitgeber die Versetzung zurücknehmen und die Vorgaben des Gerichts umsetzen.

Es ist empfehlenswert, dass der Betriebsrat sich bei der Einleitung des Verfahrens rechtlich beraten lässt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und die Interessen des Betriebsrats effektiv vertreten werden.

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