Erstellt am 25.07.2009 um 14:21 Uhr von carrie
@Zackibossi
Hat denn der AG vor, ihn ohne eure Beteiligung einzustellen oder warum bist du dir so sicher?
Erstellt am 25.07.2009 um 14:43 Uhr von Zackibossi
Käme keine Anhörung, dann wäre das unser kleinstes Problem. Der 101 ist bereit.... oder gilt der hier nicht?
Wichtiger ist: Können wir eine (ordentliche oder gerichtlich erzwungene) Anhörung problemlos mit Zustimmungsverweigerung beantworten? Eine Wackelpartie wäre schlecht!
Erstellt am 25.07.2009 um 15:05 Uhr von SuzieQ
@
ich glaube ihr habt eher ein Problem mit dem Chef und wollt ihm eins auswischen. Nur wqas kann der Sohn dafür?
Beitrag von:
Adalbert Ruschel
Professor i.R. Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg;
sofern im Betrieb des Ausbildenden ein Betriebsrat besteht, ist dieser nach § 99 BetrVG bei der Einstellung von Auszubildenden zu beteiligen, denn gemäß § 5 BetrVG sind die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsrechtes. Also wird die Einstellung eines Auszubildenden von der Regelung des § 99 BetrVG erfasst. Die Einstellung bedarf demnach der Zustimmung durch den Betriebsrat. Dieser kann die Zustimmung allerdings nur aus bestimmten Gründen verweigern. Die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes führt zwar nicht dazu, dass der Ausbildungsvertrag damit nichtig ist, der Auszubildende darf aber nicht beschäftigt werden.
Bei der Verweigerung der Zustimmung muss zwischen Zulässigkeit und Begründetheit der Maßnahme des Betriebsrates unterschieden werden. Nicht jeder Normenverstoß rechtfertigt die Verweigerung der Zustimmung. Der Betriebsrat darf keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Berufsausbildungsvertrages nehmen. Er hat aber darüber zu wachen, dass die Einstellung nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen verstößt.
Der Ausbildende kann die Zustimmungsverweigerung durch Beschluss des Arbeitsgerichtes ersetzen lassen, wenn er geltend macht, dass kein Grund dafür vorlag - und das Gericht dieses bestätigt.
Erstellt am 25.07.2009 um 15:15 Uhr von Zackibossi
Tja, SuzieQ, die Kollegen finden das schön blöde, dass der eigene Sohn mal schnell zwei Jahre angeboten kriegt, und ein anderer durfte nicht.... ich würde mich das ja nie trauen, aber der Chef hält das aus... toll! Also knirschen wir mit den Zähnen und gehen in Deckung, wenn die Tomaten aus der Belegschaft im Anflug sind.......
Erstellt am 26.07.2009 um 09:08 Uhr von Immie
@Zecckibossi
Dann nutzt doch jetzt die Gelegenheit...
Lasst den Sohn vom Chef verkürzen (der kann ja nichts für seinen Vater) und
legt dem Chef im Gegenzug eine BV über Ausbildungszeiten vor (wann wer wie wenn er möchte ).
Dann haben doch alle etwas davon.
Erstellt am 26.07.2009 um 22:25 Uhr von Zackibossi
Danke Immie, eine konstruktive Idee - wer sich blos ärgert, kann nicht vernünftig denken!