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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBR Ausschuss, Mitteilungspflicht gegenüber Gremium ?

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DonKohleohne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied im Gesamtbetriebsratausschuss, muss ich mein Gremium über die Ergebnisse der Ausschusssitzung informieren.

Ich bin der Meinung, das ich sie über die Tätigkeit im Gesamtbetriebsrat informieren muss, aber nicht über die Ausschussitzung. Leider habe ich keine zufriedenstellende Antwort bei meiner Suche gefunden. Und schon gar keine rechtlich verbindliche Antwort.

Ein Teil meines Gremiums ist der Auffassung, das ich sie über die Ergebnisse der Ausschussitzung informieren muss. jedoch wurden dort nur die Themen für die kommende GBR Sitzung festgelegt. Die Tagesordnung wird dann vom GBR Vorsitzenden dementsprechend vorbereitet. Über die Tagesordnung würde ich ja dann auch wieder informieren.

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Community-Antworten (2)

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Dewzibel

12.02.2015 um 07:31 Uhr

Was ist schlecht daran, wenn Du ihnen eben das mitteilst:

... dort nur die Themen für die kommende GBR Sitzung festgelegt. ...

Und damit ist alles gesagt. Damit wissen sie, was so ein Ausschuss macht und werden sicher auch nicht weiter fragen. Alles weitere ist dann in den Informationen des GBR enthalten.

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Melissa

12.02.2015 um 19:17 Uhr

Was glaubst Du, warum Du von deinem BR in einen GBR entsandt wurdest? Doch bestimmt nicht, um dort eine weitere Kaffeekranzoption zu haben oder deinem Freigeist einwenig Auslauf zu bescheren!

Natürlich ist es auch Deine Aufgabe, deinen BR von allem dort abgelaufenen zu informieren. Ob dieses jetzt wichtig ist oder nicht, entscheidest auch nicht Du, sondern das ganze Gremium. Und natürlich gehört dazu auch die Arbeit in einem GBR Ausschuss.

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