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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflicht des Arbeitnehmers Dienstpakete an Privatadresse liefern zu lassen

F
FragefürFreund
Mrz 2024 bearbeitet

Liebes Forum, mein Arbeitgeber möchte ein Dienstpaket an meine Privatadresse schicken lassen ( weil der zustelldienst angeblich die Firmenadresse, die mitten in der Stadt liegt) nicht findet.... Bin ich verpflichtet, außerhalb meines Arbeitsumfeldes (zu Hause) und susserhalb meiner Arbeitszeit ( ansonsten bin ich im Büro) Dienstpakete entgegenzunehmen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage. Können Sie evtl auch eine Rechtsgrundlage mitteilen?

Zwischenstand: ohne meine Zustimmung und mein Wissen wurde mir heute das Paket (ostern) an meine privatadresse geliefert. Einfach vor die Wohnungstür gestellt.....

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Community-Antworten (13)

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RudiRadeberger

28.03.2024 um 10:34 Uhr

Nein, du bist nicht verpflichtet, Pakete jeglicher (auch privater) Natur anzunehmen. Aber unter Umständen nimmt es ein Nachbar entgegen. Das gilt dann als Ersatzzustellung und die Annahme kann nachträglich nicht mehr verweigert werden.

Aber warum der Stress wegen einem Paket?

OH
Olav HB

28.03.2024 um 10:40 Uhr

Kurz und kräftig: Nein, Du bist verpflichtet Deine private Adresse für Lieferungen an der Firma zur Verfügung zu stellen. Abgesehen davon, dass die Wartezeit auf ein Kurier durchaus als "Bereitschaftsdienst" betrachtet werden könnte und somit vergütungspflichtig wäre.

Selbst wenn man (weit, weit hergeholt, ich weiß) mit "Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag" argumentieren würde (man soll privat keine Sachen machen die ein Arbeitgeber schaden können, etwas salop gesagt), finde ich keine Rechtsgrundlage worauf ein Arbeitgeber dich Verpflichten könnte seinen Wunsch zu erfüllen. Stärker noch, die Weitergabe deine Private Daten (Anschrift) fällt unter dem Datenschutz, diese dürfen nur weitergegeben werden, wenn es entweder eine gesetzliche Verpflichtung (Finanzamt, Krankenkasse z.B.) gibt, oder ein zwingend betriebliches Interesse besteht UND es kein milderes Mittel gibt. Das gibt es, denn es steht dem Chef jeder Zeit frei Sendungen zu seine private Adresse schicken zu lassen.

Und nebenbei bemerkt, ein echter Kurierdienst die eine Firmenadresse mitten in der Stadt nicht findet? Entweder ein Fahrer*In die keine Lust hat oder ein etwas fragwürdiges Unternehmen (oder beides).

OH
Olav HB

28.03.2024 um 10:42 Uhr

TIPPFEHLER DIE ICH NICHT KORRIGIEREN KANN IN DER ERSTE ZEILE: Du bist NICHT verpflichtet...

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FragefürFreund

28.03.2024 um 10:56 Uhr

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Noch eine Anmerkung zum Nutzer Utopia: war wenig qualifizierte Antwort. Und: wehret den Anfängen. Man muss dem Arbeitgeber auch mal eine rote Linie zeigen. Sonst passiert es ständig.( von uns werden auch Nutzung privater Handys verlangt etc)

R
RudiRadeberger

28.03.2024 um 11:08 Uhr

@FragefürFreund:

Die letzte Antwort einfach ignorieren. Das ist ein Troll.

T
takkus

28.03.2024 um 11:10 Uhr

Genau! Sehe ich auch so! Ab besten alle rausschmeißen! Nur Schmarotzer! Die vorbildlichsten Arbeitnehmer sind Utopia, Fastnacht, Tagträumer_1 bis sonnst was etc...... Das sind die Experten die unser System am laufen halten denn sie sind mehr als 24 Stunden am Tag gaaaaaanz nah am Arbeitgeber.

Alter, ich hau mich über solch eine cerebrale Diarrhö, wie sie von Einigen geschrieben wird, heute kurz vor dem Feiertagswochenende weg. Bitte mehr davon.

C
celestro

28.03.2024 um 12:19 Uhr

Mal sehen wieviel Usernamen der Tagträumer sich noch zulegt bis es ihm zu blöd wird ....

W
WiederDa

28.03.2024 um 12:56 Uhr

Ich glaube nach wie vor, dass Ignoranz gegen den Troll das beste wäre, wenn es auch schwer fällt. Nur die Fragesteller, die nicht unbedingt so oft hier unterwegs sind, kann der Troll noch verwirren.

@WAF-Forum-Betreiber: Eine Schaltfläche zum Melden solcher Beiträge wäre gut. Dann kann der Troll nicht die Aufmerksamkeit erlangen, die er aufgrund seiner "Eigenschaft" nötig hat.

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RudiRadeberger

28.03.2024 um 12:57 Uhr

"Ich glaube nach wie vor, dass Ignoranz gegen den Troll das beste wäre, wenn es auch schwer fällt."

Völlig korrekt. Leider für viele hier nicht möglich. Er sagt "Frosch" und es wird gesprungen...

C
celestro

28.03.2024 um 14:59 Uhr

"Eine Schaltfläche zum Melden solcher Beiträge wäre gut."

Gibt es doch. Also klar ... ist keine Schaltfläche, aber oben unter dem Eingangspost findet man "Melden" und dann geht das seinen Weg.

W
WiederDa

28.03.2024 um 15:59 Uhr

@celestro: Ich möchte ja nicht die ganze Frage mit den Antworten melden, sondern nur bestimmte Antworten von "Trollen", damit ein Admin die ggf. herausnimmt. Aber vielleicht ist die Schaltfläche oben auch dafür, habe ich noch nie versucht.

Allen hier schöne Osterfeiertage!

D
DummerHund

28.03.2024 um 21:03 Uhr

Auch die Nutzung von privaten Handys kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Hier muss er den Mitarbeitern Diensthandys zur Verfügung stellen.

A
alraune

29.03.2024 um 16:02 Uhr

Wie das Wort Privatadresse schon sagt, ist diese PRIVAT. Da ich ja den ganzen Tag in der Arbeit bin, kann niemand das Paket entgegen nehmen. Es müsste dann sowieso von der Post geholt werden. Was die Nutzung meines PRIVATHANDYS für dienstliche zwecke angeht, auf gar keinen Fall. Mein AG hat noch nicht mal meine Handynummer. Will er was von mir dann kann er mir einen Brief schreiben.

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