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Umbau Einzelhandel

A
Ankeochs
Apr 2024 bearbeitet

Hallo, unsere Filiale soll noch dieses Jahr modernisiert werden. Auch wird es eine Verschiebung innerhalb der einzelnen Abteilungen geben und wir werden zusätzlich selbstscanner-kassen bekommen. In wie weit haben wir ein Informationsrecht und bei was dürfen wir mitbestimmen? Vg

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Community-Antworten (9)

D
DummerHund

22.04.2024 um 19:17 Uhr

Vor Umbaumaßnahmen hat der AG den BR rechtzeitig über alle geplanten Maßnahmen zu informieren. Wo und ob eine Mitbestimmung bei einzelnen Punkten besteht muss dann der BR selber feststellen. Selbstscanner Kassen könnte z.B. bedeuten weniger Personal. Wenn´s ganz dicke kommt müsste der BR sich auch § 111 BetrVG anschauen.

S
Saft

22.04.2024 um 19:31 Uhr

Hallo,

SB Kassen bedeuten meistens Personalabbau oder weniger Lohn, da das keine Kassiertätigkeit mehr ist ,sondern nur noch eine Aufsichttätigkeit.

Ich würde versuchen eine BV Interessenausgleich zu machen für die SB und eine BV für den Gesundheitsschutz.

In dieser BV sollte man dann regeln wer, wie oft und wie lange die Kollegen an der SB stehen. Auch kommt es darauf an ob überhaupt jemand an der SB steht oder ob das die Kassiererin an der normalen Kasse ,,siehe penny,, auch noch übernehmen muss.

Der AG muss alle relevanten Daten bezüglich Umbau dem BR zur Verfügung stellen .

F
Fried

22.04.2024 um 20:03 Uhr

Der BR kann eine Betriebsänderung nicht aufhalten.

Letztendlich die verkehrten Fragen vom TE. Stell Dir doch die Frage, weshalb nimmt der AG Geld in die Hand, um die Filiale zu erneuern? Was machen die Wettbewerber im Ort? Wie entwickeln sich die Umsätze/Kaufakte? Was sind Eure Chancen? Wie kann man die Mitarbeiter mitnehmen? Nur so profitieren alle!

D
DummerHund

22.04.2024 um 20:18 Uhr

Ermittelt erst einmal ob überhaupt eine Betriebsänderung in Betracht kommt. Seit ihr unerfahren oder unsicher, könnt ihr auch nach § 40 BetrVG einen Sachverständigen hinzu ziehen.

C
celestro

23.04.2024 um 11:07 Uhr

"Letztendlich die verkehrten Fragen vom TE."

Wie bitte? Die Fragen waren:

"In wie weit haben wir ein Informationsrecht und bei was dürfen wir mitbestimmen?"

und sind wohl alles andere als verkehrt.

F
Fried

23.04.2024 um 19:13 Uhr

Um erfolgreich mitbestimmen zu können, ist es erforderlich die Ansichten des Gegenüber zu verstehen, sonst kommt nur Quark bei raus.

C
celestro

24.04.2024 um 11:37 Uhr

Das macht die gestellten Fragen aber nicht "völlig verkehrt" und außerdem heißt es nicht, das man die von Dir genannten Fragen nicht an den AG stellt. Nur machen diese Fragen "hier" überhaupt keinen Sinn, weil wir die eh nicht beantworten können. Im Gegensatz zu den Fragen, die der TE hier gestellt hat ... ;-)

OH
Olav HB

24.04.2024 um 12:46 Uhr

Die Entscheidung zur Modernisierung ist nicht mitbestimmungspflichtig, sondern eine unternehmerische Entscheidung. Die UMSETZUNG dieser Modernisierung ist aber im vollen Umfang mitbestimmungspflichtig, es geht hier um die Gestaltung der Arbeitsplätze, evt. veränderte Aufgabenbereiche, Änderungen der Arbeitszeiten etc. Die Einführung von Selfscankassen ist ebenfalls Mitbestimmungspflichtig, es geht dabei um die Einführung von neuen Soft- und Hardware bis hin zu der mögliche Einführung von Einrichtungen zur Überwachung des hier zu erfolgenden zahlungsverkehr (sprich Kameras). Davon ausgehend, dass es sich nicht um die Modernisierung einer einzelne Filiale handelt, sondern dass die ganze Kette umgestaltet werden soll, empfehle ich dringend mit der für euch zuständige Gewerkschaft (vermutlich VER.DI Einzelhandel) Kontakt aufzunehmen. Hier hat man Erfahrung mit Modernisierungen von Filialketten und kennt die (oft hinter schöne Begriffe versteckte) Bedeutung von verschiedene Vorhaben.

M
Muschelschubser

24.04.2024 um 14:36 Uhr

@Olav HB

Alles richtig, wir sollten aber das Informationsrecht nach §90 BetrVG nicht außer Acht lassen, erst Recht in Fällen wo die Planung in direktem Zusammenhang mit der Installation von technischen Einrichtungen zusammenhängt.

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