Erstellt am 22.01.2017 um 11:00 Uhr von Kölner
Der AG kann doch einstellen wen er will.
So what?
Erstellt am 22.01.2017 um 11:39 Uhr von gironimo
Wenn ihr die Anhörung auf dem Tisch habt, dürfte der Bewerber 1 (falls er der erwählte ist) nicht teilnehmen.
Da Ihr nicht rechtssicher beurteilen könnt, ob Bewerberin 2 einen Nachteil hat, würde ich das das Gericht entscheiden lassen. Ihr verweigert für 1 die Zustimmung wegen Verstoß gegen § 5 TzBfG ( Benachteiligungsverbot). Zustimmungsverweigerungsgrund ist § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG.
Das nimmt auch den Beigeschmack, dass 1 begünstigt wird.
Und dann wird man sehen, was geschieht. (Nehmt Euch für das Verfahren einen Fachanwalt ).
Erstellt am 22.01.2017 um 12:02 Uhr von Pickel
Gironimo verschweigt wider besseren Wissens mal wieder, dass ein entgangener Vorteil kein Nachteil ist.
Erstellt am 22.01.2017 um 12:44 Uhr von Kölner
@gironimo
Warum soll der AG einen Fachanwalt bezahlen müssen? Für was?
Erstellt am 22.01.2017 um 12:57 Uhr von gironimo
Pickel, das betrachte ich als abwägig; es könnte ohnehin der BR als Rechtslaie nicht entscheiden.
Fachanwalt natürlich erst dann, wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommen sollte. Vielleicht lenkt der AG ja auch ein. Oder es kommt - wie so oft - zu einem tragbaren Kompromiss.
Erstellt am 22.01.2017 um 14:06 Uhr von Pickel
Gironimo, deine Betrachtung solltest du dann aber auch als Mindermeinung deklarieren und deutlich machen, dass die herrschende Gesetzgebung es anders als du sieht. Dann kann der Fragesteller entscheiden, welchee Ansicht er Vertrauen schenkt (und ist im Zweifel selber Schuld).
Erstellt am 22.01.2017 um 15:42 Uhr von Hoppel
@ Supihase
"Die Mutter wurde auch schon nach Ihrer weiteren Familienplanung gefragt !!!"
Eine solche Frage sollte sich ein AG prinzipiell verkneifen, aber ein AN muss die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten!
"Der AG gibt für die neue zu besetzende Stelle eine Arbeitszeit im Spät-Frühschichtwechsel vor."
Das ist das gute Recht des AG! Wer die Musik bezahlt, entscheidet im Regelfall auch, wann was gespielt wird!
"Im ausgeschriebenen Bereich ist momentan ein sehr hohes Arbeitsaufkommen, die Kollegen dort brauchen und kriegen bis zur Besetzung der neuen Stelle auch Hilfe.
Die Hilfe sieht wie folgt aus.
Bewerber 1 wurde von der GL ausgewählt und arbeitet dort seit mehreren Wochen! "
Soso ... gegen diese Hilfe scheinen offensichtlich keinerlei Einwände zu bestehen! Warum Du jetzt auf einmal die Karte "Benachteiligung einer Mutter" zücken willst, ist mir persönlich ein Rätsel.
Auch scheint es Deiner Aufmerksamkeit oder dem BR entgangen zu sein, dass eine Versetzung von Bewerber 1 längst vollzogen ist. Oder ist es üblich, dass AN aus dem Verkauf auch im Bürobereich eingesetzt werden?
§ 95 Abs.3 BetrVG: "Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."
"Der Antrag auf Einstellung wird ganz bestimmt für Bewerber 1 von der GL kommen."
Warum ein Antrag auf Einstellung kommen soll, verstehe ich nicht. Zumindest Bewerber 1 muss ja seit mind. 2 1/2 Jahren AN Eures Betriebs sein, ist also längst eingestellt! Oder hat dieser Bewerber einen befristeten AV?
Und wie sieht´s bei Bewerber 2 aus? Ist diie "Mutter" Leih-AN oder befristet beschäftigt?
"Alles hat durch Bewerber 1 ( Gremiumsmitglied ) natürlich noch einen bitteren Beigeschmack."
Dass Du hier natürlich noch einen bitteren Beigeschmack siehst, ist für mich eher ein Indiz dafür, dass Du die Frage NICHT als BRM gestellt hast! Bist Du Bewerberin 2 ??
Der Gesetzgeber sieht u.a. im § 78 BetrVG vor, dass BRM in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert und auch nicht wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt werden dürfen; DIES GILT AUCH FÜR IHRE BERUFLICHE ENTWICKLUNG.
Erstellt am 23.01.2017 um 07:33 Uhr von EightBall
Also ich würde gironimo's Weg gehen, ja. Ihr könnt das verlieren vor Gericht, aber das kann der AG auch. Nur wenn ihr schon so viel um die Ohren habt, überlegt euch das, es wird ja dadurch nicht weniger.
Erstellt am 23.01.2017 um 08:14 Uhr von Samira
Pickel glaubst du Kraft deiner Person die Mehrheitsmeinung zu sein?
Der BR als Richter im Betrieb? Geht wohl nicht.
Stimmt ihr nicht zu, eröffnet ihr den Weg zur richterlichen Klärung.
Stimmt ihr zu, heißt das : Augen zu und durch.
Erstellt am 23.01.2017 um 09:46 Uhr von moreno
Na aber der Pickel hat in diesem Fall Recht. Hoppels Beitrag ist eigentlich nicht zuzufügen!
Erstellt am 23.01.2017 um 09:59 Uhr von Pickel
Pickel, wo steht meine Meinung? Ich gebe die aktuelle Rechtsprechung wider, während Gironimo sein persönliches Luftschloss baut.