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Zeitabstände vereinfachtes Wahlverfahren - Wie viel Zeit muss mindestens vergehen von der Einladung zur ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes bis zur tatsächlichen Wahlversammlung?

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realdudemeister
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo Kundige zum Zweiten heute!

Ich hatte es schon mal gefragt, aber keine so recht befriedigende Antwort erhalten, also nochmal:

Wie viel Zeit muss mindestens vergehen von der Einladung zur ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes bis zur tatsächlichen Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes (Vereinfachtes Wahlverfahren).

Ist das betriebsabhängig, müssen alle AN davon Kenntnis erlangt haben? Wie ist das mit elektronischen Benachrichtigungen (email, sms)? Was ist eine vernünftige Zeitspanne, 3 Tage? 1 Woche?

Der Hinweis auf einen ominösen Kalender, denn es geben soll, hat mich letztens nicht weitergebracht, Danke!!

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

19.12.2008 um 21:25 Uhr

@realdudemeister, ruf den (ominösen!) Wahlkalender auf, trage dir Daten von eurem Betrieb ein und du wirst feststellen, dass es den tatsächlich gibt! Und ich kann dir nur den Tipp geben, haltet euch peinlichst daran...

D
DonJohnson

19.12.2008 um 21:29 Uhr

@realdudemeister

Schade, dass du bei deienr ersten Anfrage keine "befriedigende Antwort" bekommen hast.

Ich mache hier keine Schleichwerbung wenn ich dir dann folgenden Link empfehle: http://www.waf-seminar.de/content/seminare/uebersicht/seminar_BR156.php

Ich denke, mehr Infos bekommst du dann echt nur mit einer Schulung (habe den alten Thread aber nciht im Gedächnis). Wenn man sich nciht sicher ist, sollte man diesen Weg ruhig gehen. Es gibt aber noch viele Anbieter, die Seminare mit einem solchem Themenhintergrund behandeln.

Ist diese Antwort jetzt "befriedigend" (übrigens, Note 4 für ein solches Thema ist durchaus nicht schlecht - immerhin bestanden...)

F
frager1

19.12.2008 um 21:29 Uhr

versuche es mal hiermit:

Wahlkalender für die Betriebsratswahl

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