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Verhandlungen ohne Beisein und Wissen des kompl. BR???

J
jpsonics
Jan 2018 bearbeitet

Hi zusammen!

Als eifriger Leser muss ich nun auch mal eine Frage stellen. Unser BR besteht aus 3 Mitgliedern. (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und ich als "Otto-Normal-Mitglied"). Wer muss, darf, oder sollte von uns bei Verhandlungen mit dem AG dabei sein. Aktuell ging es um Lohnerhöhungen. Wir sind Tarifungebunden und von daher müssen wir um solche Dinge kämpfen. Nun ist es so, dass diese Verhandlungen NUR der Vorsitzedende ohne Mitwissen / Besein der restlichen BR-Mitglieder geführt hat. Ist das so in Ordnung? Wenn ja, was ist wenn der BR-Vorsitzende wegen unvorhersehbarer Ereignisse während solcher Verhandlungen für längere Zeit abwesend ist (Unfall, Krankheit, etc.). Wir restlichen BR-Mitglieder haben dann ja kaum eine Chance zu wissen was bereits ausgehandelt wurde. Darf der Vorsitzende solche Verhandlungen überhaupt ohne Wissen und Beisein der restlichen BR-Mitglieder führen? Für antworten danke ich euch schon mal im Voraus.

Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J.

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Community-Antworten (5)

Z
Z.Ickig

06.06.2006 um 10:23 Uhr

Der BR darf grundsätzlich auf kollektivrechtlicher Basis ( d.h.: für die gesamten Beschäftigten des Betriebes) mit dem Arbeitgeber überhaupt keine Lohn- und Gehaltserhöhungen vereinbaren. Lest mal dazu den (immer wieder gerne übersehenen) § 77 Abs. 3 BetrVG. Lohn und Gehalt gehören definitiv zum Bereich der Regelungssperre. Kaum eine Gewerkschaft wird freiwillig dieses mächtige Regelungsinstrument den Betriebsräten überlassen.

Jeder Betriebsrat kann und darf aber mit dem Arbeitgeber über seinen eigenen Lohn eine Vereinbarung treffen.

J
jpsonics

06.06.2006 um 13:29 Uhr

Sers Z.Ickig!

Wenn ich den § richtig interprtiere gilt dieser in unserem Fall so nicht. Da wir nicht in der Gewerkschaft sind und damit auch keinen Tarifvertrag haben. Es ging bei diesen Verhandlungen auch nicht nach dem Motto: "Arbeiter A bekommt so viel mehr und Angestellter B bekommt dies usw.", oder einfach willkürlich weil es uns gerade gefällt, sondern um eine Einheitliche für alle Angestellten gleiche Erhöhung. Und zwar um die 3% bei den letzten Streiks usw. durchgesetzt wurden. Da wir ja keinen Tarifvertrag haben ist unser AG ja nicht dazu gezwungen uns diese 3% zu geben. Und ich glaube kaum dass irgendein AG freiwillig mehr zahlt. Da diese 3% mehr aber auch im Interesse ALLER Beschäftigten liegt ist dies doch die Aufgabe des Betriebsrates den AG darauf hinzuweisen, und zu versuchen das durchzusetzten. Oder täusche ich mich jetzt da?

Aber im Eigentlichen ging es darum: Darf der Vorsitzende Verhandlungen, welche die komplette Belegschaft betrifft, mit dem AG alleine durchführen oder muss, sollte da der komplette BR anwesen und eingeweiht sein?

Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J.

FB
Frank B.

06.06.2006 um 13:56 Uhr

Dann frage ich mich ernsthaft ob ihr da nicht ein wenig weit geht mit eurem Ehrgeiz, jpsonics?

Wenn ihr diese Verhandlung ansich schon nicht führen dürft, solltet ihr auch nicht darüber streiten, wer sie führt!

Ganz klar, der §77 Abs.3 BetrVG ist hier sowas von anzuwenden, der schreit regelrecht danach!

Genau das ist dein Problem, wie wollt ihr die 3% durchsetzen? Du bist zum Betriebsfrieden verpflichtet, darfst nicht streiken, was soll das ganze Gerede?

FB
Frank B.

06.06.2006 um 13:58 Uhr

Ach, ich vergaß, genau deshalb seit ihr nicht tarifgebunden!

Z
Z.Ickig

06.06.2006 um 16:12 Uhr

"Wenn ich den § richtig interprtiere gilt dieser in unserem Fall so nicht. Da wir nicht in der Gewerkschaft sind und damit auch keinen Tarifvertrag haben."

==> Du hast ihn nicht richtig interpretiert. Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe.

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