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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung und Wegezeit

B
BRPHS
Mrz 2024 bearbeitet

Gehört die Wegezeit zur Arbeitszeit bzw. wird sie als solche angesehen?

Unsere Betriebsversammlung findet aufgrund unserer Firmengröße das erste Mal auswärts statt. Geplante Zeit ist von 7-12 Uhr. Arbeitsbeginn für die Werkstatt ist 6 Uhr. Wie verhält sich das mit dem Arbeitsbeginn? Sollten die Kollegen um 6 Uhr in der Werkstatt beginnen und sich dann auf den Weg zur Versammlung machen? Ist die Fahrzeit dann Arbeitszeit?

Gleiche Frage für den Rückweg. Ist der Weg von der Versammlung zur Betriebsstätte Arbeitszeit?

Wir sind im BR der Meinung, dass sowohl der Hin- als auch der Rückweg wie Arbeitszeit zu sehen ist.

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Community-Antworten (6)

M
Meph1977

27.03.2024 um 08:41 Uhr

Es ist keine Arbeitszeit aber es ist wie Arbeitszeit zu Vergüten.

C
Catweazle

27.03.2024 um 08:43 Uhr

Ihr liegt vollkommen richtig. § 44 BetrVG.

B
BRPHS

27.03.2024 um 09:03 Uhr

Wie sieht es aus wenn die Kollegen direkt zur Versammlung fahren und damit nicht um 6 Uhr beginnen sondern erst um 7 Uhr zum Start der Versammlung. Ist das dann ein Arbeitsausfall den der Arbeitgeber zu tragen hat?

NB
nicht brauchen

27.03.2024 um 09:05 Uhr

Meinereiner meint, das kommt darauf an. Wenn es vom Arbeitsplatz zu der Veranstaltung 2 Minuten sind so ist zuerst zu arbeiten und dann zu der Veranstaltung zu gehen. Wenn jetzt vom Arbeitsplatz zu der Veranstaltung 1h ist sollte man sich mit dem AG absprechen.

T
Touch

27.03.2024 um 10:16 Uhr

Entscheidend ist die Entfernung Arbeitsstätte Seminarort, somit haben alle Mitarbeiter das gleiche Problem.

Wenn die Entfernung nur 20 Minuten beträgt, arbeiten alle 30 Minuten und fahren dann los zur Schulung. Beträgt die Entfernung 50 Minuten, ist ein vorheriger Arbeitsbeginn um 6 Uhr nicht möglich, dass kann selbst ein Kleinkind auswerten.

*vom Administrator angepasst

M
MarketingW.A.F.

27.03.2024 um 10:57 Uhr

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