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BEM Protokoll nachträglich ädern

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Nin1233
Apr 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Mitarbeiter möchte nachträglich sein BEM abgeändert haben. Ist das zulässig? Danke für eure Antworten

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Community-Antworten (28)

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Fried

09.04.2024 um 11:13 Uhr

Ein Protokoll gibt immer den Gesprächsverlauf wieder, inklusive beschlossenen Maßnahmen. Beim BEM waren ja noch andere Personen anwesend. Was soll den verändert werden und wurde das so besprochen?

Sollte es den Gesprächsverlauf widerspiegeln, Kontakt zum AG aufnehmen, damit eine Änderung erfasst wird und diese jeder Teilnehmer erhält.

K
Kehler

09.04.2024 um 11:13 Uhr

Ist das Protokoll erst mal unterschrieben, ist eine Änderung nicht mehr ohne Weiteres möglich! Dafür bedarf es der Unterschrift aller Unterzeichner. Außerdem muss in so einem Fall einen gesonderten Vermerk über die Änderung angefertigt werden.

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 11:15 Uhr

Die Frage ist natürlich sehr allgemein formuliert.

Hat der MA es mit unterschrieben und ist eine Änderung nach Unterschrift aller Beteiligten gewünscht? Ist dort ein offensichtlicher Fehler aufgetreten, oder was ist der Hintergrund?

Mir sind keine expliziten gesetzlichen Regelungen hierzu bekannt.

Aber bei einem offensichtlichen Fehler sollte es doch möglich sein, mit dem BEM-Manager oder AG zu sprechen, so dass dann alle die korrekte Fassung nochmal unterschreiben. Wenn man es ganz genau machen will, müsste man noch zusätzlich einen Aktenvermerk auf dem alten Protokoll vorstellen, damit man es nicht unbemerkt verschwinden lässt.

Bei Meinungsverschiedenheiten könnte ich mir vorstellen dass es ggf. komplizierter wird. Deshalb auch die Frage, ob es alle mit unterschrieben haben.

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Nin1233

09.04.2024 um 11:17 Uhr

Der Mitarbeiter möchte ergänzungen. zB wurde vermerkt, dass er einen langen Arbeitsweg hat. Er möchte ergänzen, dass es für ihn eine große Belastung ist etc. Unteschrieben hatte nur ich es als BEM Beauftrage. Bin das aber erst seit kurzem und hatte so einen Wunsch noch nie. Die Mitarbeiter bekommen das Protokoll normal nicht. Er hatte es aber nachträglich angefordert.

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Fried

09.04.2024 um 11:21 Uhr

Wurde das besprochen im BEM Gespräch? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was soll der AG tun, Homeoffice anbieten?

Bleibt nur der Weg zum AG.

M
Meph1977

09.04.2024 um 11:22 Uhr

Geht es jetzt darum das der AN der Meinung ist das etwas was im BEM Gespräch gesagt wurde im Protokoll fehlt oder will er was hinzufügen wo beim BEM nicht dran gedacht wurde?

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Nin1233

09.04.2024 um 11:28 Uhr

Er hat mir eine sehr lange email geschrieben :-( Er möchte vor allem ausführlicher auf Sachen eingehen. Fehler sind keine von seiner Seite bemängelt worden

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 11:29 Uhr

Gut dass nochmal nachgefragt wurde.

Wenn das Thema im BEM komplett vergessen wurde, kann man es m.E. nicht einfach nachträglich ergänzen. Das Protokoll soll ja den Gesprächsverlauf skizzieren, das tut es dann ja nicht mehr.

Kann man das evtl. über einen Folgetermin lösen? Das erscheint mir am saubersten.

F
Fried

09.04.2024 um 11:33 Uhr

Die Frage ist nun immer noch, welche Erwartungen hat der Kollege? Das der lange Arbeitsweg belastend ist, verstehe ich, mit welchem Ziel soll diese Aussage nun protokolliert werden?

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Nin1233

09.04.2024 um 11:34 Uhr

Das ist eine gute Frage. Ich glaube er möchte mehr, dass drin steht, warum er krank ist und will sich damit erklären :-(

F
Fried

09.04.2024 um 11:43 Uhr

Das Ziel eines BEM Gespräches ist es individuelle Maßnahmen zu entwickeln, um den Kollegen ins Berufsleben zurück zu holen.

Es geht nicht darum zu erfahren, weshalb er krank ist.

K
Kehler

09.04.2024 um 11:48 Uhr

Wenn der Grund der Erkrannkung das Arbeitsleben ist, gehört das mit ins BEM. Wie soll sonst der AG den Grund abstellen oder ändern können?

N
Nin1233

09.04.2024 um 11:51 Uhr

Genau das ist es ja. Der MA ist aber wirklich etwas schwierig und möchte am liebsten jedes gesprochene Wort im Protokoll

J
jutti1965

09.04.2024 um 11:59 Uhr

Ich würde nochmals ein BEM mit ihm machen , fragen was ihm wichtig ist und es protokollieren. Somit bist du sauber.

N
Nin1233

09.04.2024 um 12:02 Uhr

Danke für eure Ratschläge

F
Fried

09.04.2024 um 12:03 Uhr

Naja jetzt haben wir erfahren, dass für ihn der Arbeitsweg sehr anstrengend ist. Wie geht es nun weiter? Welche Maßnahmen sollen daraus resultierend festgelegt werden?

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 12:17 Uhr

"Naja jetzt haben wir erfahren, dass für ihn der Arbeitsweg sehr anstrengend ist. Wie geht es nun weiter? Welche Maßnahmen sollen daraus resultierend festgelegt werden?"

Das würde ein zweites Gespräch begründen, das dann durchaus seine Berechtigung hätte. Denn das eine ergibt sich aus dem anderen.

G
ganther

09.04.2024 um 12:59 Uhr

das Protokoll ist wie es ist und das würde ich nicht ändern. Nehmt die Email aber mit zur BEM Akte, dann ist es doch trotzdem da. Mir fehlt nur gerade die Fantasie, für dieses Thema eine Maßnahme zu hinterlegen

N
Nin1233

09.04.2024 um 13:02 Uhr

Ich hatte dafür auch keine Maßnahme

F
Fried

09.04.2024 um 13:12 Uhr

Dann würde ich von Deiner Seite ihm klar machen, dass es darum geht, ihn zurück ins Berufsleben zu bringen. Nachdem was Du schreibst, geht es eher in die andere Richtung.

Wenn gewisse Umstände zu der Erkrankung führen und diese nicht geändert werden können, dann wird kein BEM Gespräch zum Ziel führen und er sollte sich eine Firma suchen, bei denen die Umstände passen, so hart es auch klingt.

N
Nin1233

09.04.2024 um 13:39 Uhr

Danke euch. Ja der Fall ist echt ein Spezialfall. Er will Homeoffice durchdrücken auf Teufel komm raus.

F
Fried

09.04.2024 um 13:45 Uhr

Ja das habe ich mir schon gedacht, nachdem Du das mit dem Fahrtweg erwähnt hattest. Siehst Du das als berechtigt?

Wie weit ist die Strecke? Wie bewältigt er diese? Auto/Bus/zu Fuß? Was belastet ihn beim Fahrtweg?

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 13:50 Uhr

Ich würde das von außen gar nicht groß bewerten wollen.

Ich hatte mal einen Kollegen, der mit Angstzuständen und Panikattacken zu tun hatte. Das Führen eins Fahrzeugs im Straßenverkehr gehört zum Teil zu den Triggern. Erster Schritt war natürlich, sich selbst Hilfe zu holen. Aber das temporäre Arbeiten aus dem HomeOffice heraus und die schrittweise Rückkehr ins Büro mit HomeOffice-Option war schon eine große Hilfe.

Da ich die Probleme Deines Kollegen nicht kenne, würde ich erstmal jede Möglichkeit in diese Richtung als legitim ansehen.

Aber, zurück zum Thema: Da dieser Punkt im ersten BEM scheinbar versäumt wurde, würde ich (sofern das ein Thema für einen leidensgerechten Arbeitsplatz ist) wirklich ein Folgegespräch draus machen und das sauber protokollieren.

N
Nin1233

09.04.2024 um 13:57 Uhr

Naja ich muss ehrlich sagen, es gab schon anzeichen. Es war im sehr wichtig Homeoffice zu bekommen, ist aber seit über 2 Jahren krank. Ich hab ihm geraten, dass er erstmal wieder ankommen soll und wir ab dem 2 Monat drüber reden können. Das hat ihn sehr aufgebracht. Er fährt ca. 40 Minuten - er sagt er braucht 3 Stunden weil er mit dem Zug fährt. Versteh ich ja schon, aber Führschrein und Auto sind vorhanden. Dann finde ich, auch das ist seine Privatsache wenn er sich für den Zug entscheidet.

F
Fried

09.04.2024 um 14:00 Uhr

Das dieser Punkt, der dem Kollegen ja sehr wichtig ist, vergessen wurde, finde ich merkwürdig, deswegen die Frage an Nin, wie Du das siehst, da Du den Kollegen ja besser kennst.

N
Nin1233

09.04.2024 um 14:01 Uhr

Ich habe es eingetragen, dass er einen langen Fahrtweg hat, aber eben nicht das es eine sehr hohe belastung für ihn ist.

F
Fried

09.04.2024 um 14:03 Uhr

Also meinst Du, der Fahrtweg ist nur ein vorgeschobener Grund, um an sein eigentliches Ziel, HomeOffice, zu gelangen?

M
Muschelschubser

09.04.2024 um 14:11 Uhr

Hat er einfach "keinen Bock" auf den Fahrweg, oder stellt er eine psychische Belastung dar?

Ohne die Beantwortung dieser Frage würde ich das nicht einfach so als Privatsache abtun.

Stichwort Fürsorgepflicht... dazu gehört dann auch ein vollständiges BEM.

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