Ausschüss nach §28 BetrVG
Hallo
wenn der BR Ausschüsse gründen will, muss man dann in getrennten Beschlüssen beschliessen
- das der Ausschuss gegründet wird
- wieviele Mitgleider bzw. Ersatzmitglieder der Ausschuss haben soll
oder recht da ein Beschluss?
Mitglied/Ersatzmitglieder werden dann anschliessend gewählt!
Community-Antworten (1)
08.04.2024 um 12:38 Uhr
"Mit diesem Beschluss muss festgelegt werden, welche konkreten Aufgaben der Ausschuss zu erledigen hat und aus wie vielen Mitgliedern er besteht."
Ich würde sagen, für jeden Ausschuss einen eigenen Beschluss.
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