Verhandlungen ohne Beisein und Wissen des kompl. BR???
Hi zusammen!
Als eifriger Leser muss ich nun auch mal eine Frage stellen. Unser BR besteht aus 3 Mitgliedern. (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und ich als "Otto-Normal-Mitglied"). Wer muss, darf, oder sollte von uns bei Verhandlungen mit dem AG dabei sein. Aktuell ging es um Lohnerhöhungen. Wir sind Tarifungebunden und von daher müssen wir um solche Dinge kämpfen. Nun ist es so, dass diese Verhandlungen NUR der Vorsitzedende ohne Mitwissen / Besein der restlichen BR-Mitglieder geführt hat. Ist das so in Ordnung? Wenn ja, was ist wenn der BR-Vorsitzende wegen unvorhersehbarer Ereignisse während solcher Verhandlungen für längere Zeit abwesend ist (Unfall, Krankheit, etc.). Wir restlichen BR-Mitglieder haben dann ja kaum eine Chance zu wissen was bereits ausgehandelt wurde. Darf der Vorsitzende solche Verhandlungen überhaupt ohne Wissen und Beisein der restlichen BR-Mitglieder führen? Für antworten danke ich euch schon mal im Voraus.
Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J.
Community-Antworten (5)
06.06.2006 um 10:23 Uhr
Der BR darf grundsätzlich auf kollektivrechtlicher Basis ( d.h.: für die gesamten Beschäftigten des Betriebes) mit dem Arbeitgeber überhaupt keine Lohn- und Gehaltserhöhungen vereinbaren. Lest mal dazu den (immer wieder gerne übersehenen) § 77 Abs. 3 BetrVG. Lohn und Gehalt gehören definitiv zum Bereich der Regelungssperre. Kaum eine Gewerkschaft wird freiwillig dieses mächtige Regelungsinstrument den Betriebsräten überlassen.
Jeder Betriebsrat kann und darf aber mit dem Arbeitgeber über seinen eigenen Lohn eine Vereinbarung treffen.
06.06.2006 um 13:29 Uhr
Sers Z.Ickig!
Wenn ich den § richtig interprtiere gilt dieser in unserem Fall so nicht. Da wir nicht in der Gewerkschaft sind und damit auch keinen Tarifvertrag haben. Es ging bei diesen Verhandlungen auch nicht nach dem Motto: "Arbeiter A bekommt so viel mehr und Angestellter B bekommt dies usw.", oder einfach willkürlich weil es uns gerade gefällt, sondern um eine Einheitliche für alle Angestellten gleiche Erhöhung. Und zwar um die 3% bei den letzten Streiks usw. durchgesetzt wurden. Da wir ja keinen Tarifvertrag haben ist unser AG ja nicht dazu gezwungen uns diese 3% zu geben. Und ich glaube kaum dass irgendein AG freiwillig mehr zahlt. Da diese 3% mehr aber auch im Interesse ALLER Beschäftigten liegt ist dies doch die Aufgabe des Betriebsrates den AG darauf hinzuweisen, und zu versuchen das durchzusetzten. Oder täusche ich mich jetzt da?
Aber im Eigentlichen ging es darum: Darf der Vorsitzende Verhandlungen, welche die komplette Belegschaft betrifft, mit dem AG alleine durchführen oder muss, sollte da der komplette BR anwesen und eingeweiht sein?
Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J.
06.06.2006 um 13:56 Uhr
Dann frage ich mich ernsthaft ob ihr da nicht ein wenig weit geht mit eurem Ehrgeiz, jpsonics?
Wenn ihr diese Verhandlung ansich schon nicht führen dürft, solltet ihr auch nicht darüber streiten, wer sie führt!
Ganz klar, der §77 Abs.3 BetrVG ist hier sowas von anzuwenden, der schreit regelrecht danach!
Genau das ist dein Problem, wie wollt ihr die 3% durchsetzen? Du bist zum Betriebsfrieden verpflichtet, darfst nicht streiken, was soll das ganze Gerede?
06.06.2006 um 13:58 Uhr
Ach, ich vergaß, genau deshalb seit ihr nicht tarifgebunden!
06.06.2006 um 16:12 Uhr
"Wenn ich den § richtig interprtiere gilt dieser in unserem Fall so nicht. Da wir nicht in der Gewerkschaft sind und damit auch keinen Tarifvertrag haben."
==> Du hast ihn nicht richtig interpretiert. Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Anhörung des BR bei fristloser Kündigung
Eines Tages stand plötzlich der Personalleiter bei mir im Büro und sagte "Sie müssen sofort kommen. Wir müssen jemanden freistellen und brauchen Sie dort als Zeuge. Da Frau X als BR-Vorsitzender heute
WA aus 13 Mitgliedern?
Hallo Lt. § 107 Abs. 2 ist der Rahmen für die Größe des WA vorgegeben, mindestens 3 höchstens 7. anschl. steht die Größe des WA legt allein der BR fest. Nun meine Frage: Ist es Rechtens wenn der BR
1. Br.Vorsitzender redet sehr oft mit dem Betriebsl. und GL alleine - muss der kompl. BR da einschreiten?
Hallo Liebe Kollegen, unser 1.Vorsitzender ist schon 20 Jahren Betriebsrat. Immer wieder berichtet er uns, das er von der GL. Und Betriebsl. Ins Büro gerufen wird. Dann Berichtet er uns über einige
Streichung von außertarifl. Leistungszulage?
Hallo Ihr Lieben, habe mal wieder eine Frage. Folgende Situation: Bei uns erhalten einige MA eine freiwillige außertarifliche Zulage. Diese bewegt sich zwischen 10 € und ca. 250 €. Bei jeder Lohn-und