W.A.F. LogoSeminare

BR-Arbeit bei Überstundenanträge inkludiert?

SM
Stefan M.
Apr 2024 bearbeitet

Unser Arbeitgeber beantragt monatliche Überstunden - gestaffelt nach bestimmten Mitarbeitergruppen. Wir haben BR-Mitglieder, die aufgrund ihrer normalen Tätigkeit im Unternehmen UND wegen BR-Arbeit das beantragte und vom BR genehmigte Kontingent an Überstunden überschreitet. Eine exakte zeitliche Abgrenzung ist nicht möglich, da wir z.B. häufig auch telefonisch BR-Arbeit ausüben. Eine Aufteilung kann nur geschätzt werden. Wir sind der Ansicht, dass die vorgenannten genehmigten Überstunden beide Bereiche enthält. Wenn also 20 Überstunden genehmigt wurden und das BR-Mitglied für welche Arbeit auch immer mehr Überstunden machen muss, muss der Arbeitgeber das vorher beantragen. Richtig?

24305

Community-Antworten (5)

LT
Lars Timme

25.04.2024 um 14:45 Uhr

Weshalb soll der AG Überstunden für BR Arbeit beantragen, dass ergibt null Sinn?!

SM
Stefan M.

25.04.2024 um 14:55 Uhr

Der AG soll akzeptieren, dass die beantragten Überstunden ALLE Überstunden beinhalten und nicht nur für "normale" Arbeit. Separater Antrag für Überstunden wegen BR-Arbeit ist natürlich sinnlos.

OH
Olav HB

25.04.2024 um 14:55 Uhr

Nicht ganz. Wer nicht nach §38 freigestellt ist, muss selbst entscheiden ob seine BR-Tätigkeit erforderlich ist. Diese findet dann grundsätzlich in der normale Arbeitszeit statt, es sei denn, dies ist aus betriebliche Gründe nicht möglich. Eine zeitliche Abgrenzung ist sehr wohl möglich, man schreibt auf wann man telefoniert hat (mit ein Notiz für sich mit wem und zu welchen Thema, nicht für den AG bestimmt!) und somit hat man eine eindeutige Abgrenzung.

Auch wenn die BR-Stunden zeitich abgenzbar sind, sie sind in der Regel nur bedingt planbar (Sitzungen, Fortbildungen usw.), die Beratungen ergeben sich oft relativ spontan. Somit ist es für ein Arbeitgeber (und der BR) nicht möglich, hierfür vorher pauschal ein Überstundenkntingent zu vereinbaren. Dies würde die Entscheidungsfreiheit des einzelnen BR Mitglieds unzulässig einschränken.

Bleibt die regulären Arbeit liegen und führt dies zu Überstunden, so ist der BR hier in der Mitbestimmung. Aus vorher geschilderte Gründe kann das m.E. aber nicht pauschal vorher beantragt werden.

C
celestro

25.04.2024 um 15:05 Uhr

"Der AG soll akzeptieren, dass die beantragten Überstunden ALLE Überstunden beinhalten und nicht nur für "normale" Arbeit."

Diese Aussage wird aber durch die andere:

"Separater Antrag für Überstunden wegen BR-Arbeit ist natürlich sinnlos."

doch komplett negiert!

NB
nicht brauchen

25.04.2024 um 17:48 Uhr

Hmm Ihr macht Euch ein Problem das wer anderes hat.

  1. Betriebsratsarbeit ist unter der Arbeitszeit zu erledigen.
  2. Der AG hat dafür zu sorgen, dass ihr für die Zeit freigestellt werdet und die Arbeit wer andres macht. Falls Ihr euer Arbeitspensum nicht schafft und es kein anderer machen kann hat der AG Pech.
  3. Mehr Leute einstellen...

Danach kann er immer noch Überstunden beantragen. Die muss man nicht immer genehmigen.

Ihre Antwort