100 % Kurzarbeit für Kollegen in Kündigungsschutzverfahren
Hallo, unsere gesamte Firma geht in diesem Monat in 25%ige Kurzarbeit. Der BR hat eine generell sinnvolle BV zur Kurzarbeit mit Kündigungsschutz ausgehandelt.
Wir haben zur Zeit noch diverse ausstehende Kündigungsschutzverfahren und es befindet sich in der BV auch ein Passus, der die Möglichkeit einräumt, dass diese Kollegen, sofern "ihr Arbeitsvertrag wieder auflebt", auf 100% Kurzarbeit gesetzt werden können.
Ist so etwas üblich?
Community-Antworten (2)
09.01.2012 um 15:22 Uhr
Der Passus in der BV ist ziemlich egal. Ihr könnt kein Individualrecht (Arbeitsvertrag) regeln. Der Arbeitsvertrag hat Vorrang und er ist wieder in Kraft. Zumal so ein Passus nicht wirklich Werbung für einen BR macht.
09.01.2012 um 16:58 Uhr
Ihr könnt kein Individualrecht (Arbeitsvertrag) regeln.
Das tut der Passus aber auch nicht...
Der BR ist in der Mitbestimmung bzgl. der Verkürzung der AZ (§87 (1) Nr. 3) auch bzgl. der Verteilung der Verkürzung auf die einzelnen MA. Der Passus (so wie geschrieben) sagt nichts anderes aus, als dass der BR für MA deren Kündigung (vom Gericht oder AG) aufgehoben wird einer Verkürzung der AZ dieser MA um 100% zugestimmt hat. Und das ist legal und wirksam. Die Regelung sagt nichts darüber das hier eine Kündigung per BV aufgehoben werden soll, das wäre tatsächlich unwirksam.
Ob diese Regelung in Eurer Situation Sinn macht will ich nicht beurteilen.
Einen Sinn machen würde sie, wenn der AG sich im Gegenzug zu dieser Regelung bereit erklären würde die Kündigungen auch ohne Urteil aufzuheben! Das wäre effektiv ein Vorteil für beide Seiten: Der AN hat die AN wieder zur Verfügung so bald sich die Lage bessert, muß aber aktuell keine Lohnkosten für diese AN ansetzen (quasi so als wären sie gekündigt), die AN wären wieder in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, was u.a. bedeutet das alle auf die Betriebszugehörigkeit verweisenden Regelungen fortlaufen.
Vermutlich ist aber aus Sicht des AG der Sinn dieser Regelung, das er im Falle eines Unterliegens im Prozess diese MA, vermutlich auch rückwirkend, auf Kurzarbeit setzen will so das er nicht zu Lohnnachzahlungen (zumindest aber nicht zu zukünfitgen Lohnzahlungen) verpflichtet wäre. Ich wage zu bezweifeln, das er damit bei der AfA durchkäme, aber was die nicht weiß macht sie nicht heiß....
Ohne das der AG die Kündigungen von sich aus aufhebt würde ich als BR keine solche Regelung akzeptieren.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
Hallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
Hallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Arbeitnehmerpflichten während Kurzarbeit 100%
Hallo zusammen, ich hätte zum Thema Kurzarbeit (neu für mich) ein paar Fragen, sogar mit recht konkretem Beispiel: In der vorigen Woche freitags nahm ich an einer Besprechung teil, in welcher von Ter
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
Moin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Fragen rund um die Kurzarbeit
Unsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste