mein Arbeitgeber möchte ein System zur Mitarbeiterbeurteilung einführen. Die Leistungsbeurteilung findet sowohl vom Mitarbeiter als auch von den Vorgesetzten online über einen Dienstleister statt.
Um den Text jetzt etwas kürzer zu fassen: Der Dienstleister hat mir das Konzept vorgestellt und inhaltlich ist das absolut sinnvoll. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Daten dort sicher sind. Dennoch kommen ein paar Fragen auf:
- Muss jeder Mitarbeiter dieser Praxis der online Beurteilung zustimmen? So wie es im BDSG geregelt ist, sobald es um das Speichern von personenbezogenen Daten (in dem Fall Name, Email und Beurteilung) geht? Oder kann ich das als BR über eine Betriebsvereinbarung allgemein regeln?
- Hat der Mitarbeiter das Recht zur Löschung der Daten so wie im BDSG angegeben? Oder ist dies nicht möglich, da es sich um betriebsinterne Daten handelt, die einer "normalen" Leistungsbeurteilung bis auf den Punkt der online Erhebung gleichen?
- Muss ich auf eine bestimmte Passage im Vertrag des Dienstleister bestehen, um die Datensicherheit zu gewähren?
Vielen, vielen Dank schon mal im Voraus.
Beste Grüße
Flo