Leitender Angestellter will Sohn ausbilden - können wir wirklich blockieren?
Ein Leitender Angestellter will unbedingt seinen Sohn eine verkürzte Lehre bei uns machen lassen. Die Belegschaft kotzt bei dem Gedanken. Er soll Ausbildungsverkürzung kriegen (2 statt 3 Jahre, der hat Abi). Ein anderer Azubi bei uns (immer noch da) wollte auch in 2 Jahren machen, durfte aber nicht, was der leitende Angestellte abstreitet. Angeblich hätte man das einvernehmlich "besprochen" (wir waren nicht dabei). Der jetzige Azubi will natürlich keinen Knatsch und hält sich bedeckt (träumt wahrscheinlich von Übernahme). Könnte er sich dann sicher abschminken. Jetzt wird behauptet, der alte Azubi könnte die Verkürzung jetzt noch haben. Stimmt aber nicht. Hätte man früher sinnvoll vorbereiten müssen. Wenn der Sohn des Chefs jetzt kommt und wir sagen nein, weil keine Anhörung des BR stattfand und auch die Ausschreibung nicht vorliegt und eine Ungleichbehandlung stattfände, dann gibt es einen Knall. Wollte mich nochmal vergewissern, dass wir wirklich blockieren können. Vielen vielen Dank für die unermüdlichen Helfer in diesem Forum!
Community-Antworten (6)
25.07.2009 um 16:21 Uhr
@Zackibossi Hat denn der AG vor, ihn ohne eure Beteiligung einzustellen oder warum bist du dir so sicher?
25.07.2009 um 16:43 Uhr
Käme keine Anhörung, dann wäre das unser kleinstes Problem. Der 101 ist bereit.... oder gilt der hier nicht? Wichtiger ist: Können wir eine (ordentliche oder gerichtlich erzwungene) Anhörung problemlos mit Zustimmungsverweigerung beantworten? Eine Wackelpartie wäre schlecht!
25.07.2009 um 17:05 Uhr
@ ich glaube ihr habt eher ein Problem mit dem Chef und wollt ihm eins auswischen. Nur wqas kann der Sohn dafür? Beitrag von: Adalbert Ruschel Professor i.R. Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg; sofern im Betrieb des Ausbildenden ein Betriebsrat besteht, ist dieser nach § 99 BetrVG bei der Einstellung von Auszubildenden zu beteiligen, denn gemäß § 5 BetrVG sind die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsrechtes. Also wird die Einstellung eines Auszubildenden von der Regelung des § 99 BetrVG erfasst. Die Einstellung bedarf demnach der Zustimmung durch den Betriebsrat. Dieser kann die Zustimmung allerdings nur aus bestimmten Gründen verweigern. Die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes führt zwar nicht dazu, dass der Ausbildungsvertrag damit nichtig ist, der Auszubildende darf aber nicht beschäftigt werden. Bei der Verweigerung der Zustimmung muss zwischen Zulässigkeit und Begründetheit der Maßnahme des Betriebsrates unterschieden werden. Nicht jeder Normenverstoß rechtfertigt die Verweigerung der Zustimmung. Der Betriebsrat darf keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Berufsausbildungsvertrages nehmen. Er hat aber darüber zu wachen, dass die Einstellung nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen verstößt. Der Ausbildende kann die Zustimmungsverweigerung durch Beschluss des Arbeitsgerichtes ersetzen lassen, wenn er geltend macht, dass kein Grund dafür vorlag - und das Gericht dieses bestätigt.
25.07.2009 um 17:15 Uhr
Tja, SuzieQ, die Kollegen finden das schön blöde, dass der eigene Sohn mal schnell zwei Jahre angeboten kriegt, und ein anderer durfte nicht.... ich würde mich das ja nie trauen, aber der Chef hält das aus... toll! Also knirschen wir mit den Zähnen und gehen in Deckung, wenn die Tomaten aus der Belegschaft im Anflug sind.......
26.07.2009 um 11:08 Uhr
@Zecckibossi Dann nutzt doch jetzt die Gelegenheit... Lasst den Sohn vom Chef verkürzen (der kann ja nichts für seinen Vater) und legt dem Chef im Gegenzug eine BV über Ausbildungszeiten vor (wann wer wie wenn er möchte ). Dann haben doch alle etwas davon.
27.07.2009 um 00:25 Uhr
Danke Immie, eine konstruktive Idee - wer sich blos ärgert, kann nicht vernünftig denken!
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