Arbeitszeiterfassung zwischen Schicht und Dienstbesprechung
Sehr geehrte Forum, wir sind eine Kinderkrippe und arbeiten in Schichten. Einmal monatlich findet eine verpflichtende Dienstbesprechung für alle Mitarbeiter statt. Die Mitarbeiterin, die im Frühdienst war, kann also um 15.15 Uhr gehen und muss nach betriebsschluss um 17.30 Uhr zurück kommen. Manche gehen dann nach Hause oder besorgungen machen, andere bleiben im Pasuenraum und Lesen ein Buch. Die Dienstbesprechung ist Arbeitszeit und wird angerechnet. Wie ist die Zwischenzeit zu werten? Als Pause? Als Freizeit? Wie sind diese Mitarbeiter versichert im Falle eines Unfalls in der Zwischenzeitß Danke.
Community-Antworten (5)
10.10.2019 um 15:29 Uhr
Ich vermut, das der AG das nicht als AZ ansieht - also ist es Freizeit. Auch wenn ich im Pausenraum verbleibe ist es Freizeit. Pause ist übrigens auch Freizeit. Wenn ein Unfall in deiner Freizeit passiert ist es nicht über den AG (oder BG) versichert, außer es handelt sich um Wegezeiten von Zuhause zur Arbeit oder zurück.
die viel spannendere Frage findet ich. Kann der AG das so anordnen (verpflichtend) Das hängt unter anderen davon ab, wann den Eurer Frühdienst morgens beginnt.
10.10.2019 um 15:39 Uhr
Kinderkrippe, zunächst mal ist es so, dass ein "geteilter Dienst" nur dann angeordnet werden darf wenn es dazu eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt. Gibt es das bei euch?
http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm
Nur mit besonderer Vereinbarung. Sonst: Zahlen! 1. Bei der Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit ist vom Grundsatz her davon auszugehen, dass diese wöchentliche Arbeitszeit so aufgeteilt wird, dass vom Arbeitnehmer pro Arbeitstag nur eine zusammenhängende Anzahl von Stunden geleistet werden muss. 2. Will der Arbeitgeber hiervon abweichen und die wöchentliche Arbeitszeit so aufteilen, dass der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere voneinander unabhängige und zeitlich auseinander liegende Einsätze zu leisten hat (geteilter Dienst), so bedarf es hierfür einer vertraglichen Regelung. 3. Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen geteilten Dienst zu, obwohl eine vertragliche Grundlage hierfür fehlt, beginnt die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers mit der Zuweisung des ersten Dienstes und endet mit Abschluss des letzten Dienstes. 4. Die zwischen den einzelnen Einsätzen aufgewendete Wegezeit gilt für Beschäftigte, die unter den Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung fallen, gemäß § 3 Ziffer 2.2 RTV als Arbeitszeit. Für die die Wegezeit übersteigende Zeit, die mangels Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes beschäftigungslos bleibt, gerät der Arbeitgeber gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug. (ArbG Berlin, 11.01.2007, 63 Ca 8651/05; § 12 TzBfG)
Durchführung des Arbeitszeitgesetzes Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 - 8312)
„Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit: [...] • Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge, keine geteilten Schichten und rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan.”
10.10.2019 um 15:40 Uhr
Zitat Kjarrigan : die viel spannendere Frage findet ich. Kann der AG das so anordnen.
Noch spannender ist die Frage, warum die Dienstbesprechung nicht direkt nach Arbeitsende anberaumt wird. Existiert ein Betriebsrat ?
10.10.2019 um 15:56 Uhr
Wenn es einen BR gibt, hat dieser mitzubestimmen, unabhängig davon, ob durch die Dienstbesprechung Überstunden entstehen oder nicht. Unabhängig davon gehören Dienstbesprechungen in die Dienstzeit und nicht in die Freizeit. Das kann der AG organisieren, z.B. mit 2 Besprechungen während der Übergabezeit von einer Schicht zur anderen und mit der verpflichtenden Kenntnisnahme eines Protokolls diese Besprechung, für die, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht anwesend sein können.
10.10.2019 um 21:46 Uhr
Ich versuche mal noch einen weiteren Ansatz: Die Anordnung zu Besprechung könnte gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Denn wenn mein Dienst um 15:15h zu Ende ist, dann muss ich danach mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben, ehe ich wieder arbeiten darf (In Pflegeberufen kann sie auf 10 Stunden verkürzt werden). Ist aber der Dienst nicht um 15:15h zu Ende, sondern reicht bis zum Ende der Dienstbesprechung (nehmen wir hier mal optimistisch an, sie würde um 18:00h enden), dann überschreite ich die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden. Und das ist (abgesehen von einigen sehr eng gesteckten Ausnahmen) ebenfalls unzulässig.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Dienstbesprechung zwischen zwei Nachtdiensten
Hallo, folgender Fall: Sonntag beginnt mein Nachtdienst um 24 Uhr und endet Montag um 6 Uhr. Zu 18 Uhr am Montag ist eine Dienstbesprechung angesetzt und wird mit 3 Stunden Arbeitszeit vergütet = Ende
Dienstbesprechung ausserhalb der Arbeitszeit
Hallo Leute, habe folgendes Problemschen: ich arbeite in einem Seniorenheim als Krankenpfleger in Teilzeitkraft 6 Stunden. Mein Arbeitgeber hat für das laufende Jahr Termine angekündigt für Dienst
Bezahlung der Anfahrt zur Dienstbesprechung und wieder nach Hause
Hallo Kolleginnen, hallo Kollegen, heute wurde ich gefragt ob der Weg zur Dienstbesprechung und wieder nach hause bezahlt werden muss? Die Dienstbesprechungen sind die bei uns alle 14 Tage vormittags