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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergehen von Mitarbeitern

B
BRV1997
Apr 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, es ist ein Arbeitnehmer auf unser BR-Gremium zugekommen, dass ein anderer ein Vergehen begangen hat. Für das selbe Vergehen hat ein anderer Kollege vor Kurzem eine Abmahnung erhalten. Wir sind im allgemeinen auf den Abteilungsleiter zugegangen ob irgendwas neues in die Richtung bekannt ist. Nun möchte dieser aber von uns Namen, falls es nochmal so ein Vorfall geben sollte und wir was mitbekommen. Dürfen wir hier Namen nennen? Oder sollten wir hier sogar Namen nennen, im Namen der Gleichbehandlung?

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

09.04.2024 um 15:03 Uhr

Ihr seid ja nicht die Betriebspolizei! Wenn dem AN etwas stinkt soll er zu seinem Vorgesetzten gehen!

D
DummerHund

09.04.2024 um 15:25 Uhr

Da bin aber aber bei 150% bei moreno. Muss ja ein herrliches Arbeitsklima bei euch herrschen wenn MA sich gegenseitig in die Pfanne hauen wollen.

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 17:33 Uhr

Da bin ich grundsätzlich auch dabei, hier tunlichst die Füße still zu halten.

Natürlich kommt es auch ein wenig auf die Art des Vergehens an. Werden andere Mitarbeiter dadurch direkt oder indirekt geschädigt, mag es Fälle geben die man so nicht stehen lassen kann.

Ansonsten soll der AG sehen wie er womit umgeht.

Was dabei auch sehr wichtig ist: so lange das Vergehen für den BR nicht mehr als eine Mutmaßung ist, würde ich eh die Füße still halten. Es gibt in dem Zusammenhang nichts peinlicheres, also sich für evtl. falsche Anschuldigungen vor den Karren spannen zu lassen.

Vergleiche Unschuldsvermutung - das ist nicht umsonst eine sehr hoch aufgehängte juristische Errungenschaft.

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