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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung, wenn man krank ist?

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Xoned
Apr 2024 bearbeitet

Hallo, ich würde mich gerne vorstellen, möchte aber lieber anonym bleiben, da mich meine Chefin zu Unrecht ziemlich auf dem Kieker hat und ich nicht riskieren möchte, gekündigt zu werden. Ich habe heute einen Vertrag unterzeichnet, der besagt, dass ich abgemahnt werde, wenn ich krank werde. Ich frage mich, ob dieser Vertrag rechtlich bindend ist, obwohl ich ihn unterschrieben habe.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

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Community-Antworten (18)

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RudiRadeberger

25.04.2024 um 20:58 Uhr

Wäre es möglich, den entsprechenden Text hier wortwörtlich einzustellen? Oder zumindest die entsprechende Passage?

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Xoned

25.04.2024 um 21:53 Uhr

Nein, leider nicht. Ich erinnere mich nur noch daran, dass es in dem Vertrag darum ging, dass ich abgemahnt werde, wenn ich krank werde. Und danach sagte meine Vorgesetzte zu mir, wir sollten es wagen, krank zu werden, sie würde das durchziehen.

M
Moreno

25.04.2024 um 22:09 Uhr

Ist egal der AG kann dich abmahnen wenn du nicht schnell genug über den Flur läufst. Hat aber nix damit zu tun ob er dich kündigen kann. Einfach jedes mal die Abmahnung aufs Klo hängen. Kommt es zu einer Kündigung dann eine Schutzklage machen!

D
DummerHund

25.04.2024 um 22:19 Uhr

Bin da ganz bei moreno. Abmahnungen kann sie täglich bis in die Nacht hinein. Ob diese dann rechtsgültig sind ist eine ganz andere Sache. In deinem Fall würden sie wohl der Tinte nicht wert sein und ein Richter würde sie im Rechtsstreit als nichtig erklären. Ich würde mir eine solche Abmahnung nicht nur eingerahmt auf´s Klo hängen, sondern auch noch ein Foto machen davon und der AG schicken.

F
Fried

25.04.2024 um 22:43 Uhr

Sorry, aber das doch Blödsinn, kein AG mahnt jemanden ab, wenn man krank wird. Wirst Du abgemahnt, wenn Du krank machst und Du dabei ertappt wirst? Das kann ich mir schon eher vorstellen.

D
DummerHund

25.04.2024 um 23:02 Uhr

@ Xoned Es steht jedem Fragesteller frei wie er Antworten hier ein ordnet.

S
seehas

26.04.2024 um 09:42 Uhr

Hast du kein Exemplar des Vertrages erhalten, den du unterschrieben hast?

M
Muschelschubser

26.04.2024 um 09:58 Uhr

@Fried

Wie soll man so etwas nachweisen? Den AG geht der Grund nichts an. Wie oft wird heiße Luft verbreitet, weil man während der AU beim Einkaufen gesehen wird. Erst Recht bei psychischen Erkrankungen, wo soziale Kontakte ausdrücklich empfohlen werden, ist das kritisch. Krank bedeutet nicht bettlägerig, das verwechseln viele.

Deine Argumentation erinnert stark an die des Tagträumers...

@xoned

Wirklich Angst haben muss man vor diesen Abmahnungen nicht. Zum einen muss man eine krankheitsbedingte Kündigung nicht auf Abmahnungen stützen, zum anderen muss der AG im Falle einer Krankheitsbedingten Kündigung gewisse Voraussetzungen beachten:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1

Ob der Vertrag in der Form unzulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Aufgrund des Links ist er juristisch für eine eventuelle Kündigung völlig ohne Relevanz.

X
XYZ68

26.04.2024 um 10:52 Uhr

Für eine personenbezogene Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Für eine Verhaltensbedingte schon.

Die Krankheitsbedingte Kündigung zählt zu den personenbezogenen Kündigungen. Falls der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, dann gibt es entsprechende Mittel und Wege.

Hier scheint es aber um eine Drohkulisse zu gehen. Ich würde mir etwas Neues suchen, wer will in solch einem Umfeld arbeiten? Wenn man krank wird, ist man krank, da hilft auch keine Abmahnung.

E
enigmathika

26.04.2024 um 12:38 Uhr

"Ich erinnere mich nur noch daran, dass es in dem Vertrag darum ging, dass ich abgemahnt werde, wenn ich krank werde."

Da solltest Du aber dringend und schnellstmöglich ein Exemplar für Deine Unterlagen anfordern. Wenn Du keine Ausfertigung des Vertrages hast, könnte die Chefin nach Belieben noch weitere Punkte einfügen.

C
Challenger

26.04.2024 um 14:52 Uhr

Zitat xyz68 : Hier scheint es aber um eine Drohkulisse zu gehen.

VOLLTREFFER. Eine Abmahnung wegen tatsächlicher Krankheit unter Einhaltung der Anzeige- und Nachweispflichten gemäß §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes kann sich der Arbeitgeber in die Haare schmieren

VB
Vic Brom

26.04.2024 um 15:26 Uhr

Wenn Du kein Exemplar dieses Vertrages bekommen hast verstößt das gegen das Nachweisgesetz, oder? Dir sind nach Vertragsschluss und vor Arbeitsantritt die Vertragsbedingungen (damit sind m.E. auch Betriebsvereinbarungen etc.) auszuhändigen. bei Änderungen bestehender Verträge binnen 14 Tagen.

Ich schließe mich der Unbrauchbarkeit der Abmahnungen für eine Kündigung an. Wenn die Krankmeldung nicht erschüttert werden kann, kannst Du Dir damit die Wände tapezieren.

Du hast mit dem Nachweisgesetz u.U. ein wesentlich spitzeren Dorn in der Hand, um die Seifenblasen Deines AG platzen zu lassen. Wer weiß, welche Klauseln da sonst noch schlummern. "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", "Über die Höhe des Gehalts ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren" oder "Zur Wahrung betrieblicher Belange darf gewährter Urlaub jederzeit widerrufen werden" ??? ?

Nebenbei: Willst Du wirklich in einer solchen Firma arbeiten, wo Personaler so dumm sind, einfachste Gesetze zu ignorieren und von Vornherein Drohkulissen aufzubauen? Im Moment werden überall Leute gesucht - und auf den Kopf gefallen bist Du ja nicht, sonst würdest Du nicht bei den "Profis" Hilfe suchen.

T
Tagträumer_9

26.04.2024 um 20:54 Uhr

Welche Profis meinst Du?! Ein Forum, dass woanders als Müllhalde bezeichnet wird, liest man häufiger ...

Personen, wie Langzeitkranke/Frührentner ... genausowas tummelt sich hier, Leute ohne Leistung!

K
Kampfschwein

26.04.2024 um 22:33 Uhr

Zitat Tagträumer_9 : Personen, wie Langzeitkranke/Frührentner ... genausowas tummelt sich hier, Leute ohne Leistung

Und Vollpfosten mit individueller Verblödung wie Tagträumer_9

C
celestro

28.04.2024 um 00:07 Uhr

Trollpost von Tagträumer_9 gemeldet!

M
Muschelschubser

29.04.2024 um 10:32 Uhr

"Welche Profis meinst Du?! Ein Forum, dass woanders als Müllhalde bezeichnet wird, liest man häufiger ..."

Warum nutzt Du eigentlich, natürlich rein zufällig, den selben Wortlaut wie Fried?

F
Fried

29.04.2024 um 11:25 Uhr

Willst Du mir also doch was unterstellen Muschelschubser? Siehst Du vor lauter Trollen nicht mehr klar?

M
Muschelschubser

29.04.2024 um 12:06 Uhr

"Willst Du mir also doch was unterstellen Muschelschubser? Siehst Du vor lauter Trollen nicht mehr klar?"

Meine Frage richtete sich an Tagträumer_9 und nicht an Dich. Warum antwortest Du in seinem Namen?

Aber wer weißt, vielleicht melden sich ja jetzt noch 20 andere "Unterstützer" zu Wort, dass man ja hier niemandem Trollerei unterstellen soll.

Dann müssen wir halt alle lieb sein...

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