Dienstbesprechung ausserhalb der Arbeitszeit
Hallo Leute, habe folgendes Problemschen: ich arbeite in einem Seniorenheim als Krankenpfleger in Teilzeitkraft 6 Stunden. Mein Arbeitgeber hat für das laufende Jahr Termine angekündigt für Dienstbesprechungen. 1x im Monat. Diese Termine liegen zeitlich aber ausserhalb meiner Arbeitszeit. Meine Arbeitszeit 6.00-12.00 Uhr Dienstbesprechung ab 12.00 Uhr. Es gibt eine Verpflichtung an diesen Besprechungen teilzunehmen. Jetzt gehts los: der AG will mir die Zeiten der Dienstbesprechung nach der Arbeitszeit nicht anrechnen. Desweiteren bin ich verpflichtet in meinen frei Tagen zur Dienstbesprechung zu erscheinen die werden natülich auch nicht angerechnet. Unseren BR brauch ich nicht fragen die sagen zu allem ja was der AG sagt. Bei den 8 Stunden Kräften liegt es in der Arbeitszeit die werden natülich angerechnet. Wie sollte ich mich in Zukunft verhalten . Könnt Ihr mir bitte ein paar § betrvg-AZO-AZG-usw nennen
Community-Antworten (7)
29.04.2007 um 02:43 Uhr
Vielleicht hat auch jemand anders nich einen guten Tipp, aber ich versuch es mal mit dem "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge":
"TzBfG § 4 Verbot der Diskriminierung (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."
Dienstbesprechung ist Dienst und muss auch als Arbeitszeit angerechnet werden. Das wird ja bei deinen vollbeschäftigten Kollegen auch getan.
Den BR würde ich trotzdem fragen. Oder noch besser: seine Unterstützung fordern.
29.04.2007 um 02:53 Uhr
Hallo menderes, also, zunächstmal sowas sollte natürlich euer BR regeln, da er hier ein Mitbestimmungsrecht hat. Wenn er das nicht tut, ist das schlimm genug, da kann man den BR auch belangen, wenn er seine Pflichten nicht erfüllt: § 23 BetrVG. Für Dich selbst: natürlich ist das Arbeitszeit, die vergütet werden muß, schließlich ordnet sie der AG ja an! § 614 BGB sagt: Die Vergütung ist nach Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Heißt im Klartext wer Arbeit leistet ist zu vergüten! Habt Ihr einen Tarifvertag? Vieleicht ist hier noch was festgeschrieben. Im übrigen gilt hier der Grundsatz der Gleichbehandlung: es kann nicht sein, dass Du schlechter gestellt wirst, weil Du eine Teilzeitstelle hast. Teilzeit- und Befristungsgesetz § 5 Benachteiligungsverbot: Der AG darf einen AN nicht wegen Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen. Gleiches Gesetz: § 12 AG und AN können vereinbaren, dass der AN seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf) Abs. 2: Der AN ist zur Arbeitsleistung nur verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Zum Schluß der wichtigste §: § 4 Verbot der Diskriminierung: Ein teilzeitbeschäftigter AN darf wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter AN, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
29.04.2007 um 02:57 Uhr
Super Danke Meine frage hab ich ja an auch Euch gerichtet, weil der BR anwesend war als der AG das so geschildert wie ich es beschrieben habe. Von daher vom BR wahrscheinlich keine Chance sondern direkt über Gewerkschaft oder Anwalt für Arbeitsrecht.
29.04.2007 um 03:05 Uhr
menderes,
dann viel Erfolg dabei. Ich würde den BR aber trotzdem nicht aus der Pflicht lassen und ihn über den weiteren Verlauf informieren. Ist er nicht auch gewerkschaftlich orientiert? Vielleicht muss er an deinem Beispiel einfach noch lernen, was er eigentlich tun müsste und handelt in der Zukunft besser.
Und vielleicht hat der BR in Anwesenheit des Arbeitgebers nicht den Mut gehabt zu widersprechen, kann dir aber im Gespräch unter 4 Augen etwas dazu sagen.
30.04.2007 um 11:47 Uhr
Hallo,
Du arbeiteste nicht zufällig in Stuhr bei Bremen Dann solltest Du Deinen BR in dieser Angelegenheit doch fragen. Dort gab es diese Problem schon einmal vor ca. einem Jahr. Es wurde wir Folgt geklärt:
Es gab einen kurzen Briefwechsel zwischen der GL und dem BR.
Anschließend wurde ein Schreiben ausgehangen, in dem die GL bestätigte, dass es arbeitsrechtlich nicht vertretbar ist, die MA an freien Tagen kommen zu lassen und die AN an Ihrem freien Tage natürlich nicht kommen müssen.
Damit war die Angelegenheit erledigt. Alle paar Monate versucht es wieder ein Vorgesetzter auf diese Schiene. Der BR informiert dann die GL und die kümmert sich dann darum.
Oftmals sehen die Kollegen leider nicht, dass der BR den Vorgesetzten gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Der BR muss sich immer wieder mit der GL auseinander setzen, wozu man auch viel Mut braucht und man muss so was auch lernen. Man kann sowas nicht nur, weil man pötzlich im BR ist.
Ich sehe die Sache so. Sprech Deinen BR an, vielleicht ist schon alles erledigt.
Bevor man sagt, der BR tut nichts, sollte man doch auch mal überlegen, bekommen die paar Leute da auch Unterstützung von mir. Gehe ich auf die Versammlungen, rufe ich Sie an, bei Problemen? Wenn nicht, warum nicht, weil ich es nicht ausprobiert habe und mir schon im Vorfeld meine Meinung gebildet habe?
Ein BR ist immer nur so stark wie Ihn die Belegschaft macht. Steht die Belegschaft nicht hinter dem BR und unterstützt Ihn, dann ist auch der BR schwach.
Und wenn Du Deinen BR nicht informierst, dann kann Er Dir auch nicht helfen.
Ich mußte hier mal so ausholen, weil ich auch immer wieder mit diesem Vorwurf leben muss und auch die viele andere Betriebsräte damit zu kämpfen haben.
Dagnarius
30.04.2007 um 15:23 Uhr
nein nicht aus Stuhr bei Bremen. Nochmals danke für die bemühungen. Ich bin felsenfest überzeugt das unser jetziger BR nicht im Sinne Betrvg arbeitet. Von den AN bekommen sie genug infos, z.B. wo es hackt und nicht richtig läuft. Die BR mitglieder haben es noch nicht geschafft nach meinem kenntnisstand überhaupt schulungen - Bertvg 1-3 zu besuchen. Wenn AN den BR fragen , ist den den Mehrarbeit für uns beantragt worden? für die Mehrarbeit da gibt es immer wieder unterschiedliche aussagen von den BR Mitgliedern. Ja Nein Gummibaum. Informiert man den BR das man an einem Freitag angerufen worden ist und auf Arbeit erscheinen soll wegen einem Notfall und der BR solle sich informieren ob es ein Notfall an diesem tag geben hat . BR antwortet ein An ist Krankgeworden. Also Dagnarius was soll ich jetzt davon halten?
30.04.2007 um 17:19 Uhr
Hallo,
nichts, denn ich halte von diesem Verhalten auch nichts. Ein BR ist dafür da, das Er sich einsetzt und wenn es so ist, dass Ihr Ihn unterstützt, dann kann ich nicht nachvollziehen, warum der BR so handelt. Wir lange sind die leute schon im Amt? Kann es sein, dass Sie noch sehr unerfahren sind?
Zu der Aussage ein Kollege ist krank geworden, kann ich nur sagen, Krank ist kein Notfall!
Krank und Urlaub ist vom AG einzuplanen, da es immer passieren kann, dass jemand krank wird. Notfälle sind Dinge wie Erdbeben. Auf die kann der Arbeitgeber sich nicht angemessen vorbereiten.
Himzu kommt, das Dienstplanänderungen rechtzeitig vorher bekannt zu geben sind. (wenn mich nicht alles täuscht, dann mindestens 48 std. vorher) und Änderungen im Dienstplan müssen mit dem AN abgestimmt sein.
Kennst Du "Mein Frei gehört mir" von Verdi - Einfach auf die Verdi Seite gehen und das eingeben, dann bekommst Du eine menge an Informationen, wie Du Dich wehren kannst und was Deine rechte sind.
Alles Gute Dagnarius
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