Dienstbesprechung
Unsere Abteilungsleitung macht in unregelmässigen Abständen Dienstbesprechungen Bei der letzten hat sie geäussert das jetzt einer von uns (5) Angestellten ein Protokoll führen soll weil Sie selber keine Lust hat alles zu machen. Müssen wir das?oder können wir das verweigern?
Community-Antworten (21)
25.03.2024 um 10:22 Uhr
Mit welcher Begründung wollt ihr das verweigern? Ist Protokollführung so weit von eurer vertraglichen Tätigkeit weg?
25.03.2024 um 10:26 Uhr
Bei uns im Vertrag ist das nicht festgehalten das wir Protokolle bei Dienstbesprechungen schreiben müssen. Das hat jetzt erst die Teamleitung angeordnet
25.03.2024 um 10:40 Uhr
So detailliert werden die Pflichten im AV auch nicht ausformuliert. Ich sehe das als Teil eurer Pflicht an.
25.03.2024 um 10:47 Uhr
"woher himmst Du die Weisheit, sie hätte keine Lust, ein Protokoll zu führen?!"
Armes Deutschland ... wo Leute schon den Mund aufmachen, die offensichtlich noch nicht einmal lesen können:
"Bei der letzten hat sie geäussert das jetzt einer von uns (5) Angestellten ein Protokoll führen soll weil Sie selber keine Lust hat alles zu machen."
25.03.2024 um 10:52 Uhr
Andrea die Aussage von Tagträumer kannst du ganz schnell vergessen das ist ein............ An deiner Stelle würde ich der Abteilungsleiterin sagen das es ok ist aber du erstmal eine Schulung zum Thema Protokollführung brauchst, denn da kann man vieles falsch machen. Und du dich vorher nicht in der Lage siehst das zu tun.
25.03.2024 um 11:12 Uhr
"Die Abteilungsleiterin hat genau diesen Wortlaut benutzt,"
Welchen Wortlaut hat sie denn benutzt? Warst Du dabei?
25.03.2024 um 11:21 Uhr
Bei Dienstbesprechungen gibt es ja jemanden, der diese Ansetzt. Sie ist ja auch kein Gremium einer Abteilung oder Dienststelle, sondern ein Instrument einer Betriebsleitung und liegt somit in dessen Machtbereich.
Daher ist auch dieser derjenige, der, wenn er es Protokolieren möchte, allein dafür zuständig ist. Soweit, dass ein AG oder dessen Vertreter (Abteilungsleiter) dieses jetzt delegieren oder gar bestimmen kann, geht das Direktionsrecht eines AG gottseidank nicht. Es liegt allein in seiner Macht, ein Protokoll entweder selber zu führen, hierfür auf freiwilliger Basis jemanden zu finden, oder dafür eine zusätzliche Schreibkraft (Sekretärin) einzusetzen. Eine Verpflichtung aus einem AV abzuleiten, in dem dieses nicht explizit aufgeführt ist, besteht hier generell nicht.
25.03.2024 um 11:21 Uhr
Ich wollte jetzt nicht das man sich hier gegenseitig angeht. Das Problem ist halt das Sie immer mit neuen Sachen um die Ecke kommt. Mal sollen wir selbstständig arbeiten und entscheidungen treffen ,dann will Sie alles allein machen und wir führen aus Wir arbeiten in einer häuslichen Betreuung. Und Sie kommt aus der Pflege und hat schon oft einfach Grenzen überschritten . Die wir gar nicht machen dürfen weil die Ausbildung fehlt Deswegen wollte ich einfach nur wissen ob Protokoll führen in ihrem Aufgaben bereich fällt als Abteilungsleiter oder einfach auf uns verteilen kann. Ich musste leide oft schon das Gespräch mit ihrem Chef führen da Sie sehr oft mir gegen über versucht hat zu moppen . Und ich mir halt nix mehr gefallen lassen möchte dafür bin ich zu slt und zu lange in der Firma
25.03.2024 um 11:58 Uhr
Vielen dank für die ganzen Antworten. Geholfen hat mir leider keine. Es hört sich zum Teil so an als hätte ich keine Lust dazu dann soll ich kündigen. Und das ich ein problem mit meiner Abteilungsleitetin habe. Im moment nicht,aber ja die hatte ich und nicht nur ich. Aber das auszuführen würde den Rahmen sprengen Und nein selber war ich krankheitsbedingt nicht dabei ,aber eine Kollegin hat mir das erzählt. Ich weiss nicht wie ich fie Kommentarfunktion schliessen kann aber ihr braucht nicht mehr Antworten auf meinen beitrag Danke
25.03.2024 um 12:27 Uhr
"Geholfen hat mir leider keine."
Und wieso nicht?
"Bei Dienstbesprechungen gibt es ja jemanden, der diese Ansetzt. Sie ist ja auch kein Gremium einer Abteilung oder Dienststelle, sondern ein Instrument einer Betriebsleitung und liegt somit in dessen Machtbereich.
Daher ist auch dieser derjenige, der, wenn er es Protokolieren möchte, allein dafür zuständig ist."
finde ich eigentlich recht brauchbar. Und den, der immer träumt solltest Du halt links liegen lassen. Ein dummer Mensch, der den AGs tief im Hintern steckt. Muss es halt auch geben.
25.03.2024 um 12:56 Uhr
@Andtea64 du solltest vor allen Dingen alles was Tagträumer geschrieben hat sofort wieder aus deinen Gedanken löschen! Dem armen Wicht macht es einfach nur Spaß andere zu ärgern!! Den Übrigen Antworten darfst du glauben schenken!
25.03.2024 um 13:11 Uhr
vom Admin angepasst
@Andrea64-> In Deiner Eingangsfrage auf den Button „bearbeiten“. Mit Nickname und Passwort anmelden. In der Mitte unten im grauem Feld das Kästchen „Frage schließen“ anklicken und auf „speichern“ gehen.
25.03.2024 um 13:59 Uhr
Unter Umständen kann es ja sogar sinnvoll sein, wenn eine der Beschäftigten das Protokoll schreibt, eventuell ist das ja reihum organisierbar. Wenn ihr aufschreibt was ihr verstanden habt ist das in meinen Augen sinnvoller als wenn die Leitung aufschreibt was sie sagen wollte.
25.03.2024 um 14:19 Uhr
Mal zurück zur sachliche Ebene:
Das Schreiben eines Protokolls kann als eine zumutbare Tätigkeit gesehen werden und fällt somit im Direktionsrecht des AGs. Die das Protokoll schreibende Person hat damit eine verantwortungsvolle und zum Teil mächtige Position, denn was nicht im Protokoll steht ist notfalls schwer nachweisbar, und umgekehrt. Wichtig ist, das Protokoll wird WÄHREND der Arbeitszeit geschrieben, schließlich ist es eine angeordnete Tätigkeit udn somit besteht eine Vergütungspflicht.
Wenn möglich, vor Allem wenn strittige Dinge besprochen werden, sollte das Protokoll von zwei Leute unterschrieben werden. Will Cheffe dann eine Ergänzung oder Änderung des Protokolls ("das stimmt so nicht..."), wird das als Protokollnotiz hinzugefügt, das Protokoll wird nicht geändert. Das ist besonders dann wichtig wenn, wie angedeutet wurde, Cheffe meint Anordnungen geben zu können, die zu ein gesetzwidrigen Verhalten auffordern. Hier hält man dann im Protokoll sowohl die Anordnung als auch die Erwiderung fest.
Am Rande bemerkt: Kein Arbeitnehmer kann gezwungen werden rechtswidrig zu handeln!
25.03.2024 um 14:41 Uhr
Ich hab ansich kein Problem mit dem Protokollieren. Das Ding ist einfach ,das unsere Abteilungsleiterin meint Sie wäre etwas besseres als wir. Und in vielen Dingen eben über die Grenze schiesst. Wenn es rechtens ist und Sie das auf uns übertragen kann ist es ja in Ordnung ,deswegen hatte ich gefragt. Nur ist es halt so fordern von uns und selbst was leisten sind ein paar ndere Schuhe. Seit die junge Dame bei uns ist läuft nichts mehr rund,nicht mal eckig. Und wer auf sein recht pocht muss auch anderen Rechte zugestehen . So sehe ich das . Ich warte die nächte Diensbesprechung ab und sehe dann wer sich "opfert" und danke an die Antwortern die es sachlich gemacht haben.
25.03.2024 um 19:55 Uhr
Kukki, was du schreibst ist einfach hanebüchener Unsinn. Das Direktionsrecht des AG ist relativ weitgehend und selbstverständlich deckt dies auch das Recht ab anzuweisen ein Protokoll zu führen.
Es ist im übrigen völlig normal, dass der Gastgeber eines Meetings nicht auch noch das Protokoll führt. Denn Moderation und Protokollführung schließen sich bei komplexen Themen regelmäßig aus
25.03.2024 um 23:41 Uhr
@ Pickel Du weißt hoffentlich schon, wovon du sprichst? Wenn ja, solltest du besser nicht anderen Unsinn plappern unterstellen um dann selbst mit pauschalem daherkommen. Mein Tip wäre hier, dass auch für dich die W.A.F bestimmt ein passendes Seminar parat hat. Da ich dergleichen hier schon einem anderen empfohlen habe, wäret ihr dann ja schon zu zweit.
▶„Kukki, was du schreibst ist einfach hanebüchener Unsinn“◀ Was qualifiziert dich eigentlich dazu, über andere zu Urteilen und deren Angaben als Unsinn aburteilen zu können? Bist du der Herrgott persönlich oder nur derjenige, der ein Direktionsrecht als einziger korrekt definieren kann?
▶„Das Direktionsrecht des AG ist relativ weitgehend“◀ Korrekt. Aber auch hier sind Grenzen gegeben. Und wo die sein könnten oder sind, würdest du im erwähnten Seminarbesuch sicherlich erfahren.
▶„und selbstverständlich deckt dies auch das Recht ab anzuweisen ein Protokoll zu führen.“◀ Natürlich. Da du ja gerne pauschalierst, gilt das natürlich für alle. Egal ob es in einem AV steht oder nicht. Auch egal, ob sie überhaupt des Schreibens mächtig sind und/oder generell ein Problem mit Papier haben. Da du es ja auch generalisierst, gilt das natürlich auch für alle Handwerker oder sonstige, die ansonsten im Job noch nie so etwas wie ein Schreibgerät in den Fingern hatten.
▶Es ist im übrigen völlig normal, dass der Gastgeber eines Meetings nicht auch noch das Protokoll führt.“◀
Wer hat was anderes behauptet?
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es dafür früher mal Schreibkräfte gab.
Ich glaube, mag mich aber irren, dass man diese damals Sekretärin nannte. Wurden die abgeschafft? Dann wäre ja das verstärke anwenden des Direktionsrechts auch eine gute betriebliche Sparmaßnahme.
▶„Denn Moderation und Protokollführung schließen sich bei komplexen Themen regelmäßig aus“◀ Ist ja Doll. Da die hier vom Direktionsrecht betroffenen ja Multitasking fähig sind, trifft gleiches auf sie natürlich nicht zu.
Damit du bis zum Besuch des von mir empfohlenen Seminarbesuchs nicht untätig umherirren musst, kannst du dich ja mal mit dem Grundsatz der Billigkeit, dem freien Ermessen, einer Interessenabwägung sowie dem freien belieben beschäftigen.
Falls das zu aufwendig oder ev. zu belastbar ist, kann vielleicht auch das BAG mit der Entscheidung vom18.10.2017 - 10 AZR 330/16, zumindest ein wenig weiterhelfen.
• Amtlicher Leitsatz: • Ein Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (unbillige Weisung).
Und lasse zukünftig Unsinnige Bemerkungen bitte dort wo sie entstanden sind.
26.03.2024 um 07:41 Uhr
@Admin: Könntet Ihr alle Antworten von Tagträumer_9 löschen. Die sind nicht zielführend und dienen nur dem Angriff auf dem Fragesteller oder anderen Forneteilnehmern.
@Andrea64:
- Ignoriere den Tagträumer. Der taucht hier immer wieder auch unter anderen Namen auf.
- Rechtlich ist das ganze vermutlich schwer zu bewerten. Ich denke, ihr habt ehr ein grundsätzliches Thema mit den Verhältnis zwischen eurer Führungskraft und Eurem Team (oder dich persönlich, das must du selber einschätzen). Wenn ihr in einer Konflicktspirale steckt, wäre vielleicht auch mal ein moderiertes Schlichtungsgespräch oder ein Mediator ganz gut. Sprich Du oder Ihr als TEAM das einfach mal offen an.
26.03.2024 um 09:22 Uhr
Es ist keine persönliche Auseinandersetzung zwichen meiner Abteilungsleiterin und mir. Es geht ledeglich darum das die Anweisung die sie unserem Team gibt auch rechtens ist. Bei einigen Anweisungen ist es so wenn wir die einhalten, könnte das böse für uns sein weil wir das nicht dürfen( medezinisch)und Sie im prinzip auch darauf besteht . Darum geht mir das einfach . Ich wollte mich einfach absichern
26.03.2024 um 09:39 Uhr
"Bei einigen Anweisungen ist es so wenn wir die einhalten, könnte das böse für uns sein weil wir das nicht dürfen( medezinisch)" Wenn ihr wisst, dass das, aus welchen Gründen auch immer, nicht erlaubt ist dann solltet ihr sie darauf hinweisen und die Anweisung nicht ausführen und natürlich dann weiter oben über solche Anweisungen beschweren.
Bzgl. dem Schreiben von Protokollen bin ich auch der Meinung, dass man das MA im Rahmen billigen Ermessens durchaus zumuten kann.
26.03.2024 um 10:17 Uhr
@Andrea64 Wenn ich das richtig verstehe, ist das ehr ein Thema zw. Eurem Team und der Führungskraft. Ich denke nach wie vor, dass bei euch ein Gespräch (neben andren hier bereits von anderen genannten Maßnahmen) helfen könnte. Ihr könntet (solltet) als Team auch die nächst höhere Ebene mit ins Boot holen. Wenn ihr "illegale" Anweisungen erhaltet, ist das sogar sehr anzuraten. Wenn ihr einen BR habt, nehmt den auch zur Hilfe. Und: Ignoriere alles, was der Tagträumer schreibt, wenn es auch nicht leicht ist.
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