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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage im Doppelpack - kann MA nach Abmahnung wegen gleichem Vergehen (Unpünktlichkeit)gekündigt werden?

W
wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ans Forum,

ich habe gleich zwei Anliegen.

  1. Ich bin total verunsichert, kann ein Mitarbeiter, wenn er wegen Unpünktlichkeit eine Abmahnung erhalten hat, wegen gleichem Vergehen (nochmalige Unpünktlichkeit) gekündigt werden?
  2. Bei uns in der Firma ist es eine gängige Praxis, dass die Lohnbuchhaltung den Maschinisten von der Baustelle einen "Säumniszuschlag" aufbrummen, wenn sie nicht rechtzeitig für die Abrechnung ihre Stundenkarten vorlegen. Beispiel: Ein Baggerfahrer soll bis zum 31.10.seine Stundenkarte im Büro abliefern. Die Stundenkarte kommt erst am 4.11. Die Lohnbuchhaltung zieht ihm 15 Euro Säumniszuschlag wegen verspäteter Abgabe ab.

Ist das erlaubt?

5.48906

Community-Antworten (6)

G
ganther

19.11.2008 um 16:15 Uhr

zu1:

Es handelt sich um einen möglichen Kündigungsgrund. Es ist aber die Abwägung im Einzelfall zu beachten.

zu 2:

ich würde hier eine Betriebsbuße sehen. gibt es eine BV dazu?

W
wertigo

19.11.2008 um 16:21 Uhr

@ganther nein es gibt keine Betriebsvereinbarung. Das ist aber ein guter Vorschlag, den ich im Gremium vortragen werde.

S
sonja

19.11.2008 um 18:15 Uhr

  1. Die Abmahnung ist eine Aufforderung ein bestimmtes Handeln in Zukunft zu unterlassen und in der Regel die notwendige Voraussetzung einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung. Auch eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung, wie bei euch aus verhaltensbedingten Gründen bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Nur bei besonders schweren Pflichtverstößen ist eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich, weil der Arbeitnehmer in einem solchen Fall von vornherein wissen sollte, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten nicht dulden wird.

In der Abmahnung muss der Arbeitgeber die konkrete Maßnahme benennen, die er vornehmen wird, wenn der Arbeitnehmer nochmals das selbe oder ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag legen wird. Es muss in der Abmahnung geschrieben sein, dass der AN mit der Kündigung bei der nächsten Unpünktlichkeit rechnen muss.

  1. Falls keine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag die Strafe regelt ist sie rechtswidrig.
DAH
Der alte Heini

19.11.2008 um 18:40 Uhr

wertigo Wenn ein Baggerfahrer seine Stundenkarten zu spät abgibt, dann soll er dafür entlassen werden, kann ich nicht glauben. Was ist denn der Säumniszuschlag in Höhe von 15,- Euro? Bei dem Abzug des Säumniszuschlag vom Lohn dürfte es sich doch schon um eine Strafe handeln, mit der das verspätete einreichen der Stundenkarte geahndet wurde. Zusätzlich erhält der Betroffene noch eine Abmahnung und soll im Wiederholungsfall entlassen werden? Was sind das den für Zustände.? Hier ist aber umgehend der BR gefordert.

G
ganther

19.11.2008 um 19:49 Uhr

@heini

ich habe die Frage der Unpünktlichkeit nicht auf die Stundenkarte bezogen sondern auf echtes Zuspätkommen

M
Magenta

19.11.2008 um 20:13 Uhr

Wie lange liegt denn die Abmahnung wegen Unpünktlichkeit zurück?

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