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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befangenheit eines Betriebsratsmitglied

D
Damel
Okt 2022 bearbeitet

Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation.

Die Zeiten einer Abteilung sollen an die aktuelle Arbeitslage angepasst werden. Das betrifft auch ein BR Mitglied, dass in dieser Abteilung als MA arbeitet.

Nun gibt es eine Abstimmung seitens des BR in der auch dieser MA dabei ist. Gilt für diesen MA nun die Befangenheit oder kann dieser MA über diesen Antrag abstimmen.

Danke im voraus für eure antworten.

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Community-Antworten (3)

M
Matze

13.10.2022 um 11:18 Uhr

Nein, das Betriebsratsmitglied ist nur bei ihn betreffenden personellen Einzelmaßnahmen verhindert und muss durch ein Ersatzmitglied vertreten werden.

W
wdliss

13.10.2022 um 11:44 Uhr

Gegenbeispiel: Wenn nun nicht nur die Zeiten einer Abteilung sondern der ganzen Firma angepasst würden, wären dann nicht alle BRM befangen und dürfte nicht mitabstimmen?

R
Relfe

13.10.2022 um 11:54 Uhr

solange das BRM Mitglied eine "Gruppe betroffener" ist, gilt er als nicht befangen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/betriebsraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete/betriebsratsmitglied-kann-bei-interessenkollision-verhindert-sein/details/anzeige/

"Ist das Betriebsratsmitglied nur als Teil der Belegschaft betroffen, fehlt es an einer individuellen Betroffenheit"

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