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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung blockieren, weil BR in Verhandlungen ist mit AG wegen Stellenabbau

E
emstein
Apr 2024 bearbeitet

In vielen Bereichen wir des zu Entlassungen kommen. Der AG hat mit dem BR Verhandlungen aufgenommen. Dennoch will der AG Mitarbeiter versetzen. Vermutlich aus den Bereichen, die stark betroffen sind und sich seine MA erhalten, damit dann "unliebsame" gehen müssen. Frage: Kann der BR während der Verhandlungsphase Versetzungen blockieren? § 99 Abs. 2 BetrVG regelt das insgesamt 6 Zustimmungsverweigerungsgründe aufgeführt sind. Keiner trifft davon zu. Kann man die Versetzungen im Moment bis zum Abschluss der Verhandlungen zurückweisen? Und mit welchem § BetrVG kann man als BR das begründen

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Community-Antworten (5)

H
Halbprofi

29.04.2024 um 13:04 Uhr

m.E. bleibt's bei der gängigen Vorgehensweise.

Beschluss nach §99, der leider abschließend ist.

Finden sich dort keine Ablehnungsgründe, ist die Versetzung durch.

C
celestro

29.04.2024 um 13:04 Uhr

"Dennoch will der AG Mitarbeiter versetzen. Vermutlich aus den Bereichen, die stark betroffen sind und sich seine MA erhalten, damit dann "unliebsame" gehen müssen."

Das funktioniert so nicht. Der AG kann zwar irgendwelche Abteilungen schließen, aber es müssen dann nicht die Leute gehen, die genau in diesen Abteilungen arbeiten. Stattdessen wird ein Pool gebildet, in den alle AN kommen, die die gleichen Qualifikationen haben und dann müssen die gehen, bei denen die Kündigung am wenigsten "schwer wiegt". Also meistens eher die jungen Leute oder die Personen, die noch nicht lange in der Firma sind.

Der AG kann zwar auch bestimmte Personen schützen (indem er sagt, die Person sei unverzichtbar), aber das kann er mWn auch nicht einfach so (also einfach für jeden behaupten, den er behalten will).

Ich sehe daher keinen Grund, irgendetwas zu blockieren.

E
emstein

29.04.2024 um 15:07 Uhr

Die Verhandlungen sind ja noch nicht beendet. Wenn der Sozialplan stehen würde, dann gäbe ich Ihnen Recht. Aber so agiert der AG um bis zum Abschluss des Sozialplanes einige wenige in sichere Abteilungen zu versetzten, die sonst vermutlich wegen zu geringen Sozialpunkten betroffen wären.

C
celestro

29.04.2024 um 15:37 Uhr

Nochmal ... es gibt keine "sicheren" Abteilungen. Wenn der AG 3 Abteilungen schließen will und es 7 Abteilungen gibt, in denen gleichwertige Arbeitsplätze zu finden sind, werden ALLE Mitarbeiter aus diesen 7 Abteilungen in einen Topf geworfen und daraus die Stellen abgebaut.

siehe hier:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/sozialauswahl

unter "vergleichbare Arbeitnehmer"

M
MarketingW.A.F.

30.04.2024 um 11:56 Uhr

Liebe(r) emstein,

*hier ein passendes Video zur Sozialauswahl: https://www.youtube.com/watch?v=X9IAjRubBsI

*Auch interessant ist vielleicht diese Videos zur Versetzungen: https://www.youtube.com/watch?v=760azSjZOIQ https://www.youtube.com/watch?v=DRNzgF823pc&t=25s

Viele Grüße, dein Marketing-Team der W.A.F.

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