Inklusionsamt IMMER informieren?
Hallo,
bedeutet § 173 (4), dass das Inklusionsamt immer, also auch bei Schwerbehinderten in der Probezeit, über deren Kündigung informiert werden müssen?
Danke.
Grüße
Community-Antworten (3)
14.04.2024 um 21:36 Uhr
ja ja muss informiert werden!
14.04.2024 um 21:53 Uhr
Die vier Tage gelten ab wann?
Mal angenommen, eine Kündigung wurde am 28.03.24 ausgesprochen, dann muss dem Inklusionsamt bis spätestens einschließlich 01.04.24 die Kündigung angezeigt worden sein?
15.04.2024 um 12:43 Uhr
Siehe Antwort im Crosspost: https://forum.betriebsrat.de/thread/35624-immer-inklusionsamt-informieren/
Verwandte Themen
Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter, kein neuer Arbeitsplatz für ihn möglich
Guten Morgen zusammen, es soll ein schwerbehinderter Kollege gekündigt werden, kurze Angaben zu seiner Person: 64 Jahre alt Seit 1988 im Unternehmen Schwerbehinderung ist bekan
Hinweis auf Anhörung BR in Kündigung?
ÄlterHallo, muss der AG in die Kündigung reinschreiben, dass der BR ordnungsgemäß angehört wurde und dass evtl. auch das Inklusionsamt bzgl. eines Präventionsverfahrens eingeschaltet wurde? Falls ja, wo
GBR Ausschuss, Mitteilungspflicht gegenüber Gremium ?
ÄlterHallo, ich bin Mitglied im Gesamtbetriebsratausschuss, muss ich mein Gremium über die Ergebnisse der Ausschusssitzung informieren. Ich bin der Meinung, das ich sie über die Tätigkeit im Gesam
Aufgabenverteilung im BR
ÄlterHallo, habe eine bzw. 2 Fragen, vllt. könnt ihr mir da weiterhelfen- bin neu im BR und wurde gleich als stell. Vorsitzende gewählt (was mich einerseits sehr ehrt, anderer aber sehr traurug macht)- na
Ablauf Betriebsrat gründen
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein kleiner Betrieb (GmbH) mit 25 MA und 3 Geschäftsleitern. Jetzt möchten wir einen BR gründen, den es vorher noch nie gab. Wir kennen die Voraussetzungen, bspw. wer whälen d