Tonaufzeichnungen von Projektgruppensitzungen zur besseren Infoweitergabe- Mitbsteimmung gem. §87 BetrVG?
Wir stellen im Haus gerade um auf die digitale Archivierung der Patientenakte, im nächsten Schritt kommt dann die Digitale Patientenakte. Dazu gibt es eine Pilotstation mit einer Projektgruppe. Es werden Protokolle der Sitzungen geführt. Jetzt hat 1 Mitglied dieser Gruppe angefragt, ob es Tonaufzeichnungen dieser Sitzungen geben kann, da er nicht immer dabei sein kann und ihm die Protkolle nicht ausführlich genug sind. Reicht es in diesem Fall aus, wenn vor der nächsten Sitzung die Projektgruppe die Mitglieder fragt ob sie einverstanden sind oder bedarf es zusätzlich noch dem Beschluss des Betriebsrats? Wenn einer der Projektgruppenmitglieder etwas dagegen hat darf es sowieso nicht gemacht werden.
Community-Antworten (5)
30.01.2013 um 14:18 Uhr
@birwein Das reicht aus meiner Sicht. Ich würde nur noch klären, wann die Aufzeichnungen - nachweislich - durch wen gelöscht werden. Überspitzen kann man das ganze natürlich, wenn man eine BV dazu fordert. ;-)
30.01.2013 um 14:24 Uhr
Wow, das ging aber schnell. BV halte ich jetzt für diesen Zweck übertrieben
30.01.2013 um 14:36 Uhr
@birwein Ich dem Grunde nach auch. Wenn das allerdings was Generelles daraus wird, könnte das sehr sinnvoll sein.
30.01.2013 um 15:02 Uhr
Ich würde Tonaufzeichnungen für übertrieben ansehen (und hätte auch als Teilnehmer grundsätzlich etwas dagegen).
Der Kollege sollte lieber seinen Terminkalender auf Vordermann bringen.
30.01.2013 um 16:48 Uhr
@ birwein
Wenn einem Mitglied dieser Gruppe das Protokoll nicht ausführlich genug ist, sollte man doch erst mal über das Protokoll nachdenken.
Welche Informationen fehlen, um Ergebnisse bei Nichtteilnahme nachvollziehen zu können?
Handelt es sich um ein reines Ergebnisprotokoll? Falls ja, würde ich das unabhängig von diesem einen Mitglied auf ein Verlaufsprotokoll umstellen.
Tonaufzeichnungen aus geschildertem Anlass würde ich jedoch strikt ablehnen.
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