Ablauf: vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren
Hallo,
unser Unternehmen hat weniger als 100 Arbeitnehmer und wir haben vor ein Betriebsrat zu gründen. Wenn ich korrekt im Internet recherchiert habe, muss dafür zunächst ein Wahlvorstand gewählt werden.
Der Ablauf wäre wie folgt:
- Einladung zu einer Betriebsversammlung an alle Arbeitnehmer senden
- Zwischen Einladungsversendung und Betriebsversammlung 7 Tage Zeit einplanen
- Wahlvorstand in der Betriebsversammlung wählen
Frage:
- Muss die Einladung schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen? Oder reicht auch nur mündlich?
- Kann ein Arbeitnehmer nach erfolgreicher Wahlvorstands Wahl einen Einspruch einlegen, wenn dieser die Einladung nicht bekommen bzw. Nicht rechtzeitig gelesen hat
- Ich lese im Internet das bei vorhandener weiblicher Arbeitnehmer auch Wahlsitze für das weibliche Geschlecht geben sollte. Sollte oder ist das Pflicht?
- Was passiert nach erfolgreicher Wahl des Betriebsrates wenn jemand krank ist? Müssen währendessen unbedingt Sitzungen statt finden oder kann man einfach warten bis die Kranken Mitglieder wieder da sind?
- Es steht, dass der Arbeitgeber Unterlagen zur ersten Wahlvorstandssitzung zur Verfügung stellen muss. Ist hiermit das Unternehmen (Personalabteilung zu) gemeint oder der Chef als Person? Ich meine damit, kann auch der Personaler die Unterlagen im Namen des Arbeitgebers zur Verfügung stellen ?
Community-Antworten (6)
02.09.2022 um 23:23 Uhr
1.) die Einladung wird normalerweise an geeigneter Stelle im Betrieb ausgehangen
2.) wenn der Aushang nicht korrekt war (oder nicht lange genug) etc. ja, wenn alles richtig war, nein.
3.) Es gibt einen Anspruch auf Sitze des Minderheitsgrschlechtes. Das müssen nicht unbedingt die Frauen sein. Und wenn es nur ganz wenige Frauen gibt, kann der Anspruch manchmal auch bei Null liegen.
4.) dafür gibt es die Ersatzmitglieder. Man kann ggf. auch warten … kommt darauf an, ob wichtiges zu erledigen ist (oder nicht).
5.) Personaler geht auch … sofern er entsprechende Befugnisse hat
04.09.2022 um 19:39 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die ausführlichen Antworten.
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Wir haben nur 2x Frauen bei 10 Mitarbeitern. Also müssen keine Frauen mit in den Wahlvorstand bzw. Betriebsrat gewählt werden?
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Müssen Ersatzmitglieder direkt beim Wahlvorstand gewählt werden? Oder geht es auch nachträglich?
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Ich hatte gelesen, dass bei so wenige Mitarbeitern der Betriebsrat nur aus 1 Mitglied besteht. Ist das korrekt?
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Wenn ich richtig gelesen habe, wird der Betriebsrat eine Woche nach erfolgreicher Wahl des Wahlvorstands gewählt. Ist das soweit korrekt? Was ist wenn alle Wahlvorstandsmitglieder die Woche dann im Urlaub sind? Kann man dann einfach die Betriebsversammlung nach dem Urlaub durchführen und den Betriebsrat dann wählen?
Vielen Dank :)
04.09.2022 um 21:10 Uhr
zu 1.) laut einem (Quoten-)Rechner:
https://www.ifb.de/static/wk/quoten.php
steht dem Minderheitengeschlecht demnach kein Sitz automatisch zu. Wenn aber eine der Frauen die meisten Stimmen erhält, ist sie natürlich im BR.
zu 2.) Wer sich darum bemüht, BR-Mitglied zu werden (sich also aufstellt zur Wahl) und mindestens eine Stimme erhält, ist automatisch Ersatzmitglied.
zu 3.) Das ist korrekt ... bei so wenigen Personen besteht der BR nur aus 1 Person. Sitzungen sind dann auch relativ kurz ... das eine BR-Mitglied muss sich mit den Themen beschäftigen und ggf. einen Beschluss dem AG mitteilen. Nur ist ja keine Beratung mit anderen BRM fällig und daher geht das alles sehr schnell.
zu 4.) Ich kenne mich mit dem Verfahren in Kleinbetrieben nicht so gut aus. Aber hier:
https://www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/zweistufiges-wahlverfahren
wird wohl deutlich, wann genau die Wahl stattfinden muss. Wenn klar ist, das da Personen vom Wahlvorstand im Urlaub sind, sollte man entweder andere Personen in den WV berufen ... soviele Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand bestellen, dass die Wahl auch ohne die ursprünglichen WV-Mitglieder stattfinden kann oder die Einladung zur ersten Betriebsversammlung so terminieren, das nicht gerade alle möglichen Leute wegen Urlaubs weg sind.
05.09.2022 um 20:14 Uhr
Vielen Dank für die ausführliche, schnelle Unterstützung!
Vorerst letzte Frage:
- Kann man bei der ersten Betriebsversammlung ein Mitglied als Wahlvorstand wählen, der zu dem Zeitpunkt verhindert ist (krank geschrieben). Oder muss es zwingend ein Mitglied sein, dass auch zu dem Zeitpunkt anwesend ist?
Vielen Dank
06.09.2022 um 11:14 Uhr
Das geht. Bei den kurzen Fristen sollte man sich aber wirklich gut überlegen, ob das Sinn macht.
07.09.2022 um 09:24 Uhr
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe sicherheitshalber davor noch beim Bundesfinanzministerium für Arbeit und Soziales angerufen. Die haben die Gesetzeslage geprüft und mir es anders mitgeteilt.
Da es eine erstWahl ist dürfen nur Mitglieder in den Wahlvorstand gewählt werden die auch bei der Betriebsversammlung anwesend sind. Die Ausnahme sind Ersatzmitglieder. Es darf zusätzlich Ersatzmitglieder gewählt werden die verhindert sind zb aufgrund von Krankheit. Diese genießen jedoch dann auch Kündigungsschutz wie die Hauptmitglieder.
Der Betriebsrat kann wohl auch im gleichen Zuge am gleichen Tag direkt dahinter gewählt werden
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