Erstellt am 20.10.2019 um 06:48 Uhr von BRHamburg
Nach meiner Rechtsauffassung musst du an der Besprechung teilnehmen.
Wie du ja selber schon sagst, wird die Ruhezeit nach dem Nachtdienst eingehalten. Du kommst auch nicht über die Maximale Arbeitszeit von 10 Std an diesem Arbeitstag. Die Unterbrechung von 3 Std zwischen Besprechung und Nachtschicht ist zwar unschön, aber zumutbar.
Erstellt am 20.10.2019 um 09:58 Uhr von Kratzbürste
Die Frage ist, was ist mit der Ruhezeit zwischen den Arbeiten. Die wird natürlich durch die Besprechung unterbrochen. Und das geht nicht. Habt ihr denn keinen Betriebsrat?
Erstellt am 20.10.2019 um 11:45 Uhr von alraune
Hallo, stand die Dienstbesprechung im genehmigten Diesntplan oder wurde sie erst später angesetzt? Ein genehmigter Dienstplan kann nur mit deinem Einverständnis geändert werden. Ich sehe hier ein Verletzung der Ruhezeit. Von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr ,kein Problem-> Ruhezeit eingehalten. Von 21:00 uhr bis 24:00 Uhr sind es aber nur 3 Stunden nach Beendigung des Dienstes. Ich persönlich würde nicht auf diese Besprechung gehen. Wende die an den Betriebsrat. Falls die Besprechung erst nach Genehmigung des DP angesetzt wurde, sind dies ,meines erachtens,Überstunden, diese müssen vom BR erst mal durchgewunken werden.
Erstellt am 20.10.2019 um 17:38 Uhr von BRHamburg
@ Kratzbürste
Die Ruhezeit zwischen Schichtende (6:00Uhr) und Beginn der Besprechung (18:00) beträgt 12 Stunden. Die Konstruktion Besprechung - Nachtschicht würde ich mit einem Arbeitnehmer vergleichen, der einen Nebenjob hat. Hier ist es vom Gesetzgeber auch zulässig das der AN ( 3 Std) sein Nebenjob macht und dann (6 Std) zum Hauptjob geht.
Erstellt am 20.10.2019 um 18:54 Uhr von ArianeP
Danke für die wirklich hilfreichen Antworten. Ich halte es generell auch für zumutbar, will aber nicht hin, wenn ich nicht muss. Denn das ist ja auch wieder falsch ("Was machst Du denn hier, Du hast doch Nachtdienst")
Speziell an alraune: Der DP stand, danach wurde schriftlich von der Vorgesetzten ein Schriftstück aufgesetzt, dass eine DB um 18 Uhr stattfindet, ist also im DP nicht vermerkt.
Ich habe (auch beeinflusst durch eure Antworten) entschieden, nicht auf die DB zu gehen, denn wenn ich Dienstag aus der Nacht komme, habe ich 18 Uhr schon wieder Dienst. So ein kurzer Wechsel tut dem Körper nicht gut.
Gesundheit geht vor Arbeit, das weiß man, und trotzdem macht man sich immer mehr Sorgen um die Arbeit als um die Gesundheit. Wie dumm man doch ist, denn Gesundheit schenkt einem niemand.
Wäre es jetzt nur ein Einzelfall, wäre es kein Thema für mich, allerdings nimmt das bei uns Überhand, es werden immer mehr Mitarbeiter krank, was der Rest auffangen soll. Dienstag Dienst 18 Uhr ist zB ein Vertretungsdienst,...
Naja, mal sehen, was wird.
Ich danke euch nochmals für die hilfreichen Antworten :-)