Hinweis auf Anhörung BR in Kündigung?
Hallo,
muss der AG in die Kündigung reinschreiben, dass der BR ordnungsgemäß angehört wurde und dass evtl. auch das Inklusionsamt bzgl. eines Präventionsverfahrens eingeschaltet wurde? Falls ja, woraus ergibt sich das bitte? Danke.
Grüße
Community-Antworten (4)
14.04.2024 um 22:37 Uhr
Muss er mWn nicht, Nein.
15.04.2024 um 13:24 Uhr
Das eine Anhörungerfolgt ist, wird bei der Kündigung daran sichtbar, dass die Stellungnahme des BRs der Kündigung beigefügt wurde. Geschieht dies nicht, liegt der Beweislast der ordnungsgemäßen Anhörung beim BR. Die Aussage in der Kündigung "der BR wurde ordnungsgemäß angehört" hat nur geringen Wert. Vor Gericht reicht diese Aussage nicht, es muss nachgewiesen werden. So gesehen muss der AG nicht explizit darauf hinweisen, dass der BR "ordnungsgemäß" angehört worden ist.
15.04.2024 um 16:44 Uhr
"Geschieht dies nicht, liegt der Beweislast der ordnungsgemäßen Anhörung beim BR."
Du meinst wohl beim AG, oder?
15.04.2024 um 18:24 Uhr
@Celesto: Danke für den Hinweis, ja der Beweislast liegt beim ARBEITGEBER.
Verwandte Themen
Zwei Anhörungen zu einer Kündigung
ÄlterHallo zusammen, hier mal wieder eine Frage von mir: Unser BR hat zu einer geplanten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines MA eine Anhörung bekommen. Wir haben innerhalb von 1
Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung
ÄlterHallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e
Ordentliche Anhörung zur Kündigung?
ÄlterHallo Kollegen, wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung. Das wir einen Widerspruch verfassen ist klar. Es geht um die korrekte Anhörung. Wir haben eine Anhörung zu einer fristlosen außerodentl
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info