Hallo,
folgender Fall:
Sonntag beginnt mein Nachtdienst um 24 Uhr und endet Montag um 6 Uhr.
Zu 18 Uhr am Montag ist eine Dienstbesprechung angesetzt und wird mit 3 Stunden Arbeitszeit vergütet = Ende 21 Uhr. Die Ruhezeit von 10 Stunden (ich arbeite im Krankenhaus an der Rezeption) wird also eingehalten.
Zu 24 Uhr am gleichen Tag, also 3 Stunden nach Ende der Dienstbesprechung, arbeite ich wieder von 24 - 6 Uhr.

Frage: muss ich zur Dienstbesprechung erscheinen?