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Digitale Arbeitszeiterfassung

HB
Hans Blank
Mai 2024 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kolleg*Innen! Bei uns im Betrieb (Gesunheitswesen) wurde die dig. Zeiterfassung eingeführt.

  1. Der Geschäftsführer möchte Plusstunden erst ab 15 Minuten registrieren Minusstunden jedoch minutiös. Ist das rechtens?
  2. Ist der AG berechtigt, die BR-Zeit zu erfassen, mit dem Ziel zu wissen, wievel BR-Zeit monatlich zusammenkommt?

Danke für Eure Antworten! Wenn möglich bitte mit Angaben in welchem Gesetz ich das nachlesen kann.

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Community-Antworten (46)

S
SoCha

26.04.2024 um 19:20 Uhr

Überstunden müssen ab der ersten Minute erfasst werden! Ein neues Urteil vom 13.09.2022 des Bundesarbeitsgerichts lautet, dass die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden müssen. Das Arbeitsschutzgesetz Paragraf 3 II Nummer 1 verpflichtet Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung minutengenau.

HB
Hans Blank

26.04.2024 um 19:31 Uhr

Danke für die Antwort! Leider steht im ArbSchG nicht das Wort "minutengenau". :-(

M
Meph1977

27.04.2024 um 00:39 Uhr

Den Dummschwätzer vor mir kann man gerne Ignorieren. Es ist einfach nur ein dummer Troll ohne auch nur Ansatzweise Ahnung vom Arbeitsrecht. Er ist auch einer der Wenigen Kandidaten die wegen Straftraten gegen Betriebsverfassungsorgane ins Gefängniss gehen würden wenn sie nach dem Unsinn handeln würden den sie hier von sich geben.

M
Moreno

27.04.2024 um 11:03 Uhr

Ist die Zeiterfassung ohne Mitbestimmung des Betriebsrates eingeführt worden?

HB
Hans Blank

27.04.2024 um 12:10 Uhr

@Moreno: Unser altes Gremium war beteiligt. Wir mussten neu wählen und haben das Thema jetzt wieder auf dem Tisch.

M
Moreno

27.04.2024 um 12:50 Uhr

Na Hans dann ran und den AG auffordern eine vernünftige BV mit Euch zu machen.

M
Meph1977

27.04.2024 um 15:12 Uhr

Tagträumer hast du irgendeinen Schimmer wie die Arbeitszeit dort geregelt ist? Nein hast du nicht also halt die fresse oder frag gefälligst die für eine Antwort nowendigen informationen an. Die Antwort von dir ist in der pauschalität schlicht falsch.

HB
Hans Blank

27.04.2024 um 17:26 Uhr

@ Tagträumer, danke für Deine Antworten.

@ Meph1977: Außer Beschimpfungen hast Du hier noch nichts zum Thema beigetragen!

M
Moreno

27.04.2024 um 18:04 Uhr

Hans Blank Tagträumer ist ein Troll der dieses Forum belästigt! Also nicht auf seinen Mist hören und sich wundern wenn andere richtige Betriebsräte auf die Palme gehen.

HB
Hans Blank

27.04.2024 um 18:13 Uhr

Dann tragt Eure Diskussionen bitte woanders aus! ICH BRAUCHE HIER SINNVOLLE INFORMATIONEN!!!

M
Moreno

27.04.2024 um 18:30 Uhr

Was brauchst du denn für Informationen? Der BR ist hier in der Mitbestimmung und der AG kann nichts einseitig festlegen! Gibt es schon eine BV oder hat der alte BR nur die Einführung abgenickt?

M
Moreno

27.04.2024 um 18:43 Uhr

Sag ich ja keinerlei Ahnung nur große Fresse!

M
Moreno

27.04.2024 um 18:58 Uhr

Tagträumer ich kann ja nichts dafür dass Du Mitbestimmung des Betriebsrates nicht verstehst!

M
Moreno

27.04.2024 um 19:33 Uhr

Tagträumer liest du die Fragen überhaupt durch? Er nimmt Mehrarbeit an will aber erst ab 15 Minuten bezahlen und das geht halt nicht.

M
Moreno

27.04.2024 um 19:56 Uhr

Oh Mann du hast ja noch weniger Ahnung wie ich dachte! Wenn der AG die Arbeit annimmt dann muss er sie vergüten!

M
Moreno

27.04.2024 um 20:24 Uhr

Ne du hast geschrieben... Gibt der Arbeitgeber die Anweisung... Du verstehst nicht mal den Unterschied...

D
DummerHund

27.04.2024 um 21:57 Uhr

@Hans Blank Der alte BR war in irgend einer Art und Weise Beteiligt Und der Neue muss sich jetzt wieder damit auseinander setzen. Hier gilt es erst einmal womit muss sich der jetzige auseinander setzen. Ist es eine alte BV? Ist es eine Regelungsabsprache? Ist es eine Sache die der AG seinerzeit so eingeführt hat und der damalige BR es einfach so hingenommen hat? In jedem Fall seit ihr in der Mitbestimmung. Was bestimmte Streitereien hier im Forum betrifft, ist es leider so das immer wieder User Betriebsräte oder Antwortgeber diskreditieren wollen. Ich bin jetzt hier im Forum der am längsten Antwortende (seit 2008) und habe da schon die Verschiedensten Vogelköppe kennen lernen dürfen. Leider hat der Betreiber dieser Plattformrechtliche Schwierigkeiten. Er kann zwar z.B. Ottto 1 sperren. Taucht dieser aber als Otto 2 wieder auf, hat der Betreiber ein Problem. Hat aber mit unserer Gesetzgebung was zu tun. Ich Kopiere nur mal eine Antwort. Einfach lesen und sich selber Gedanken machen wen du wo einordnest: "Erstellt am 26.04.2024 um 18:51 Uhr von Tagträumer_9 Typisches Beispiel von Azubis ohne Leistungswille. Dafür ist es immerhin das korrekte Forum."

D
DummerHund

27.04.2024 um 23:24 Uhr

@Hans Blank Siehe meinen Post und die Nr. des letzten Antwortgebers. Die Antwort ist dan gar nicht so fern.

C
celestro

28.04.2024 um 00:01 Uhr

"Nochmals ... ohne Anweisung des AG kann es zu keinen Ü-Stunden kommen, folglich greift auch keine Mitbestimmung. Gibt der AG die Anweisung zu Ü-Stunden, müssen diese erfasst werden und das Minutengenau."

Diese Aussage geht aber völlig am Thema vorbei und ist daher unsinig.

"1. Der Geschäftsführer möchte Plusstunden erst ab 15 Minuten registrieren Minusstunden jedoch minutiös. Ist das rechtens?"

Digitale Zeiterfassung = Mitbestimmung des BR ... und dann würde ich als BRM natürlich niemals einer Regelung zustimmen, in der Plus erst ab 15 Minuten und Minus minutiös abgerechnet wird.

Hinzu kommt, das so eine Reglung eigentlich nur im Rahmen eines Zeitkontos Sinn macht. Und auch hier würde ich nur zustimmen, wenn beides gleichberechtigt ist.

"2. Ist der AG berechtigt, die BR-Zeit zu erfassen, mit dem Ziel zu wissen, wievel BR-Zeit monatlich zusammenkommt?"

Der AG kann sich von den BRM eine Aufstelllung mit der monatlichen BR-Zeit geben lassen, ja.

M
Moreno

28.04.2024 um 00:06 Uhr

Tagträumer du bist ein Troll und kein User! Du kapierst nicht die einfachsten Mitbestimmungsregeln vom Betriebsverfassungsgesetz! Ich weiß ja nicht was Dir mal ein Betriebsrat angetan hat...,wahrscheinlich hat er Deiner Kündigung zugestimmt was ich gut verstehen kann! Jetzt sitzt du seid Jahren beschäftigungslos in der Gegend rum und freust Dich deinen Quatsch hier im Forum zu verbreiten armer Kerl such Dir mal professionelle Hilfe!

HB
Hans Blank

28.04.2024 um 16:36 Uhr

@ Dummerhund und celestro: Danke, dass ihr mir Antworten gegeben habt, mit denen ich wirklich was anfangen kann. Im Gegensatz zu den unpassenden Kommentaren anderer. DANKE!!!

X
XYZ68

29.04.2024 um 09:55 Uhr

@ Hans Blank

  1. Ihr seid bei der Zeiterfassung in der Mitbestimmung. Und auch bei Überstunden. Wenn ihr nicht extra etwas geregelt habt, darf somit der Arbeitgeber ohne eure Zustimmung auch keine Mehrarbeit / Überstunden genehmigen.

Ohne die Regelungen bei euch zu kennen, kann über die Rechtmäßigkeit hier im Forum niemand etwas abschließendes sagen.

Mein Rat: Führt euch die alten Regelungen zu Gemüte und kündigt sie ggf. und verhandelt dann bessere Regelungen. Im Zweifel holt euch fachliche Unterstützung (hier muss der Arbeitgeber vorher zustimmen). Beachtet aber auch gleich, dass nach aktueller Rechtsprechung ohnehin jegliche Arbeitszeit zu erfassen ist. Dies wäre ein weiterer guter Grund, vorhandene Regelungen zu überarbeiten und anzupassen.

K
Kehler

29.04.2024 um 10:36 Uhr

Ich kann dir hier mal die Antwort auf meine Mail an einen vom Fach posten.

ich nehme Bezug auf Ihre Email. Der EuGH sagt, dass das System objektiv und geeignet sein muss, die Arbeitszeit zu erfassen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18 sowie BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21). Dementsprechend dürfte ein System, das die Arbeitszeit nur ungenau erfasst, nicht wirklich geeignet sein. Eine Vorschrift hierzu existiert zwar nicht, dies liegt aber in der Natur der Sache.

C
celestro

29.04.2024 um 11:43 Uhr

Wie bitte? Ein System, das die Arbeitszeit ungenau erfasst, ist nicht geeignet, die Arbeitszeit zu erfassen?

Darüber hinaus ... wie soll ein digitales Zeiterfassungssystem die Zeiten "ungenau" erfassen? Ich stempele um 17:00 aus, dann muss das System "gucken", ob das mehr als 15 Minuten waren oder nicht.

Sorry, aber irgendwie klingt das total schräg.

K
Kehler

29.04.2024 um 11:48 Uhr

Sorry, aber irgendwie klingt das total schräg.

Passt zu 100% zu manchen AG

C
celestro

29.04.2024 um 12:05 Uhr

"Passt zu 100% zu manchen AG"

Hö? Du hast doch geschrieben:

"Ich kann dir hier mal die Antwort auf meine Mail an einen vom Fach posten."

also hast DU doch einen Anwalt (o.ä.) angeschrieben, oder nicht?

K
Kehler

29.04.2024 um 12:10 Uhr

Die Aussage: "Passt zu 100% zu manchen AG" ist die Antwort auf deine Aussage: "Sorry, aber irgendwie klingt das total schräg"

C
celestro

29.04.2024 um 12:17 Uhr

Das ist mir klar, aber was soll das?

D
DummerHund

29.04.2024 um 13:17 Uhr

Fakt ist der AG will hier bei der Zeiterfassung was ändern und braucht dazu die Zustimmung des BR. Gibt dieser die Zustimmung nicht bleibt dem AG nichts anders über als wie sich die Zustimmung vom Gericht ersetzen zu lassen.

M
Moreno

29.04.2024 um 13:21 Uhr

Dummerhund du meinst wohl die Einigungsstelle?

D
DummerHund

29.04.2024 um 13:24 Uhr

@moreno OK könntest Recht haben. Hab wohl noch zu viel Kontrastmittel vom CT im Körper. Schmunzel.

HB
Hans Blank

02.05.2024 um 21:32 Uhr

Also die Arbeitszeiten werden zwar per Terminal erfasst. Kommt man ein paar Minuten früher, wird die Zeit automatisch auf den Arbeitsbeginn angepasst. Kommt man ein paar Minuten später, werden die Minuten als Minus registriert und nicht korrigiert.

C
celestro

02.05.2024 um 23:35 Uhr

Denke nicht, dass das so zulässig ist ... aber vielleicht mal mit einem Fachmann bereden.

X
XYZ68

03.05.2024 um 10:40 Uhr

Zitat: Also die Arbeitszeiten werden zwar per Terminal erfasst. Kommt man ein paar Minuten früher, wird die Zeit automatisch auf den Arbeitsbeginn angepasst. Kommt man ein paar Minuten später, werden die Minuten als Minus registriert und nicht korrigiert.

Diese Kappen vor und nach der Arbeitszeit ist zulässig, wenn der Arbeitgeber auch ganz klar kommuniziert, dass erst ab Arbeitsbeginn gearbeitet wird. Alles außerhalb dieses Zeitkorridors wird erst dann angerechnet, wenn der Vorgesetzte dies auch bestätigt (läuft bei uns zum Beispiel über einen Korrekturbeleg). Wenn im Arbeitsvertrag oder aber in der Arbeitszeit-BV des Betriebes feste Beginn - und End-Zeiten festgelegt sind, ist dies so auch korrekt.

C
celestro

03.05.2024 um 11:39 Uhr

"Diese Kappen vor und nach der Arbeitszeit ist zulässig, wenn der Arbeitgeber auch ganz klar kommuniziert, dass erst ab Arbeitsbeginn gearbeitet wird."

Das stimmt natürlich! Wobei wir uns mMn schon ziemlich vom Startpost entfernt haben. Also vor allem auch der TE, der hier Infos nachschiebt, die es vorher nicht gab.

M
Moreno

03.05.2024 um 11:45 Uhr

xyz es geht hier ja nicht um festgelegte Arbeitszeiten das ist ein ganz anderes Thema

C
celestro

03.05.2024 um 12:01 Uhr

"xyz es geht hier ja nicht um festgelegte Arbeitszeiten das ist ein ganz anderes Thema"

Das wissen wir nicht. Im Startpost steht "(Gesunheitswesen)", da wäre es nicht verwunderlich, wenn feste "Schichtzeiten" vorliegen.

Und auch:

"Kommt man ein paar Minuten früher, wird die Zeit automatisch auf den Arbeitsbeginn angepasst."

denn woher soll "Arbeitsbeginn" kommen, wenn nicht "feste Arbeitszeit" gemeint ist?

M
Moreno

03.05.2024 um 13:49 Uhr

Celestro... Unser Arbeitgeber möchte Plusstunden erst ab 15 Minuten vergüten.... also wie kommst du auf feste Zeiten?

C
celestro

03.05.2024 um 13:54 Uhr

Sagte ich doch:

"Kommt man ein paar Minuten früher, wird die Zeit automatisch auf den Arbeitsbeginn angepasst."

und eine feste Zeit und Plusstunden schließen sich ja nicht notwendigerweise aus ... denn man kann ja hintenraus über ein Arbeitszeitkonto trotzdem mal länger bleiben.

M
Moreno

03.05.2024 um 14:51 Uhr

.. denn man kann ja hintenraus über ein Arbeitszeitkonto trotzdem mal länger bleiben. Eben und hier will der AG ja erst nach 15 Minuten vergüten....

C
celestro

03.05.2024 um 15:23 Uhr

siehe dazu folgendes Posting:

"Erstellt am 27.04.2024 um 22:01 Uhr von celestro"

:rolleyes:

M
Moreno

03.05.2024 um 18:01 Uhr

Das wissen wir nicht. Zitat celestro Falsch geschrieben....das weiß ich nicht würde passen! :-)

C
celestro

03.05.2024 um 18:18 Uhr

Nein, Du weißt es ja genauso wenig. ;-)))

D
DummerHund

03.05.2024 um 18:30 Uhr

Jegliche Diskussion hier nutz ja nix wenn der TE sich nicht beteiligt und oben gestellte Fragen nicht beantwortet.

M
Moreno

03.05.2024 um 20:41 Uhr

Celestro Wenn der AG sagt wenn ihr länger arbeitet dann bekommt ihr es erst nach 15 Minuten bezahlt ist dies nicht gesetzeskonform. Wenn er sagt um 16.00 Uhr ist Feierabend sieht es anders aus. Geht vielleicht auf dem Bau aber nicht in einer Pflegeeinrichtung! Also ganz einfach wird Mehrarbeit angenommen muss diese vergütet werden. Wünsche ein schönes Wochenende!

C
celestro

03.05.2024 um 23:28 Uhr

Und warum denkst Du, mir etwas erklären zu müssen, was ich genauso längst gesagt habe? Vielleicht solltest Du vor dem Posten erst einmal nachlesen, was die Leute so geschrieben haben.

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