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Brauchen dringend Rat - Arbeitgeber gezwungen, für die Dauer des Ausfalles einer Kollegin jemanden einzustellen?

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Zeri
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, eine Kollegin von uns ist Schwanger und wurde von der Arbeit freigestellt (Gefahrenstoffe) , sie bezieht ihre Entgeldfortzahlung durch das U2 Verfahren der Kassen. Unser Arbeitgeber hat demzufolge keine Kosten. Aber nun zu meiner Frage: Dadurch wir ein sehr kleines Unternehmen sind, können wir die Arbeit, durch die fehlende Kollegin, kaum schaffen. Gespräche mit dem Arbeitgeber, er möchte doch für diese Zeit jemanden einstellen, stoßen auf taube Ohren. Gibt es ein Gesetz, was aussagt, dass in so einem Fall der Arbeitgeber gezwungen ist, für die Dauer des Ausfalles der Kollegin jemanden einzustellen. Für schnelle Antwort wären wir sehr dankbar, denn jeder von uns hat jetzt schon 300 Überstunden und auch keine Aussicht auf Freizeitausgleich.

Zeri

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Community-Antworten (5)

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Deliah

19.05.2007 um 18:56 Uhr

habt ihr gleitzeit- oder mehrarbeitsstunden?

Z
Zeri

19.05.2007 um 20:39 Uhr

Hallo Deliah, wir arbeiten in zwei Schichten zu festen Zeiten. Dadurch das die Kollegin ausfällt, machen wir 1 - 2 die Woche Doppelschicht.

Zeri

B
baccus

19.05.2007 um 21:44 Uhr

Hallo Zeri, nein ein solches Gesetz gibt es nicht, daß einem AG vorschreibt eine Schwangerschaftsvertretung zwingend einzustellen. Ich würde meine GL darauf hinweisen, dass wir nicht mehr in der Lage sind die fehlende Kollegin zu ersetzen (sprich keine Überstunden/Mehrarbeit leisten zu können.) Wenn ihr einen BR habt, ist das Mitbestimmung /Anordnung von Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG Ausserdem muß er ja auch die Überstd. mit Zuschlägen zahlen, wo spart er dann? Und meistens ist das Ende einer Schwangerschaftsvertretung ja abzusehen.

Z
Zeri

22.05.2007 um 08:03 Uhr

Hallo Baccus, leider haben wir in unserem Unternehmen keinen BR. Überstd. die durch Urlaub oder Krankheit anfielen, wurden bei uns noch nie mit Zuschlägen bezahlt, die wurden mit eins zu eins in Freistunden ausgeglichen. Das Ende der Schwangerschaft ist zwar abzusehen (Sie ist im sechsten Monat), aber dann fängt ihre Mutterschaft an, wie lange sie diese wahrnimmt ???? wir gehen aber davon aus, dass sie nach der Geburt, nochmal für ein Jahr Zuhause bleibt. Einen BR haben wir nicht. Und Gespräche mit unserem AG haben ja nichts gebracht! Vielleicht weiß doch noch jemand Rat, der uns mit Info´s weiterhelfen kann!

Zeri

JARH
Jetzt aber raus hier!

22.05.2007 um 13:12 Uhr

Zeri,

der Forum-Admin will nicht dass Leute wie Du hier Fragen stellen!

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