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Unterschriebener Antrag rechtlich bindend?

B
BRFrageWichtig
Apr 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich habe einen Antrag auf Vertragsverlängerung gestellt, der auch genehmigt wurde. Unterschrieben haben darauf ich, meine Führungskraft, mein Businesspartner und der BR. Das tatsächliche Vertragsdokument habe ich noch nicht erhalten. Jetzt haben sich meine Umstände außerdem so geändert, dass mir das ursprüngliche Vertragsende besser passen würde. Bin ich durch den BR Antrag jetzt einen vorläufigen Vertrag eingegangen bzw ist dieser in irgendeiner Form rechtlich bindend?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, danke!

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

02.04.2024 um 16:38 Uhr

Sind Führungskraft oder Businesspartner denn gesetzlicher Vertreter Deines Arbeitgebers, oder als leitende Angestellte mit entsprechenden Befugnissen für Personalentscheidungen ausgestattet? Das wäre für mich erstmal entscheidend.

Da für einen Arbeitsvertrag keine expliziten Formvorschriften gelten, könnte das somit schon ausreichen. Dann wäre Dein Antritt wohl eine erneute Verhandlungssache, da es hier auch keine Widerrufsfristen gibt.

B
BRFrageWichtig

02.04.2024 um 16:44 Uhr

Danke für die Antwort! Die Führungskraft hat unterschriebene blanko Handlungsvollmachten, wo nur ein Datum ergänzt werden muss. Kann also theoretisch für das Unternehmen unterschreiben, wenn nötig.

R
RudiRadeberger

02.04.2024 um 17:30 Uhr

Etwas verworren.

Ein Arbeitsvertrag wurde noch nicht unterschrieben? Dann sehe ich da kein großes Problem.

Einen Antrag kann man zurückziehen.

H
hamsterpups

03.04.2024 um 14:33 Uhr

Ein vom BR genehmigter Antrag auf Weiterbeschäftigung ist noch kein Arbeitsvertrag oder Vertragsverlängerung. Der AG muss einen AN nicht zwangsläufig weiterbeschäftigen, nur weil der BR dem zugestimmt hat.

Demnach würde ich mich Rudi anschließen. Antrag zurückziehen und den ursprünglichen Vertrag auslaufen lassen.

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