Mitbestimmung in welcher Sprache eine Schulung durchgeführt wird?
Hat der BR eine MB in der Frage, in welcher Sprache verpflichtende Schulungen (Compliance) durchgeführt werden?
Hintergrund: Deutsche Firma wird von ausländischer Firma gekauft, bleibt aber weiterhin separat bestehen. Deutsche MA sollen an Compliance Schulungen in Englisch teilnehmen. Übersetzungen soll es nicht geben. Kann hier der BR VERLANGEN, dass diese Schulungen auch in DE zur Verfügung gestellt werden?
Wenn ja - gibt es rechtssichere Entscheidungen hierzu?
Community-Antworten (6)
24.04.2024 um 14:38 Uhr
Jein. Der BR kann nicht verlangen, dass die Schulung in D abgehalten wird. Der AG muss aber für eine Übersetzung sorgen.
24.04.2024 um 14:59 Uhr
Ist bestimmt vage und 2 Mal um die Ecke zu bewerten, was der BR da machen kann. Indirekt geht es ja auch um Betriebssicherheit, Einhaltung von Gesetzen etc.
Bei Compliance, Sicherheitsunterweisungen etc. könnte der BR auf die Folgen hinweisen, wenn aufgrund von Verständnisproblemen Fehler im Arbeitsalltag begangen werden.
Ein Umdenken des AG, die Schulung auf Deutsch abzuhalten, wäre dann vermutlich günstiger als sich den ganzen Bums z.B. von IRB dolmetschen zu lassen. Im Zuge der Rechtssicherheit ist es aber vielleicht besser. Wir hatten mal den umgekehrten Fall, wo im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung ausländischen Gästen Englisch als Brückensprache dienen sollte, und sich im Hause hierfür niemand fit genug gefühlt hat. Da war es besser, einen längere Rattenschwanz mit Problemen zu vermeiden, und Sprachbarrieren durch externe Hilfe von vorn herein auszuschließen.
Das mal anzusprechen, ist m.E. aber das einzige was man als BR tun könnte.
24.04.2024 um 18:35 Uhr
Hmm Hatte mal ne Schulung in Deutsch von der IHK. Die braucht jeder der eine Gaststätte betreiben will, da es hier um Lebensmittelsicherheit ging. Es gab keine Prüfung. Mit dabei waren auch ausländische Mitbürger, die äußerst schlecht Deutsch sprachen. Die verstanden kein bißchen. Allen wurde dann ein Zertifikat ausgestellt. Bei Compliance Schulungen geht es ja um das ethische Verhalten der Angestellten. Wenn jetzt jemand die Schulung nicht versteht und dadurch ein Fehlverhalten macht so kann das Konsequenzen (bis zur Kündigung) nach sich ziehen. Ich stelle mir gerade vor, dass die Firma von Indianern (darf man das hier sagen?) aufgekauft wurde und die Schulungen in Navajo (Windtalker) gehalten werden. Da kann ich genausogut einer Waschmaschine zuhören.
24.04.2024 um 22:50 Uhr
Der von Rudi Radeberger verlinkte Artikel passt nicht zur Fragestellung da geht es darum ob der Geschäftsführer sich mit dem BR auf deutsch unterhalten muss und das ist himmelweit von einer Schulung entfernt. Ist bei der Einstellung des AN keine Fremdsprache verlangt gewesen und steht sie auch nicht in der Stellenbeschreibung ist die Schulung auf deutsch zu halten. Möchte der AG die Arbeitssprache ändern hat er den Mitarbeitern dafür zu Schulungen zu schicken. Die Arbeitssprache darf der AG alleine festlegen. Bei der Betriebsprache hat der BR jedoch volles Mitbestimmungsrecht. In dem Verlinkten Artikel geht es jedoch entgegen des Titels um die Arbeitssprache.
25.04.2024 um 00:58 Uhr
25.04.2024 um 11:41 Uhr
"Vom Arbeitgeber kann – so das Gericht - auch nicht verlangt werden, dass dieser auf Mitarbeiterversammlungen nur die deutsche Sprache verwendet. "
Ich finde den Artikel keineswegs abwegig, wenn man sich diesen Satz durchliest und "Mitarbeiterversammlung" durch "Schulung" ersetzt.
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