Erstellt am 07.10.2007 um 12:34 Uhr von paula
schau mal hier:
http://www2.igmetall.de/homepages/chancengleichheit/file_uploads/faltblatt-kindkrank.pdf
Erstellt am 07.10.2007 um 22:15 Uhr von peanuts
"...und fanden auch im Gesetz nichts."
Dann habt Ihr wohl im falschen Gesetz gesucht...
§45 SGB V
Erstellt am 08.10.2007 um 14:07 Uhr von Dana
wenn das Kind krank geschrieben ist, bekommt ein elternteil einen Krankenschein für das Kind: "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes". Darauf steht, von wann bis wann das Kind krank geschrieben ist und vor allem muss der Arzt ankreuzen, dass die "Art der Erkrankung die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig macht" Bei einem 4-jährigen ist eine Betreuung bei einer Krankheit immer notwendig.
Der Elternteil, der zu Hause bleibt, füllt dann die Rückseite des "Kinderkrankenscheins" aus, macht eine Kopie für seinen Arbeitgeber und sendet das Original an seine Krankenkasse.
Jedem Elternteil stehen im Jahr 10 Kind-krank-Tage zu. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist es auch möglich, dass ein Elterteil die Tage auf den anderen überträgt und somit hätte dann ein Elternteil Anspruch auf 20 Tage Kind-krank.
Soweit ich weiß, kann der AG nichts dagegen tun, solange o.g. Bescheinigung vom Arzt ausgefüllt wird und in Kopie vorgelegt wird. WEnn das Kind krank ist, muss es ja betreut werden, oder? die KiTas nehmen kranke Kinder ja auch nicht auf, bzw. lassen sie für die Zeit der Krankheit nicht in die Kita, damit andere Kinder sich nicht anstecken.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Dana