Datenschutzgesetz bei online Mitarbeiterbeurteilung?
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber möchte ein System zur Mitarbeiterbeurteilung einführen. Die Leistungsbeurteilung findet sowohl vom Mitarbeiter als auch von den Vorgesetzten online über einen Dienstleister statt.
Um den Text jetzt etwas kürzer zu fassen: Der Dienstleister hat mir das Konzept vorgestellt und inhaltlich ist das absolut sinnvoll. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Daten dort sicher sind. Dennoch kommen ein paar Fragen auf:
- Muss jeder Mitarbeiter dieser Praxis der online Beurteilung zustimmen? So wie es im BDSG geregelt ist, sobald es um das Speichern von personenbezogenen Daten (in dem Fall Name, Email und Beurteilung) geht? Oder kann ich das als BR über eine Betriebsvereinbarung allgemein regeln?
- Hat der Mitarbeiter das Recht zur Löschung der Daten so wie im BDSG angegeben? Oder ist dies nicht möglich, da es sich um betriebsinterne Daten handelt, die einer "normalen" Leistungsbeurteilung bis auf den Punkt der online Erhebung gleichen?
- Muss ich auf eine bestimmte Passage im Vertrag des Dienstleister bestehen, um die Datensicherheit zu gewähren?
Vielen, vielen Dank schon mal im Voraus.
Beste Grüße Flo
Community-Antworten (2)
20.01.2009 um 16:04 Uhr
@ Flo Du wirst als BR kaum Einfluss auf den Vertrag mit dem Dienstleister haben können. Was sagt denn Euer Datenschutzbeauftragter dazu? Erst mal den und vielleicht auch die Gewerkschaft fragen, Vielleicht hat der Dienstleister auch eine eigene Website, manchmal stehe da Referenzen drauf, Kontakte herstellen. Ich denke darauf basierend dann eine BV erstellen. Bis dahin/zum Abschluss einer BV die Zustimmung nach § 87 BetrVG verweigern.
20.01.2009 um 16:15 Uhr
@Jube: Vielen Dank erstmal für die Antwort. Das ist schon durchaus hilfreich.
Unser Datenschutzbeauftragter ist derzeit in Urlaub bzw. Reha. Der wird noch ein bisschen ausfallen :( Deswegen wollte ich mich hier mal umhören. Wie gesagt ich bin dem Ganzen eigentlich positiv gegenüber eingestellt, weil es wirklich sinnvoll ist und den Verwaltungsaufwand erheblich verringert und gleichzeitig viel effektivere, fairere Beurteilungsgespräche zulässt. Ich kann also in einer BV regeln, dass die Daten auch bei dem externen Dienstleister gespeichert werden und nicht jeder einzelne Mitarbeiter zustimmen kann/muss?
Geht das auf Basis des §4 (1) des BDSG der wie folgt lautet: "(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat"?
Nochmal vielen Dank und beste Grüße Flo
Verwandte Themen
Datenschutzgesetz
Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Datenschutzgesetz. Nach dem Datenschutzgesetz, dürfen ja keine personenbezogene Daten wie Geb.-Datum, Adresse usw. per E-Mail versendet werde
Mitarbeiterbeurteilung nach ISO
Hallo zusammen, wir haben mal wieder ein Problem: wir sind zertifiziert nach ISO 27001. In dieser ISO wird auch das Thema Mitarbeiterbeurteilung beschrieben. jetzt hat unsere Konzernmutter Mitarb
Online Befragung der MA durch eine Krankenkasse; organisiert über Personalabteilung
Hallo zusammen, heute habe ich eine E-Mail von unserer Personalabteilung "an Alle" erhalten, mit welcher alle MA eingeladen werden, an einer Befragung der Barmer BEK teilzunehmen: "Wir möchten nac
Online Fortbildung
Jedes Jahr 1 x im Jahr dürfen seine Erzieher sich eine Fortbildung aussuchen es gibt Präsenz und online Fortbildungen zur Auswahl es haben sich mehrere Kollegen eine online Fortbildung ausgesucht und
Mitspracherecht bei "Mitarbeitereinschätzung"?
Hallo, bei Mitarbeiterbeurteilung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wie sieht es bei Mitarbeitereinschätzungen aus ? Man möchte in unserem Unternehmen eine Mitarbeiterbeurteilung einführen