Dürfen interne Bewerber an Vorstellungsgesprächen anderer Bewerber teilnehmen
Die Stelle einer Abteilungsleitung ist sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Beim Vorstellungsgespräch eines externen Bewerbers waren die beiden internen Bewerber (die die Abteilungsleitung gemeinsam besetzen wollen) mit anwesend. Hätten sich die internen Bewerber auch als solche (und nicht nur als Mitarbeiter der Abteilung) zu erkennen geben müssen?
Danke
Community-Antworten (10)
08.04.2024 um 17:36 Uhr
Waren die beiden nur Deko oder haben sie auch Fragen gestellt und sind am Ende sogar in den Auswahlprozess eingebunden?
08.04.2024 um 17:48 Uhr
Der AG kann entscheiden, wen er an den Gesprächen teilnehmen lässt. Ich bin nicht der Meinung, dass irgendwelche weiteren Details hierzu gesetzlich geregelt sind.
Ob sich Bewerber als solche vorstellen müssen oder sollten, kann man als angemessene Netiquette ansehen, ist aber wohl Ansichtssache.
Vielleicht ist es, so wie es gelaufen ist, auch besser so für das spätere Miteinander, sollte die Entscheidung auf den externen Bewerber fallen. Dann wären die beiden Bewerber ja auch nur Teammitglieder, die der neuen Leitung unterstellt sind.
08.04.2024 um 18:34 Uhr
"Vielleicht ist es, so wie es gelaufen ist, auch besser so für das spätere Miteinander, sollte die Entscheidung auf den externen Bewerber fallen. Dann wären die beiden Bewerber ja auch nur Teammitglieder, die der neuen Leitung unterstellt sind."
Wenn Bewerber A genommen wird, wie könnten dann Bewerber B und C Teammitglieder sein? Sie wurden ja eben nicht genommen (sondern A).
08.04.2024 um 20:16 Uhr
Vorstellungsgespräche sollten immer nur mit einem Bewerber durchgeführt werden. Bei mehreren entsteht doch automatisch eine Konkurrenzsituation.
Eine hier notwendige individuell-persönliche Ausrichtung des Vorstellungsgesprächs wird so auch kaum möglich sein.
In der Regel wird das Gesprächsklima bei mehreren Bewerbern gleichzeitig in einem Vorstellungsgespräch auch negativ beeinflusst.
Womit wir schon vor Arbeitsantritt bei dem Thema Psychische Belastung wären, was einen BR - sofern es einen gibt – hier ein Betätigungsfeld eröffnet.
08.04.2024 um 22:00 Uhr
Sollte man bei so einer Konstellation nicht auch mal den Datenschutz in den Raum werfen?
09.04.2024 um 10:05 Uhr
"Wenn Bewerber A genommen wird, wie könnten dann Bewerber B und C Teammitglieder sein? Sie wurden ja eben nicht genommen (sondern A). "
Ich habe den Ausgangspost so verstanden, dass es Teammitglieder sind, die sich gemeinsam auf die Leitung bewerben. Wenn sie die Leitungsposition nicht bekommen, bleiben sie eben Teammitglieder.
Macht so ja eigentlich auch am meisten Sinn. Weiterentwicklung innerhalb der Abteilung, anstatt die Führung aus einer anderen Abteilung heraus mit ggf. ganz anderem Background zu besetzen.
09.04.2024 um 10:36 Uhr
Steht ja so auch eindeutig im 1. Posts:
"Hätten sich die internen Bewerber auch als solche (und nicht nur als Mitarbeiter der Abteilung) zu erkennen geben müssen?"
Weshalb sollte Datenschutz nun eine Rolle spielen? Es geht um simple Vorstellungsgespräche, der AG entscheidet, wer dabei ist. Wie war das noch, ein Großteil der Firmen beschwert sich über Bürokratie und hier wird ein Vorstellungsgespräch verkompliziert.
09.04.2024 um 11:18 Uhr
Wenn man wegen des Datenschutzes nicht in den Schlaf kommt, kann man sich doch mit einer einfach gestrickten Erklärung zur Verschwiegenheit verpflichten. Zugriff auf Bewerbungsunterlagen müssen die beiden ja auch nicht zwingend bekommen.
09.04.2024 um 11:54 Uhr
"Steht ja so auch eindeutig im 1. Posts:"
Nö! Zumindest bei uns hier sind viele Kollegen in der gleichen Abteilung ... aber nur sehr wenige in "meinem" Team.
09.04.2024 um 11:59 Uhr
Mitarbeiter 1,2 arbeiten in der Abteilung, für die ein Abteilungsleiter gesucht wird. Genauso steht es im ersten Post! Es ist nichts erwähnt von "Unter Abteilungen".
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