Bleibt Betriebsrat bestehen wenn Dienstleister gewechselt wird?
Wir sind eine Logistik Firma die in einem Automobilkonzern beschäftigt ist. Unser Auftrag ist befristet und wird leider nicht mehr verlängert. Nach uns wird ein anderer Logistikdienstleister der auch schon in diesem Konzern tätig ist den Auftrag bekommen also vergrößert er sich und wird unsere Mitarbeiter übernehmen. Jetzt ist die Frage, wenn wir Mitarbeiter übernommen werden, bleibt unser BR bestehen oder ist der BR der neuen Firma für uns zuständig?
Community-Antworten (4)
27.03.2024 um 11:05 Uhr
Bekommt ihr neue Arbeitsverträge? Oder seid ihr noch bei der "alten" Firma weiterhin beschäftigt?
27.03.2024 um 12:03 Uhr
Wird wahrscheinlich 1 Jahr normal laufen mit unseren Arbeitsvertrag und erst danach
27.03.2024 um 12:13 Uhr
Übernimmt der andere Dienstleister nur die Beschäftigten oder übernimmt er ein Teil des Geschäfts (Betriebsübergang).
Wenn dieser nur die Beschäftigten übernimmt (rechtlich ein angebot für ein Arbeitsvertrag macht), ist der Status des BRs in dem Betrieb davon abhängig, wie groß die Veränderung ist. U.U. muss ein neuen BR gewählt werden (§13 Abs. 2 pt. 1 und/oder 2) BetrVG. Sie ist definitiv nicht mehr für die Beschäftigten die den Arbeitgeber gewechselt haben zuständig.
Beim neuen Arbeitgeber muss u.U. ebenfalls ein neuen BR gewählt werden, wenn die Voraussetzungen (§13 Abs. 2 pt 1 oder 6 BetrVG) gegeben sind.
Solange wie im alten Betrieb kein neuer BR gewählt wurde behält der BR (inkl evt. übergetretene BRM) sein Restmandat.
28.03.2024 um 09:38 Uhr
Sollte es einen Betriebsübergang geben, nimmt der Betriebsrat der die größte Arbeitnehmerzahl vertritt, das Übergangsmandat wahr. Erhöht sich die Zahl der Arbeitnehmer um mehr als die Hälfte bzw. mindestens 50, führt der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs die Geschäfte bis zu einer Neuwahl weiter. Ansonsten bleibt der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs bis zur nächsten regulären Wahl im Amt.
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