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Darf der Arbeitgeber nach Gründen suchen jemanden zum kündigen?

U
Unglaublich
Mai 2025 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber nach Gründen suchen jemanden zum kündigen?

…und darf der Arbeitgeber diesbezüglich andere Mitarbeiter*innen befragen? Einen realen Grund gibt es nicht, die Mitarbeiterin soll aber gekündigt werden, und deswegen wird jetzt nach Fehlverhalten gesucht.

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Community-Antworten (14)

R
RudiRadeberger

11.04.2024 um 13:49 Uhr

Ja, er darf suchen. Er muss nicht warten, bis ihm die Gründe in den Schoß fallen. Bei fehlerfreiem Verhalten ist die Sorge aber ja unbegründet. Denn dann bleibt die Suche ja erfolglos.

M
Meph1977

11.04.2024 um 14:32 Uhr

Es kommt jetzt ein bisschen drauf an wie das "suchen" genau zu verstehen ist. Wenn er den sprichwörtlichen Krümel im Käse sucht kann das durchaus auch schon richtung Mobbing gehen wenn das länger anhält aber ansonsten sehe ich das wie RudiRadeberger.

U
Unglaublich

11.04.2024 um 14:36 Uhr

…die Kollegen*innen werden regelrecht dazu instrumentalisiert zu suchen, und dieses wird auch offen kommuniziert.

…die Kollegin die es betrifft, empfindet es als mobbing und leider psychisch sehr unter dem Verhalten der Vorgesetzten und Kollegen*innen.

OH
Olav HB

11.04.2024 um 15:45 Uhr

Der Arbeitgeber darf selbstverständlich nach Gründen für eine Kündigung suchen. Wenn man aber als BR mitbekommt, dass dies geschieht, kann man sich darauf vorbereiten, inkl. ein Gespräch mit das Ziel dieser Aktion, und darauf hinweisen, dass diese sich einfach an Grundregeln halten sollte, damit keine Gründe geliefert werden (nicht zu spät kommen, Pausen nicht verlängern usw.). Das alles natürlich dokumentiert. Kommt der AG dann mit der von ihm so ersehnte Kündigung, macht man eine formelle Anhörung des Mitarbeitenden und widerspricht die Kündigung. Beim Arbeitsgericht muss der AG dann belegen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Allerdings stellt sich die Frage, ob die/der/das Mitarbeitenden dann an eine Weiterbeschäftigung interessiert ist.

Im Übrigen, der Begriff Mobbing ist relativ eng definiert und noch enger auszulegen wenn es darum geht dies in ein Arbeitsgerichtsverfahren einzubringen.

C
celestro

11.04.2024 um 15:48 Uhr

Ja, der AG darf nach Gründen suchen. Wenn aber wie hier "die anderen MA aufgefordert werden, auf die MA zu gucken und Fehler zu suchen" ist die Grenze zum Bossing überschritten. Das ist mWn nicht erlaubt.

L
Laloopsy

12.04.2024 um 14:56 Uhr

Bossing ist an sich ja kein Straftatbestand, wo steht dann, das es nicht erlaubt ist?

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 10:52 Uhr

Tja und die Interessante Frage, wo steht, dass Bossing nicht erlaubt ist, mal wieder von Wendehals celestro nicht beantwortet.

C
celestro

30.04.2025 um 11:27 Uhr

"Bossing ist an sich ja kein Straftatbestand, wo steht dann, das es nicht erlaubt ist?"

Nur weil es keinen eigenen Straftatbestand gibt, heißt es nicht, das es erlaubt ist. Ich zitiere mal:

"Ständige Kritik ist eine häufige Mobbinghandlung. Ein Vorgesetzter, der einen Mitarbeiter ständig und ohne sachlichen Grund kritisiert, kann damit das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters erheblich beeinträchtigen. Diese Form der Schikane kann als Beleidigung nach § 185 StGB eingestuft werden, wenn die Kritik in herabwürdigender Weise erfolgt.

Isolation ist eine weitere Methode, die Vorgesetzte anwenden können. Dies geschieht, indem der Mitarbeiter systematisch von wichtigen Informationen und sozialen Interaktionen ausgeschlossen wird. Diese Handlung kann als Nötigung nach § 240 StGB betrachtet werden, wenn sie darauf abzielt, den Mitarbeiter zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen oder ihn zu schikanieren.

Verbreitung von Gerüchten ist ebenfalls eine gängige Mobbingstrategie. Wenn ein Vorgesetzter falsche Informationen über einen Mitarbeiter verbreitet, um dessen Ruf zu schädigen, kann dies als üble Nachrede nach § 186 StGB oder Verleumdung nach § 187 StGB geahndet werden.

Schikanöse Arbeitsanweisungen umfassen das Zuweisen von sinnlosen oder unzumutbaren Aufgaben, die den Mitarbeiter demütigen oder überfordern sollen. Diese Handlungen können als Mißbrauch des Direktionsrechts gewertet werden und gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Bedrohungen durch den Vorgesetzten, sei es verbal oder durch Gesten, können als Bedrohung nach § 241 StGB strafbar sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Bedrohungen darauf abzielen, den Mitarbeiter einzuschüchtern oder zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen."

reicht das?

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 19:49 Uhr

Der AG hat lediglich andere MA gefragt, um mehr ging es nicht, nochmals die Frage, wo steht, dass das nicht erlaubt ist?

Alles andere hast Du Dir in Deinem hohlen Hirn gerade selber zusammengesponnen, ist allerdings überhaupt nicht geschehen.

C
celestro

30.04.2025 um 23:35 Uhr

Habe ich die von Dir zuletzt gestellte Frage beantwortet? Nein!

Das Einzige was hier spinnt ist Dein Kopf.

AW
Andreas WAF

01.05.2025 um 11:18 Uhr

Lies Dir nochmal genau die Frage des TE durch! Du fantasierst hier von irgendwelchen Dingen, die NICHT genannt wurden!

Die Frage war, ob der AG Mitarbeiter fragen darf, nicht mehr und nicht weniger.

Und ja, dass darf der AG!

Bist Du selbst dafür mittlerweile zu blöd oder ist es Deine Arroganz?

C
celestro

01.05.2025 um 15:47 Uhr

"Lies Dir nochmal genau die Frage des TE durch!"

Und dann? Habe ich auf diese Frage mit meinem Post vom "30.04.2025 um 09:27 Uhr". Nein! Also wenn Du das selbst mit Zitat der Frage nicht kapierst, ist hier wohl nur einer "zu blöd" und das bin dann sicher nicht ich.

AW
Andreas WAF

01.05.2025 um 18:35 Uhr

Ich dachte immer, hier geht es um die Fragen des TE, also der User ...

Ich bezog mich auf Deine folgende Antwort:

"Erstellt am 11.04.2024 um 13:48 Uhr von celestro"

Wir wissen, der AG fragt lediglich andere MA, welcher Paragraph verbietet ihm das jetzt konkret? Woher weißt Du, dass die anderen Mitarbeiter nach Fehler suchen sollen, ist mit keiner Silbe erwähnt, entspringt das wieder Deinem kranken Hirn?!

C
celestro

01.05.2025 um 23:24 Uhr

"Ich dachte immer,"

Tja, falsch gedacht. In einem bestimmten Rahmen ist es durchaus sinnvoll, auch Zwischenfragen zu beantworten.

Außerdem hast DU darauf verwiesen, das ich die Frage nicht beantwortet hätte. Mich dafür dann zu "kritisieren" ist mindestens ... dumm.

"Wir wissen, der AG fragt lediglich andere MA, welcher Paragraph verbietet ihm das jetzt konkret?"

Keiner! Habe ich aber auch nie behauptet.

"Woher weißt Du, dass die anderen Mitarbeiter nach Fehler suchen sollen,"

Ich weiß es nicht, aber es klang für mich so. Könnte natürlich sein, das der AG lediglich rückblickend gefragt hat. Da hast Du recht.

"entspringt das wieder Deinem kranken Hirn?!"

Vielleicht versuchst Du es mal mit etwas mehr Respekt. Dann findest Du vielleicht irgendwann auch mal Freunde und musst hier nicht immer Deinen Frust rauslassen.

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