Versetzung nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage
Ein Kollege der fristlos gekündigt wurde und nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage an den Arbeitsplatz zurückkehren soll, soll direkt in eine andere Abteilung versetzt werden.
Der Betriebsrat würde dazu nicht ordnungsgemäß angehört und der Arbeitgeber meint nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung daß er das dürfe .. und er die Zustimmung des BR nicht brauche ..
Kurios ist halt nur, das zuvor Versetzungsanträge aus der Abteilung des Kollegen in die Abteilung im BR reingekommen sind.
Was kann oder muss der BR nun tun. Arbeitsgericht ??
Danke für die Mühen
Community-Antworten (4)
02.05.2024 um 14:36 Uhr
Die Versetzung ist unwirksam und muss zurückgenommen werden.
Das kann der BR dem AG unter Angabe von §99 BetrVG mitteilen. Nützt das nichts, kann der Anspruch über das Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Hier steht auch noch mehr dazu:
https://der-betrieb.de/meldungen/versetzungen-ohne-beteiligung-des-betriebsrates-sind-unwirksam/
02.05.2024 um 17:33 Uhr
Der AG sollte sich mal überlegen seine Rechtsabteilung zu wechseln. Oder aber es wurde nur so behauptet und ist stimmt gar nicht. Sollte die Rechtsabteilung aber auf ihre Behauptung bestehen, kann man euch dies bestimmt mit Gesetz oder Urteil schriftlich zukommen lassen, damit ihr dies prüfen könntet. Bis dahin siehe Muschelschubser.
02.05.2024 um 20:53 Uhr
Liest sich, als wenn Tagträumer in der Rechtsabteilung arbeitet!
03.05.2024 um 09:29 Uhr
ich vermute mal, auf freundliche Hinweise, dass die Versetzung rechtswidrig ist, wird der AG nicht reagieren. Daher rate ich sehr dazu, es so zu machen wie der AG; nämlich rechtlichen Rat einzuholen. Beschlussfassung in der nächsten Sitzung, Anwalt beauftragen der euch berät und die nötigen Schritte einleitet.
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