Kindkrank mit BRM als Elternteil
Gemäß meinem Arbeitsvertrag ist Paragraph 616 nicht ausgeschlossen. Mein Sohn ist oft krank, und da meine Frau Teilzeit als Lehrerin arbeitet, bleibe meist ich zu Hause. Meine neue Vorgesetzte, die nicht in Deutschland lebt / arbeitet, versteht das deutsche Recht nicht und wird zunehmend unzufrieden. Aber dies ist eine Entscheidung, die meine Frau und ich getroffen haben, und ich werde sie nicht ändern, nur weil es meine Vorgesetzte stört. Ich bemerke, dass mein chefin nun vermehrt Fragen an den deutschen personalleiterin stellt, und ich möchte wissen, wie ich mich besser verhalten kann. Letztes Jahr war ich insgesamt vielleicht 2 bis 2,5 Monate mit ihm zu Hause. Ist halt so.
Community-Antworten (7)
02.05.2024 um 18:49 Uhr
Wie hast Du denn die 2-2,5 Monate geregelt? Bist Du immer unter Lohnfortzahlung für die Pflege des kranken Kindes freigestellt worden?
§616 trifft zwar keine klaren Regelungen über die Anzahl der Tage, aber wird das nicht oft an die Zahlungsdauer des Kinderkrankengelds angelehnt?
Ich muss da mal eben doof nachfragen, da ich selbst kinderlos bin.
02.05.2024 um 19:01 Uhr
Bei allen Verständnis für Deine (und die deiner Frau) Lage darfst du dich aber auch nicht beschweren wenn deine Chefin prüft wie lange sie das mitmachen muss und später evtl. auch mal Konsequenzen ziehen will. Wenn du dich kein Stück bewegen willst, weil du eine Absprache mit deiner Frau hast, warum sollte sie sich bewegen. Die Tatsache das deine Frau an einer Schule arbeitet spielt da überhaupt keine Rolle, denn sie ist auch nur AN eines AG.
02.05.2024 um 19:51 Uhr
HI, insgesamt war ich in 2023 ca. 2,5 monate abwesend wegen kindkrank. da §616 nicht ausgeschlagen ist in mein arbeitsvertag, bekomme ich mein gehalt weiter. ich bekomme keine kurzung. das würden sie sich nicht trauen.
meine frau ist nicht AN, sie ist beamten auf lebenszeit, das weiß jeder in mein betrieb. meine chefin auch - sie hat in märz gefragt 'könnt ihr die kindkrank tagen nicht aufteilen?' ich habe ihr klar gesagt - nein, 'meine frau und ich haben uns entschieden ich bleibe zuhause". unter uns, wenn meine frau von der schule heim kommt - haben wir dann den nachmittag zusammen, was auch nett ist.
03.05.2024 um 01:54 Uhr
öhm mal so am Rande Pro Elternteil gibt es maximal 25 Tage im Jahr Kindkrank mit Lohnfortzahlung aber auch nur dann wenn man mehrere Kinder unter 12 Jahren hat. Was darüber hinausgeht gibt es Kinderkrankengeld. Zwar darf ein Elternteil seine Tage Ausschöpfen für die Pflege eines Kindes wenn diese aber verbraucht sind muss das andere Elternteil ran ob es will oder nicht.
03.05.2024 um 09:39 Uhr
@Meph Ich habe irgendwie nichts gefunden, was sich auf 25 Tage bezieht.
edit: Hier gibt es tatsächlich Erläuterungen im Zusammenspiel mit §275 BGB, §616 BGB und §45 SGB V.
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht-Sonderurlaub-aus-persoenlichen-Gruenden.html
Alles ein wenig vertrackt, und es lässt sich wohl lediglich das Fazit herleiten: Bisher Glück gehabt!
Wie Du Dich in Zukunft besser verhälst (Eingangsfrage)? Also ich würde mich mit den Gesetzen vertraut machen, sie einhalten und aufpassen dass Du Dich arbeitsrechtlich nicht angreifbar machst.
03.05.2024 um 13:34 Uhr
unter der Überschrift "Freistellung von der Arbeit" https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
03.05.2024 um 13:40 Uhr
Ah, ja. Bei mehreren Kindern. Da ist es. Danke.
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