Erstellt am 23.03.2024 um 11:03 Uhr von Dummerhund
Hier liegt eine Versetzung vor.
Verweigerungsgründe kannst du auch hier nach lesen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/zustimmung-betriebsrat-versetzung/
Erstellt am 23.03.2024 um 11:31 Uhr von Challenger
Zitat Dummerhund : Hier liegt eine Versetzung vor.
Hier hast Du ausnahmsweise mal Unrecht. Wenn ein MA von einem Standort (mit, oder ohne Betriebsrat) zu einem anderen Standort wechselt, dann ist es für den aufnehmenden Betrieb eine Einstellung, während es für den abgebenden Betrieb eine Versetzung ist. Da der 1. Standort betriebsratslos ist, ist denknotwendigerweise nur der BR zur Einstellung des aufnehmenden Betriebes nach §99 BetrVG zu beteiligen.
Erstellt am 23.03.2024 um 11:40 Uhr von Dummerhund
okeeeey hast ja recht. Hatte das mit dem anderem Standort nicht im Hirn. :-)
Erstellt am 23.03.2024 um 12:54 Uhr von Kucki
Vorsicht.
Der TE sollte uns besser einmal mitteilen, was er hier mit Standort meint oder darunter versteht.
Dass es einen Teil ohne und einen mit BR gibt, sagt letztlich noch nichts darüber aus, ob sie auch eigenständig oder räumlich sehr weit voneinander getrennt sind.
Auch nicht darüber, ob es einzelne Betriebe / Betriebsteile oder sonstwie auch immer gelagertes Unternehmen ist.
Erstellt am 23.03.2024 um 14:12 Uhr von ganther
Man sollte die Struktur genau kennen. Wird der Kollege überhaupt bei euch im Betrieb sein?