Offenlegung von Wertpapiergeschäften dem AG gegenüber
Hallo, ein Teil unserer Mitarbeiter wurde von der Geschäftsleitung aufgefordert, diese über alle Wertpapiergeschäfte in Kenntniss zu setzen. Hintergrund: Wir sind ein Dienstleister, der gewisse Dienstleitungen an Unternehmen liefert, welche mit Wertpapieren handeln. Genau wird sich in dem Schrieb auf §33b des Wertpapierhandelsgesetz bezug genommen.
Meiner Meinung nach, ist diese Aufforderung nicht rechtens:
- Dürfen solche Informationen ja nicht einfach der Geschäftsleitung ausgehändigt werden (sind ja vertrauliche Daten des Mitarbeiter) sondern müssen einer Art "Compliance Abteilung" zur Verfügung gestellt werden, die diese Informationen vertraulich wegschließt und
- Fallen wir als Dienstleister wirklich unter diese Aufforderung? Soweit ich sehen kann, wurde dieses Vorgehen ausschließlich für Banken und Wertpapierhandelsfirmen erstellt, jedoch nicht für Dienstleister deren Unternehmen. Genau betrachtet, müsste man ja dann auch die Reinigungskräfte dieser Unternehmen zu der Abgabe auffordern.
Was meint ihr dazu?
Gruß und danke
Community-Antworten (1)
22.10.2010 um 20:00 Uhr
Fasst einen Beschluss über die beratende hinzu Ziehung eines Rechtsanwalts und lasst euch zum Sachverhalt beraten. Hier aus dem Forum wird euch wohl keiner eine verbindliche Auskunft geben können.
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