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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zur Wiedereingliederung gezwungen nach Kündigung

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clau1984
Mai 2024 bearbeitet

Hallo, ich war jetzt lange Zeit krank(3/4 Jahr), bin wieder voll arbeitsfähig (Bestätigung durch Ärztin), ich habe am 19.04. meinen Arbeitgeber darüber informiert das ich am 22.04. wieder auf Arbeit komme und keine Wiedereingliederung machen möchte, mein Arbeitgeber möchte aber unbedingt eine Wiedereingliederung. Nun habe ich am 20.04. meine Kündigung erhalten (wovon ich bei dem Telefonat nichts erfahren habe) zum 30.06, sie wurde am 16.04.24 ausgestellt. Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin aufgefordert, erstmal meinen Resturlaub zu nehmen. Er möchte aber das ich danach eine Wiedereingliederung mache und hat mich zu einem BEM eingeladen (wo ich natürlich hin gehen werde). Ich verstehe das ganze nicht und weiß auch nicht wie ich reagieren soll, denn für mich ist das alles sehr unlogisch.

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Community-Antworten (26)

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Muschelschubser

25.04.2024 um 10:51 Uhr

Ich verstehe die Reihenfolge nicht ganz, vielleicht war die Kündigung ein Schnellschuss vom AG.

Vermutlich hat er Zweifel an Deiner dauerhaften Arbeitsfähigkeit und möchte Dich raus haben (sofern eine solche Ferndiagnose überhaupt möglich ist).

Handelt es sich denn um eine krankheitsbedingte Kündigung, oder was steht drin?

Der AG weiß sicherlich, dass eine solche Kündigung ohne korrekt durchgeführtes BEM auf sehr wackeligen Beinen steht (sie ist sogar per se unwirksam, nur tun halt viele nichts dagegen). Nun versucht er zu retten was zu retten ist - also ein sauberes BEM nachzuschieben, aus dem dann vermutlich hervorgehen soll, dass man alles versucht hat um Dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu schaffen.

Wenn Du das BEM ablehnst, hat der AG es grundsätzlich umso leichter.

Aber vermutlich hat sich der AG eh schon in eine schlechte Position gebracht, weil er die Kündigung vor der Einladung zum BEM ausgesprochen hat. Aber das würde ich definitiv juristisch abklären lassen.

Du brauchst ja eh rechtlichen Beistand, da Du binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen müsstest. Schildere den Fall ganz genau, und er wird Dir den richtigen Weg aufzeigen.

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clau1984

25.04.2024 um 11:09 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist alles ziemlich kompliziert.

am 19.04. war ich bei meiner Ärztin, wir haben entschieden, das ich Montag wieder arbeiten kann und keine Wiedereingliederung benötige habe daraufhin meinen AG angerufen und Ihn das mitgeteilt. er war komplett überfordert und pochte auf Wiedereingliederung, von meiner Kündigung hat er nichts gesagt und ich selber wusste bis dahin auch nichts davon hatte dann ein Gespräch mit meiner direkten Vorgesetzen um Ihr mit zu teilen das ich Montag wieder komme (zwegs Dienstplan u.s.w.). In der Zeit hatte mein Chef, sie schon angerufen und hatte ihr gesagt ich soll erstmal meinen Resturlaub nehmen (9Tage), sie fragte mich dann beiläufig ob ich wegen der Kündigung käme, ich ganz erstaunt, sagte, ich habe keine Kündigung erhalten. Am Nachmittag habe ich ein Einschreiben erhalten (war aber nicht zuhause), habe dies am Samstag bei der Post geholt, es war die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. am 24.4. habe ich einen Brief bekommen von meinem AG, indem er mir klar macht das er eine Wiedereingliederung für nötig hält und ich soll das nochmal mit meiner Ärztin und der Krankenkasse besprechen und das ich bis auf weiteres meine 9 Resturlaubstage nehmen soll. und hat mich zum BEM am 26.04. eingeladen.

Ich hoffe ich habe es ausführlich erklärt. Ich bin etwas überfordert mit der Situation, da es für mich alles ziemlich unlogisch ist.

M
Muschelschubser

25.04.2024 um 11:16 Uhr

Also eine betriebsbedingte Kündigung.

Das erinnert mich ein wenig an den Thread von gestern, wo der AG dies mutmaßlich als Vehikel nutzte, um den Initiator einer BR-Wahl loszuwerden.

In Deinem Fall könnte es ähnlich sein, also dass der AG irgend einen Trick 17 sucht, um Dich loszuwerden. Aber er macht sich das m.E. sehr kompliziert. Pocht auf ein BEM, obwohl er gar nicht krankheitsbedingt kündigt.

Stattdessen baut er sich weitere Fallstricke, indem er eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht. Aber auch die kann nur unter Erfüllung ziemlich harter Kriterien erfolgen:

  • liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis zu Grunde?
  • wurde eine Sozialauswahl getroffen?
  • fällt eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit weg?
  • wurde eine alternative Beschäftigung geprüft?

Auch hier kann ich nur den Rat wiederholen, Dir anwaltlichen Rat zu holen. Für mich wirkt der Antritt des AG sehr wackelig.

R
RudiRadeberger

25.04.2024 um 11:33 Uhr

Natürlich möchte er eine Wiedereingliederung. Denn dann muss er dich nicht bezahlen. Wünschen kann er sich viel. Die Entscheidung liegt beim Arzt und bei dir. Und ihr habt ja offenbar anders entschieden.

Also am Montag erscheinen und Arbeitskraft anbieten.

Und für die andere Baustelle ab zum Anwalt.

K
Kehler

25.04.2024 um 11:39 Uhr

Ich würde dir empfehlen einen Anwalt zu nehmen.

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takkus

25.04.2024 um 11:45 Uhr

Meldung ist raus.

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rtjum

25.04.2024 um 12:07 Uhr

ab zum Anwalt und zwar sofort!!! Der sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein, sich aber auch im Sozialrecht auskennen!

Alles was wir hier machen ist mehr oder weniger Kaffeesatzleserei. Ohne die Kündigung etc im Wortlaut zu kennen ist es eher lustiges Ideengeben. Habt ihr einen BR und hast Du mit dem schon Kontakt aufgenommen?

C
clau1984

25.04.2024 um 12:48 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ist denn eine Wiedereingliederung, nachdem man Urlaub hat möglich? Den Urlaub hat ja der AG angeordnet.

Im Prinzip ist mir die Kündigung, nach dem Theater ganz recht.

Aber ich verstehe das ganze mit der Wiedereingliederung nicht, hätte er es mir am Telefon gesagt mit der Kündigung, hätte man sicher auch anders miteinander reden können.

Aber jetzt verstehe ich auch warum er am Telefon überfordert war, natürlich war sein Plan ein anderer. Denn wenn ich weiterhin krank gewesen wäre, wäre die Kündigungszeit ohne Bezahlung von Statten gegangen.

C
clau1984

25.04.2024 um 13:28 Uhr

Das sollte jetzt nicht böse klingen, aber hätte er mir am Telefon gesagt, das eine Kündigung unterwegs ist, hätte man ja ganz anders miteinander reden können und hätte eine Lösung gefunden. Aber da hätte er einfach ehrlich sein müssen, ich denke das kann man als AN verlangen, denn da wäre das ganze auch gar nicht erst entstanden.

Ich möchte das ganze nur ordentlich beenden.

C
celestro

25.04.2024 um 13:34 Uhr

Meldung des Beitrages vom Troll (Räubertochter) ist raus!

T
takkus

25.04.2024 um 13:38 Uhr

Eins muss man lassen: bei seinen neuen Namen ist der Träumer schon echt kreativ.

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Muschelschubser

25.04.2024 um 14:08 Uhr

Bei der einseitigen Anordnung des Urlaubs muss der AG erstmal sehen, ob §7 Abs .1 BUrlG das überhaupt zulässt. Insofern kann man das durchaus erstmal so machen wie von RudiRadeberger geschrieben: einfach zur Arbeit erscheinen.

Ansonsten frage ich mich, warum Du das ganze "sauber" beenden willst? Der AG ist an unterschiedlichen Stellen nicht sauber mit Dir umgegangen. Ich unterstelle jetzt mal, dass Du Dir nichts hast zu Schulden kommen lassen. Der Gang zum Anwalt und die Kündigungsschutzklage sollte auf jeden Fall dazu dienen, dass Du nicht "sauber" aus der Sache rauskommst, sondern dass Du vor allem zu Deinem Recht kommst!

Wenn der Entschluss des AG feststeht, was hält Dich dann noch davon ab für Dein Recht zu kämpfen? Woher sollte man z.B. noch Dankbarkeit oder schlechtes Gewissen schöpfen?

D
DummerHund

25.04.2024 um 14:15 Uhr

@ clau1984 Das du wegen des Ablaufs hier eh nicht mehr dort arbeiten möchtest, den Gedanken kannst du haben, nur äußere den niemals gegenüber anderen. Dein AG treibt hier ein ganz schlechtes Spiel mit dir und deshalb solltest du umgehend eine Kündigungsschutzklage einreichen. Hier musst du auch an dich denken und evtl. eine Abfindung versuchen zu erstreiten. Eine Wiedereingliederung nach einer langen Krankheit ist ja im Grunde nicht verkehrt, verfehlt aber hier den Sinn wenn du den Betrieb eh verlassen sollt. Des weiteren widerspricht er damit dem Urteil deiner Ärztin. Und eine Wiedereingliederung geht nun mal nicht unter Hinzuziehung eines Arztes. Dein AG will hier nur Kosten sparen zu deinen Lasten. Schreibe den ganzen Ablauf Detailliert auf und mache den Weg zu einem Fachanwalt.

C
celestro

25.04.2024 um 15:06 Uhr

Trollmeldung (Gustav_31) ist raus!

C
celestro

25.04.2024 um 17:15 Uhr

Wir werden sehen!

F
Fried

25.04.2024 um 17:49 Uhr

Was für ein Kindergarten ist das hier? Letztens gab es einen User, der berichtete, dass dieses Forum woanders als Müllhalde betitelt wird.

Ein wirklich beschämender Umgang untereinander.

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Muschelschubser

25.04.2024 um 18:05 Uhr

Wo kann man das denn nachlesen, bzw. in welchem Forum?

Eigentlich finde ich, dass die Hilfe untereinander hier sehr gut funktioniert.

Nur bekommt leider eine Person immer wieder eine Bühne, die wohl inzwischen mit 30+ Pseudonymen unterwegs ist.

Vielleicht war der User, der das behauptete, ja einer davon...

F
Fried

25.04.2024 um 18:58 Uhr

Der Umgang hier kann ja jeder nachlesen, Leute werden als Troll bezeichnet, Meinungen werden ins lächerliche gezogen, die Admins löschen Antworten. Welches Forum das war, weiß ich nicht.

Ein guter Umgang untereinander sieht anders aus!

M
Muschelschubser

25.04.2024 um 19:00 Uhr

  1. zu Recht
  2. wüsste ich nicht
  3. auch zu Recht

Mich beschleicht da so ein Verdacht...

F
Fried

25.04.2024 um 19:12 Uhr

Genau das meine ich, schön das Du es bestätigst.

Kaum sagt man etwas negatives, ist man gleich der nächste Troll, wahnsinn echt.

M
Muschelschubser

25.04.2024 um 19:24 Uhr

Wenn die Ergüsse vom Tagträumer nicht ausreichen , was muss denn ein Teilnehmer noch tun, um sich das Prädikat "Troll" zu verdienen?

Ich kann daher leider nicht ganz nachvollziehen, wie man dafür Partei ergreifen kann.

Das Forum lebt davon, dass helfend auf Fragen geantwortet wird. Der besagte Teilnehmer tut in 99 von 100 Fällen (den einen gestehe ich ihm zu) leider genau das Gegenteil - er zerstört den Fluss der Threads und ätzt regelmäßig gegen die Betriebsräte als solche. Das löscht dann logischerweise der Admin, und zwar in deutlicher Konformität zu den Spielregeln.

Nimmt man das denn gar nicht wahr, wenn man lediglich die Reaktionen darauf kritisiert? Und nein, ich habe nicht gemeint dass Du der nächst Troll seist...

Sorry, normalerweise bin ich auch für's Ignorieren und mindestens einer lacht sich hier sicher jetzt wieder ins Fäustchen. Aber das musste mal in aller Deutlichkeit gesagt werden.

Leider macht das antiquierte Forum mit seinem Anmeldeverfahren das Führen von zig Accounts sehr einfach - hoffen wir hier also auf eine baldige Lösung.

C
celestro

25.04.2024 um 19:50 Uhr

"Leute werden als Troll bezeichnet"

weil sie welche sind ... konnte man an den Posts eigentlich auch gut erkennen, bevor sie gelöscht wurden.

"Meinungen werden ins lächerliche gezogen"

das passiert hier äußerst selten, ist aber trotzdem nicht in Ordnung, klar.

"die Admins löschen Antworten"

finden wir User auch nicht so toll, aber andererseits ist es vielleicht das wirksamste Mittel gegen diesen Troll.

M
Muschelschubser

25.04.2024 um 20:08 Uhr

Wie auch immer,

@Clau1984 Halte uns gern auf dem Laufenden, wie die ganze Geschichte ausgeht. :-)

A
alraune

25.04.2024 um 20:25 Uhr

Wenn ich AG wäre ,dann hätte ich auch gerne dass du eine Wiedereingliederung machst. Denn in der Zeit bist du noch krank geschrieben, stellst aber deine Arbeitskraft zur Verfügung. Ich spare mir also dein Gehalt und wenn ich es richtig anstelle und dich genug schikaniere, dann habe ich dich für umsonst. Auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen!

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XYZ68

26.04.2024 um 09:53 Uhr

Urlaub während einer Krankmeldung solltest du mit deiner Krankenkasse klären. Während der Wiedereingliederung wärest du ja auch noch krankgeschrieben. Anweisen kann der Arbeitgeber den Urlaub aber nicht so ohne weiteres. Und da dein Arzt keine Wiedereingliederung als Notwendig erachtet würde ich definitiv eine Fachanwalt aufsuchen und mich rechtlich beraten lassen.

P
ParagraphXY

14.05.2024 um 13:09 Uhr

Er kann dich sicher nicht zu einem Krankenschein zwingen - heißt, er muss dir für die Zeit, wo du arbeitest, dein Gehalt zahlen. Tut er das, dann nennt er es einfach Wiedereingliederung, ist aber rechtlich keine.

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