GEHÖRT LEKTÜRE DIE MAN AUF SEMINARE ERHÄLT DEM ARBEITSGEBER
Hallo, Gehört die Lektüre die man auf Seminar erhält dem Arbeitgeber und darf nicht mit nach Hause genommen werden? Wurde von BR-Mitgliedern des Diebstahls bezichtigt, weil ich den Fitting und Sozialordnung behalten habe. Ich soll die Lektüre ins BR-Büro bringen und mich nicht zu Hause schlau machen dürfen ..
Community-Antworten (16)
30.04.2024 um 11:48 Uhr
Da hab ich ja kein Problem mit .. Frage ist, ob ich diese mit nach Haus nehmen darf.
30.04.2024 um 11:48 Uhr
Bei den Seminarbeigaben der W.A.F. handelt es sich um Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit. Diese sind nicht für die private Nutzung einzelner Betriebsratsmitglieder, sondern für die Arbeit des gesamten Gremiums bestimmt und zudem rechtliches Eigentum des Arbeitgebers. Somit haben Sie durch Annahme der Seminarbeigabe keinen geldwerten Vorteil erlangt und werden hierdurch auch nicht begünstigt. Beim Ausscheiden aus dem Betriebsrat sind die Seminarbeigaben an den Betriebsrat bzw. an den Arbeitgeber zurück zu geben.
30.04.2024 um 11:55 Uhr
@ FlowHouse Antworten von Antwortgeber 1 kann man getrost ignorieren. Einige Seminaranbieter geben zur Hilfe der BR Arbeit ein kleines Buch (BetrVG). Ist dem in deinem Falle so ist dies zur eigenen Verfügung.
30.04.2024 um 11:56 Uhr
Da sagt aber die WAF was anderes
30.04.2024 um 12:11 Uhr
Ok, habe noch mal in einem älteren Thread gelesen und ziehe meine Aussage zurück. @Kehler hat wohl recht. https://www.betriebsrat.com/br-forum/63057/wem-gehoert-das-bei-einem-seminar-ausgegebene-material-arbeitgeber-oder-arbeitnehmer Aber wohl soll ein Diebstahl vorliegen?
30.04.2024 um 12:14 Uhr
Ich sehe momentan auch keinen, außer er ist kein BR Mitglied mehr. Normalerweise gibt es diese Bücher in mehrfacher Ausfertigung beim BR. So lange man noch BRM ist kann man die doch zum Studium mit nach Hause nehmen und wenn man kein BRM mehr ist, gibt man die zurück.
30.04.2024 um 12:15 Uhr
Richtig ist: Der AG zahlt die Seminare, und somit auch die Arbeitsmittel die hierfür benötigt werden. Die Eigentumsverhältnisse sind damit klar.
Der Rest hat m.E. aber nichts mit der BR-Arbeit zu tun. Selbst im Home Office würde ich ohne Absprache mit dem AG nicht einmal ein Paket Kopierpapier oder ein paar Aktenordner mitnehmen. Das gilt dann auch analog für Arbeitsmittel des BR.
Das Wort Diebstahl finde ich in diesem Zusammenhang auch ein wenig übertrieben. Aber im Gremium abzusprechen, z.B. für die Vorbereitung auf einen Beschluss mal den Fitting mitzunehmen, ist doch völlig unkritisch.
Wenn es nur um den Fitting geht, ist es datenschutzrechtlich auch unkritisch. Aber hütet Euch vor Heimarbeit mit papierhaften, datenschutzrelevanten Unterlagen. Hier entsteht schon eine meldepflichtige Datenpanne.
30.04.2024 um 12:24 Uhr
Nein. Diebstahl ist ein Eigentumsdelikt. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist Dir geläufig?
30.04.2024 um 12:28 Uhr
"Der TE befindet sich aber nicht im HomeOffice" Wenn mal irgend jemand in einem Prospekt sieht wo es dies Glaskugeln im Angebot gibt, bitte Bescheid sagen.
30.04.2024 um 12:31 Uhr
Soviel ich weiß ist Betriebsratsarbeit im Betrieb zu leisten und nicht im Homeoffice.
30.04.2024 um 12:45 Uhr
"Soviel ich weiß ist Betriebsratsarbeit im Betrieb zu leisten und nicht im Homeoffice."
Grundsätzlich ja.
"Betriebsratsarbeit" ist ein weites Feld. Im Rahmen von §30 Abs. 2 und entsprechender GO-Regelung kann es sogar bei einer BR-Sitzung zu HomeOffice-Situationen kommen. Auch eine Sitzungsvorbereitung des BRV oder administrative Tätigkeiten des Schriftführers sind in elektronischer Form denkbar, ähnlich wie Ausschuss-Arbeit.
Allerdings muss man das mit einer Abspreche mit dem AG absichern - denn es befreit einen ja nicht von der Pflicht, sich für Betriebsratsarbeit beim AG "abzumelden. Und ja, es gibt das BAG-Urteil 7 ABR 20/14, das nochmal besagt, dass BR-Arbeit nicht von der Anwesenheitspflicht im Betrieb befreit. BR-Arbeit ist also grundsätzlich im Betrieb zu leisten. Was aber, wenn die originäre Tätigkeit gemäß Vereinbarung ohnehin im Home Office stattfindet? Warum sollte das dann für die BR-Arbeit ausgeschlossen sein? Ich glaube, die größte Hürde ist hier die Kontrollierbarkeit durch den AG, aber rein rechtlich sollte es machbar sein.
Wenn er in seiner Freizeit gern in den Kommentaren schmökern will, kann er das ja tun. Wenn er das regelmäßig tut, würde ich die Mitnahme der Lektüre aber definitiv vorher absprechen.
Zum Diebstahl-Nonsens nochmal: Ein Eigentumsdelikt bedingt den Vorsatz, sich rechtswidrig eine Sache anzueignen. Davon kann ganz sicher nicht die Rede sein, wenn man sich Lektüre zur temporären Nutzung mit nach Hause nimmt.
30.04.2024 um 12:58 Uhr
@Kehler "Soviel ich weiß ist Betriebsratsarbeit im Betrieb zu leisten und nicht im Homeoffice." Diese Aussage würde ich so nicht 1:1 unterstreichen.
https://appyourself.net/de/blog/betriebsratsarbeit-im-home-office/
Und was ist mit Außenterminen?
30.04.2024 um 13:10 Uhr
Und was ist mit Außenterminen?
Außentermine sind kein Homeoffice!
30.04.2024 um 13:13 Uhr
"Nochmals, BR Arbeit ist im Betrieb abzuleisten, was gibt es daran nicht zu verstehen?"
Komm mal von Deinem hohen Ross runter, so einem Umgangston pflegen wir hier nicht.
30.04.2024 um 13:15 Uhr
Wenn AG und BRM vertrauensvoll miteinander umgehen und entsprechende Absprachen treffen, sehe ich da kein Problem.
30.04.2024 um 13:17 Uhr
... aber dennoch sollte die Frage des TE jetzt beantwortet sein.
Dauerhaft zu Hause horten ohne Absprache =nein Temporär und nach Absprache zu Hause nutzen = ja
Zumindest was die eigentumsrechtiche Sache angeht.
Der Rest ist doch eine andere Baustelle.
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