Erstellt am 25.08.2006 um 12:19 Uhr von Jose´
Meiner Meinung nach muß hier Rücksicht auf die Wünsche des Bewerbers genommen werden.
Wenn ich zB.ein Gespräch mit meinen Chef unter 4Augen haben möchte ,will ich auch das der Chef das respektiert
MfG
Erstellt am 25.08.2006 um 12:23 Uhr von Frank B.
Da ihr kein Teilnahmerecht habt solltet ihr dies auch respektieren.
Erstellt am 25.08.2006 um 12:25 Uhr von Mona-Lisa
@bighead,
Vorstellungsgespräche gibt`s normalerweise bei geplanten Neueinstellungen.
Repekt, dass euer AG euch dazu nimmt! Ist nicht immer üblich....
bei internen Bewerbungsgesprächen sehe ich das allerdings auch so wie Jose`.
Das werdet ihr respektieren müssen!
Erstellt am 25.08.2006 um 13:06 Uhr von waschbär
@ gross kopf.
ich würde hin gehen, schon um für die gleichheit der anderen bewerber zu sorgen, ich verstehe nicht was der bewerber für ein problem mit dem BR hat ? (ausser Tarifliche absprachen,Bestechungsgeld)
frage wie ist es bei euch in der satzform geregelt ?
"Der BR ist bei jedem Vorstellungsgesräch anwesend oder Der BR darf an Bewerbungsgesrächen teilnehmen ? oder Wenn der Bewerber es wünscht ist der BR dabei ?
Was habt ihr denn da vereinbart mit dem AG ?
Erstellt am 25.08.2006 um 17:07 Uhr von paula
@waschbär
"ich verstehe nicht was der bewerber für ein problem mit dem BR hat"
den satz verstehe ich jetzt nicht! eine bewerbung in einem unternehmen hat sehr viel auch mit vertrauen zu tun und selbst ich als BRM kann mir viele situationen vorstellen bei dem ich bei einer bewerbung lieber keinen kollegen dabei hätte
aber ist wohl mal wieder geschmackssache
Erstellt am 25.08.2006 um 17:19 Uhr von Fayence
"Was ist zu tun, bzw. wie sollen wir uns verhalten?"
bighead,
Euren Kollegen sein 4 Augengespräch führen lassen!
Siehe auch § 82 BetrVG: "Der Arbeitnehmer kann verlangen, ..... dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden.Er KANN ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."
Erstellt am 26.08.2006 um 00:16 Uhr von Kölner
@bighead
Fragen:
Warum schlägt eine GL freiwillig etwas vor, was sie nicht muss?
Gibt es im Vorfeld vielleicht ein paar Beteiligungsrechte des BR, die damit umgangen werden sollen (Stichwort Unterlagen aller Bewerber)?
Erstellt am 27.08.2006 um 00:07 Uhr von ferdi
@ Kölner,
warum schlägt eine GL freiwillig etwas vor, was sie nicht muß?
Wir sind 3 Fachbereiche und jeder FB ist im BR vertreten. Nach einem fürchterlichen Fehlgriff, in meinem FB, der uns fast zum (es war schon 5 nach 12) Ruin geführt hat. Die Berufsbezeichnung stimmt aber die Voraussetzung nicht.
Der Vorstand hat eingesehen das die BR-Mitglieder aus dem FB die Voraussetzungen besser beurteilen können.
Seit dem bekommen wir die Bewerbungsunterlagen der in die engere Wahl kommenden Bewerber und die BR-M. aus dem Bereich nehmen am Bewerbungsgespräch teil.
In der Beratung ist unsere Meinung dann auch gefragt.
Bei uns war der GL vom Vorstand dazu verdonnert, weil der Pleitegeier kreiste.
Verblüffend für uns alle war der Nebenefekt den die Anwesenheit des BR´s ausgelöst hat.
4 Bewerber - 7 Anhörer. Die erste Bewerberin hat ihre Bewerbung ganz vergessen, ist voll auf den BR abgefahren und hat sich über die Mißständer ihres vorherigen AG beschwert, die ja wenn es ein BR in diesem Betrieb gibt nicht vorkommen.
Die beiden anderen haben sich erst gut verkauft, letztendlich landete sie aber auch mit Beschwerden über den Exarbeitgeber bei uns.
die 4. und Letzte konnten wir nicht beeindrucken, sie lies sich von unserer Anwesenheit nicht beirren.
Sie ist heut meine Vorgesetzte und hat die Karre aus dem Dreck gezogen.
Zurück zur Frage: Will der AG sich schützen?
Wenn Teilnahmerecht vereinbart ist gilt das für alle Bewerber. Auch der AG/GL hat das Recht auf Einhaltung der Vereinbarungen. Die externen Bewerber werden ja auch nicht gefragt. Ich würde Die Geschäftsleitung fragen was sie wünscht.
Oder lieg ich falsch?
ferdi
Erstellt am 27.08.2006 um 08:40 Uhr von Mona-Lisa
@ferdi,
dieser "fürchterliche Fehlgriff", hätte vermieden werden können, wenn die GL rechtzeitíg reagiert hätte!
Dann wäre es gar nicht zu der Situation "es war schon 5 nach 12" gekommen!
Die Gefahr seh ich auch darin, dass bei einem "erneuten Fehlgriff", der ja nicht unbedingt so extrem sein muss, ihr als "Sündenböcke" dasteht.
So nach dem Motto, "ihr wart ja dabei, und habt es auch nicht bemerkt"!
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass wenn ein interner Bewerber keinen Betriebsrat bei seinem "Chefgespräch" dabei haben will, ihr euch an den Willen des AN zu halten habt, ob ihr wollt oder nicht.
Erstellt am 27.08.2006 um 09:01 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Zumal bei ferdi's Version der Pseudo MBR nach § 99 BetrVG richtige "Stockfehler" bestehen!
@ferdi
Euer AG lässt Eure FB Dinge machen, die sprichwörtlich verrückt sind: Pseudo-Basisdemokratie! Und Eure im BetrVG verankerten Rechte werden mit den Füssen getreten! Zum anderen - und jetzt ganz brutal - halte ich es für sehr fragwürdig, wenn sich BRM als bessere "Personal-Einstellungsgaranten" sehen!
Damit wird dann auch logisch, warum jemand die Anwesenheit eines BRM im Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch ablehnt: Der BR hat seine Aufgaben falsch verstanden!
Erstellt am 27.08.2006 um 14:11 Uhr von Fayence
Traumhaft! Da gibt es einen AG, der auf einen neu gegründeten BR konstruktiv zugeht und was passiert?
Es wird von einigen postwendend hinterfragt, ob denn die Intention des AG nicht mit Argwohn betrachtet werden müsste! Wirklich toll!
Und auf der anderen Seite gibt es einen BR, der seine "Rechte" in einem Umfang durchsetzen möchte, wo es nichts durchzusetzen gibt!
Herzlichen Glückwunsch, sage ich nur dazu!
Erstellt am 27.08.2006 um 17:25 Uhr von Lotte
@ferdi,
wenn Ihr maßgeblich Leute mit einstellen könnt und den AG vor "Fehlgriffen" bewahrt, dann werdet Ihr ja zu leitenden Angestellten, die bei der nächsten Wahl gar nicht mehr wählbar sind. ;-)
Erstellt am 09.09.2006 um 01:33 Uhr von waschbär
@ paula,
bitte ?
du traust deinen eigenen BR kollegen nicht ??.
Bitte welche situationen meinst du ?
das wiederum verstehe ich nicht