Betriebsvereinbarung
Hallo wär hat Erfahrung mit Betriebsvereinbarungen? Als Betriebsrat möchten wir eine Betriebsvereinbarung für Dienstpläne mit dem Arbeitgeber abschließen. Als Betriebsrat an einem Standort eines Unternehmens müssen wir befürchten das der Arbeitgeber diese Verhandlungen extrem in die Länge ziehen wird. Gibt es Mittel oder Erfahrungen anderer Betriebsräte darüber wie man das unnötige in der länge ziehen verhindern kann .
Community-Antworten (7)
25.04.2024 um 00:46 Uhr
Ist es eine freiwillige BV habt ihr keine Möglichkeit die Verhandlungen zu beschleunigen. Ist es eine erzwingbare geht man über die Einigungsstelle.
25.04.2024 um 00:51 Uhr
Ich empfehle Euch, die Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen.
25.04.2024 um 01:03 Uhr
Warum sollte er das tun? Im Allgemeinen gibt es für den AG dabei ne Menge zu gewinnen.
25.04.2024 um 03:02 Uhr
Mir erschließt sich noch warum ein BR eine BV über eine Sache abschließen will wo er sowieso in allen Belangen in der vollen Mitbestimmung ist.
25.04.2024 um 08:11 Uhr
Mir erschließt sich noch warum ein BR eine BV über eine Sache abschließen will wo er sowieso in allen Belangen in der vollen Mitbestimmung ist.
In einer BV wird dann alles dazu geregelt, wo der BR sich aktiv einbringen kann. Dann stehen die Regeln fest und müssen nicht andauernd für jeden einzelnen fall wieder mitbestimmt werden.
25.04.2024 um 09:02 Uhr
Bei der Dienstplanung ist der BR in der Mitbestimmung. Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ist somit erzwingbar. Wenn der Arbeitgeber absichtlich verzögert, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Dann wir die Betriebsvereinbarung dort verhandelt. Das ist für den Arbeitgeber mit Kosten und Aufwand verbunden. Spätestens beim zweiten Mal sind viele Arbeitgeber vernünftig und geben ihre Blockadehaltung auf. Bevor ihr die Einigungsstelle anruft solltet ihr allerdings einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
25.04.2024 um 12:06 Uhr
Es empfiehlt sich sowieso um sich bei der Verhandlungen zu eine BV qualifizierten Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber wird, mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, selbst auch keine Vereinbarung unterschreiben, der nicht zuvor von seine Anwälte abgesegnet worden ist.
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