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Interne Stellenausschreibung

S
Supihase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und sage jetzt schon danke für eure Antworten. Heute geht es mir um interne Ausschreibung. Noch zur Info, wir sind ein Einzelhandelsbetrieb knapp unter 100 MA. Einen BR gibt es erst seit 2 Jahren und wir haben sehr sehr viel Arbeit und auch Ärger mit unserem AG. Zum PREKÄREN FALL !!! Eine Stelle im Bürobereich wurde Anfang Dezember intern ausgeschrieben. Es gibt 2 Bewerber. Bewerber 1 aus dem Verkauf ( Ausbildung im Verkauf) und aus dem Gremium ( ! ) , Bewerber 2 aus dem Bürobereich ( Ausbildung im Büro ) und Mutter. Bewerber 1 zu 100% Vollzeit einsetzbar, Bewerber 2 durch Kind eingeschränkt. Die Mutter wurde auch schon nach Ihrer weiteren Familienplanung gefragt !!! Im ausgeschriebenen Bereich ist momentan ein sehr hohes Arbeitsaufkommen, die Kollegen dort brauchen und kriegen bis zur Besetzung der neuen Stelle auch Hilfe. Die Hilfe sieht wie folgt aus. Bewerber 1 wurde von der GL ausgewählt und arbeitet dort seit mehreren Wochen! Ich sage Bewerber 2 ist durch eine Ausbildung im Bürobereich qualifizierter und wird jetzt durch Ihr Mutterdasein benachteiligt. Von der GL wurde Bewerber 1 auch schon als Favorit genannt !!! Der AG gibt für die neue zu besetzende Stelle eine Arbeitszeit im Spät-Frühschichtwechsel vor. Bewerber 2 - Mutter - könnte diese Arbeitszeitvorgabe nicht ganz zu 100% erfüllen. Der Antrag auf Einstellung wird ganz bestimmt für Bewerber 1 von der GL kommen. Alles hat durch Bewerber 1 ( Gremiumsmitglied ) natürlich noch einen bitteren Beigeschmack. Unter den Arbeitskollegen wird verständlicherweise auch schon von Vorteilsnahme des BR gesprochen, auch wenn beide die gleiche Chance haben. Ich hoffe ich habe den Fall verständlich geschildert und frage nun... kann der AG durch seine Vorgabe des Arbeitszeit der ausgeschriebenen Stelle die Mutter einfach ablehnen? Gruß und Danke an Alle. Supihase

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Community-Antworten (11)

K
Kölner

22.01.2017 um 12:00 Uhr

Der AG kann doch einstellen wen er will. So what?

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gironimo

22.01.2017 um 12:39 Uhr

Wenn ihr die Anhörung auf dem Tisch habt, dürfte der Bewerber 1 (falls er der erwählte ist) nicht teilnehmen.

Da Ihr nicht rechtssicher beurteilen könnt, ob Bewerberin 2 einen Nachteil hat, würde ich das das Gericht entscheiden lassen. Ihr verweigert für 1 die Zustimmung wegen Verstoß gegen § 5 TzBfG ( Benachteiligungsverbot). Zustimmungsverweigerungsgrund ist § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG.

Das nimmt auch den Beigeschmack, dass 1 begünstigt wird. Und dann wird man sehen, was geschieht. (Nehmt Euch für das Verfahren einen Fachanwalt ).

P
Pickel

22.01.2017 um 13:02 Uhr

Gironimo verschweigt wider besseren Wissens mal wieder, dass ein entgangener Vorteil kein Nachteil ist.

K
Kölner

22.01.2017 um 13:44 Uhr

@gironimo Warum soll der AG einen Fachanwalt bezahlen müssen? Für was?

G
gironimo

22.01.2017 um 13:57 Uhr

Pickel, das betrachte ich als abwägig; es könnte ohnehin der BR als Rechtslaie nicht entscheiden.

Fachanwalt natürlich erst dann, wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommen sollte. Vielleicht lenkt der AG ja auch ein. Oder es kommt - wie so oft - zu einem tragbaren Kompromiss.

P
Pickel

22.01.2017 um 15:06 Uhr

Gironimo, deine Betrachtung solltest du dann aber auch als Mindermeinung deklarieren und deutlich machen, dass die herrschende Gesetzgebung es anders als du sieht. Dann kann der Fragesteller entscheiden, welchee Ansicht er Vertrauen schenkt (und ist im Zweifel selber Schuld).

H
Hoppel

22.01.2017 um 16:42 Uhr

@ Supihase

"Die Mutter wurde auch schon nach Ihrer weiteren Familienplanung gefragt !!!"

Eine solche Frage sollte sich ein AG prinzipiell verkneifen, aber ein AN muss die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten!

"Der AG gibt für die neue zu besetzende Stelle eine Arbeitszeit im Spät-Frühschichtwechsel vor."

Das ist das gute Recht des AG! Wer die Musik bezahlt, entscheidet im Regelfall auch, wann was gespielt wird!

"Im ausgeschriebenen Bereich ist momentan ein sehr hohes Arbeitsaufkommen, die Kollegen dort brauchen und kriegen bis zur Besetzung der neuen Stelle auch Hilfe. Die Hilfe sieht wie folgt aus. Bewerber 1 wurde von der GL ausgewählt und arbeitet dort seit mehreren Wochen! "

Soso ... gegen diese Hilfe scheinen offensichtlich keinerlei Einwände zu bestehen! Warum Du jetzt auf einmal die Karte "Benachteiligung einer Mutter" zücken willst, ist mir persönlich ein Rätsel.

Auch scheint es Deiner Aufmerksamkeit oder dem BR entgangen zu sein, dass eine Versetzung von Bewerber 1 längst vollzogen ist. Oder ist es üblich, dass AN aus dem Verkauf auch im Bürobereich eingesetzt werden?

§ 95 Abs.3 BetrVG: "Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."

"Der Antrag auf Einstellung wird ganz bestimmt für Bewerber 1 von der GL kommen."

Warum ein Antrag auf Einstellung kommen soll, verstehe ich nicht. Zumindest Bewerber 1 muss ja seit mind. 2 1/2 Jahren AN Eures Betriebs sein, ist also längst eingestellt! Oder hat dieser Bewerber einen befristeten AV?

Und wie sieht´s bei Bewerber 2 aus? Ist diie "Mutter" Leih-AN oder befristet beschäftigt?

"Alles hat durch Bewerber 1 ( Gremiumsmitglied ) natürlich noch einen bitteren Beigeschmack."

Dass Du hier natürlich noch einen bitteren Beigeschmack siehst, ist für mich eher ein Indiz dafür, dass Du die Frage NICHT als BRM gestellt hast! Bist Du Bewerberin 2 ??

Der Gesetzgeber sieht u.a. im § 78 BetrVG vor, dass BRM in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert und auch nicht wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt werden dürfen; DIES GILT AUCH FÜR IHRE BERUFLICHE ENTWICKLUNG.

E
EightBall

23.01.2017 um 08:33 Uhr

Also ich würde gironimo's Weg gehen, ja. Ihr könnt das verlieren vor Gericht, aber das kann der AG auch. Nur wenn ihr schon so viel um die Ohren habt, überlegt euch das, es wird ja dadurch nicht weniger.

S
samira

23.01.2017 um 09:14 Uhr

Pickel glaubst du Kraft deiner Person die Mehrheitsmeinung zu sein? Der BR als Richter im Betrieb? Geht wohl nicht.

Stimmt ihr nicht zu, eröffnet ihr den Weg zur richterlichen Klärung. Stimmt ihr zu, heißt das : Augen zu und durch.

M
Moreno

23.01.2017 um 10:46 Uhr

Na aber der Pickel hat in diesem Fall Recht. Hoppels Beitrag ist eigentlich nicht zuzufügen!

P
Pickel

23.01.2017 um 10:59 Uhr

Pickel, wo steht meine Meinung? Ich gebe die aktuelle Rechtsprechung wider, während Gironimo sein persönliches Luftschloss baut.

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