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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglieder in konstituierender Sitzung

A
Amy1979
Apr 2024 bearbeitet

Hallo,

bei uns gab es Neuwahlen im BR und die konstituierende Sitzung steht jetzt an. Der Wahlvorstandsvorsitzende hat jedoch trotz Teilnahme aller gewählten Mitglieder auch alle Ersatzmitglieder eingeladen. Sie sollen sich vorstellen und über Urlaubsplanung, Termine der Sitzungen, Schulungen etc informiert werden. Ab der Wahl des Wahlleiters müssen Sie die Sitzung dann verlassen.

Ist das zulässig? Ich war der Meinung, dass Ersatzmitglieder gar keinen Anspruch auf die Teilnahme haben.

LG Amy

2.753011

Community-Antworten (11)

D
DummerHund

21.04.2024 um 21:57 Uhr

Die Ersatzmitglieder haben da nix zu suchen. Auch ein Tagesordnungspunkt Urlaubsplanung und sonstiges hat auf einer konstituierten Sitzung nicht zu suchen. Darf der Wahlvorstand gar nicht festlegen und er hat gar keine Kompetenz dazu.

https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/konstituierende-betriebsratssitzung/

S
sbvfrank

21.04.2024 um 22:29 Uhr

Bitte beachten!

Teilnahmerecht der SBV an konstituierender Sitzung des Personalrats Nach § 178 Abs. 4 SGB IX hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilzunehmen.

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. April 2005, AN 7 P 04.00739, wurde festgestellt, dass der Ausschluss der Schwerbehindertenvertretung in der konstituierenden Sitzung des Personalrats rechtswidrig war (Prof. Dr. Knittel, SGB IX professionell, § 95 Randnummer 55 m.w. Nachweisen; ebenso Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen; ebenso Birkenfeld/Schröder/Theis, PersVG LSA online, § 32 Randnummer 2; ebenso Rooschütz/Amend/Killinger, LPVG BW, § 34 Randnummer 2; ebenso Zeitschrift Behindertenrecht 4/2006, Seite 112).

Danach hat die SBV sehr wohl ein Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung des Personalrats. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht die gegenteilige Rechtsauffassung des BayVGH vom 31.7.1996, 17 P 96.1403, im Lichte der Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts als obsolet angesehen. Diese Einzelentscheidung aus den 90-er Jahren, die ausschließlich landesrechtlich statt bundesrechtlich argumentiert, ist daher schon im Ansatz verfehlt und als Fehlentscheidung abzulehnen. Eine am Wortlaut des BayPVG orientierte Auslegung ist auf bundesrechtliche Regelungen nicht übertragbar. Das gilt umso mehr, als eine „landesrechtliche Regelung – und sei es auch nur mittelbar im Wege einer Auslegung – nicht eine zwingende bundesrechtliche Norm unterlaufen kann“ (vgl. analog Prof. Dr. Knittel, SGB IX professionell, § 95 Randnummer 56a).

Hinweis:

Dies gilt auch für die konstituierende Betriebsratssitzung lt. BetrVG §29 (Bund-Digital, § 29 Rn 14)

S
sbvfrank

21.04.2024 um 22:47 Uhr

Achtung, mein Beitrag bezieht sich auf den Link im Beitrag von dummer Hund!

D
DummerHund

21.04.2024 um 23:29 Uhr

Konzentrieren wir uns aber mal auf die Frage bezüglich der Ersatzmitglieder, sonst landen wir mit Antworten sonst wo.

D
Damei81

21.04.2024 um 23:44 Uhr

es ist eine ganz normale BR-Sitzung und die ist nicht öffentlich!

Achtung Arbeitsbefreiung ist nur für BRM. Mann könnte in den folgenden Sitzungen die ERsatzmitglieder in einem TOP laden!

C
celestro

21.04.2024 um 23:52 Uhr

"Ab der Wahl des Wahlleiters müssen Sie die Sitzung dann verlassen."

Der WVV beruft die konstituierende Sitzung ein ... guckt das ein Wahlleiter gewählt wird und verkrümelt sich direkt im Anschluss (außer er / sie ist selbst BRM).

Bin hier also bei allen anderen ... die Ersatzmitglieder haben bei dieser Sitzung nichts zu suchen.

D
DummerHund

22.04.2024 um 00:20 Uhr

" Termine der Sitzungen, Schulungen etc informiert werden" Termine der Sitzungen muss der BR ja erst in einer ganz normalen Sitzung mit den ordentlichen BRM´s festlegen und beschließen. Genau so verhält es sich mit Schulungen an denen ordentliche BRM´s teilnehmen werden. Erst wenn alles in trockenen Tüchern ist, können Ersatzmitglieder informiert werden Macht in so fern auch Sinn das Ersatzmitglieder wissen das man weis wann welches Ersatzmitglied nachrückt weil ein anderes auf Schulung ist. Aber auch hier muss ja wie bei Tag und Zeit der Sitzungen eine Übereinkunft mit dem AG steht. Dazu braucht man auch kein Top auf einer der nächsten Sitzungen gemacht werden zu dem alle Ersatzmitglieder geladen werden, sondern man unterrichtet sie einfach.

OH
Olav HB

22.04.2024 um 12:18 Uhr

Es gibt aber ein eleganten Lösung:

Man trifft sich als neugewählten BR samt Ersatz morgens um 9 Uhr in ein informelle Runde. Hier kann sich jeder vorstellen, soweit man sich nicht bereits aus der Wahl oder dem betrieb kennt, und kurz berichten, was man als Interessen in der kommende BR-Periode hat. Dann beendet man diese Runde und zieht sich als gewählten BR mit WV zurück um die konstituierende Sitzung zu haben.

Urlaubsplanung hatan diesem Tag keine Priorität, es gibt zuviel Formalien die zu erledigen sind. Der BR kann, nachdem sie ihre Tätigkeit aufgenommen hat, dann für alle BR und EBR die URlaubspläne abstimmen.

D
DummerHund

22.04.2024 um 12:25 Uhr

...........wenn der AG da dann auch mal die Stunden für alle gut schreibt

C
celestro

22.04.2024 um 12:44 Uhr

eben ... die EBRM müssten dafür Ihren Arbeitsplatz verlassen und auch an so einem Treffen ohne "Go" des AG gar nicht teilnehmen. Oder halt in Ihrer Freizeit.

Stellt sich die Frage, wofür so etwas dienen soll, wo die Gremien normalerweise auch ohne solchen "SchnickSchnack" auskommen.

D
DummerHund

22.04.2024 um 12:50 Uhr

Ich bin auch kein Freund davon wenn man gleich zum Anfang so einen Apparat aufbaut. Als AG würde ich sagen, macht das in eurer Freizeit.

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