Beschlussfassung ohne den Begriff "Beschluss" im TOP?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Tagesordnung einer BR-Sitzung finde sich der TOP "Ausstattung des BR-Büros durch den Arbeitgeber". Kann der BR hier einen rechtswirksamen Beschluss fassen, vom Arbeitgeber zu verlangen, den BR-Raum mit z.B. einem PC auszustatten? Oder ist es dazu erforderlich, dass in dem zugehörigen TOP ausdrücklich auf die beabsichtigte Beschlussfassung hingewiesen wird, also etwa so: " Beschlussfassung zur Ausstattung des BR-Büros durch den Arbeitgeber"?
Community-Antworten (4)
23.03.2024 um 09:58 Uhr
Ja, ist zwar nicht das gelbe vom Ei, kann man aber so machen.
In der Regel soll ja die Tagesordnung genau den Punkt beschreiben, der zum Beschluss steht. Wichtig ist hier nur, dass jedes BRM es genau zuordnen kann. "Ausstattung des BR-Büros durch den Arbeitgeber" ist zwar etwas Pauschal gehalten und kann einiges umfassen. Das einzelne BRM weiß aber um was es geht. Den dann zu treffenden Beschluss muss man dann aber schon konkretisieren.
In der Vergangenheit war die Rechtsprechung hier allerdings umstritten, ob ein wirksamer Beschluss auch dann gefasst werden kann, wenn die TO der Einladung nicht beigefügt war oder die TO das Beschlussthema nicht enthält. Nach dieser Rechtsprechung des BAG konnte in einem solchen Fall nur dann ein wirksamer Beschluss gefasst werden, wenn alle BRM in der Sitzung anwesend waren und einstimmig nachträglich das Beschlussthema zur Beratung angenommen wurde. So das BAG am 10.10.2007 – 7 ABR 512/06.
Das BAG hat hierzu aber seine ursprüngliche Ansicht in 2014 geändert. Daher ist es Aktuell so, dass nicht jeder Verstoß gegen die formellen Anforderungen an einer Betriebsratssitzung auch zur Unwirksamkeit der darin gefassten Beschlüsse führt. Dies gelte vielmehr nur dann, wenn ein Formfehler "so schwerwiegend ist, dass der Fortbestand des Beschlusses von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann".
Demnach könnte ein BR künftig auch dann einen gültigen Beschluss zu einem Thema fassen, wenn dieses in Einladung und TO zur Sitzung nicht explizit erwähnt ist. Entsprechend darf die TO in der Sitzung erweitert und über einen zuvor nicht aufgeführten Sachverhalt wirksam entschieden werden, wenn sämtliche BRM des BR ordentlich und rechtzeitig geladen wurden, das Gremium beschlussfähig ist und alle Anwesenden der entsprechenden Änderung der TO zustimmen. Siehe dazu: BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13.
Geht einfach bei und erstellt zur Sitzung eine Beschlussforlage in der ihr das zu beschließende dann genau aufführt.
23.03.2024 um 11:41 Uhr
Vielen Dank für die sehr umfang- und aufschlussreiche Antwort, Kucki. Mir ging es hier allerdings um etwas viel Profaneres. Ich versuche, meine Fragestellung noch zu verallgemeinern: Kann zu jedem in der Tagesordnung aufgeführten, hinreichend konkret formulierten TOP ein rechtswirksamer Beschluss gefasst werden, auch wenn das Wort "Beschluss" in dem TOP nicht auftritt?
23.03.2024 um 14:05 Uhr
Ergibt sich doch aus meiner Antwort. Wenn sich alle im BR einig sind, kann man im Prinzip von allem im Nachhinein noch einen Wirksamen Beschluss machen. Anstelle Beschluss kann man auch andere Synonyme verwenden. Z.B. Entscheidung, Beschließen oder auch Festlegen/stellen. Wie das Kind vorher heißt, ist letztlich sekundär. Nur im Nachlauf musste es dann natürlich korrekt als "Beschluss" benannt werden.
? Man könnte sich also - nicht nur theoretisch - mit fünf Mänekens hinsetzen, locker über die hübsche Nachbarin plaudern - sorry, sollte man nicht, da sexistisch - und kurz vor schluss auf die Idee kommen, doch noch was zu beschließen. ?
23.03.2024 um 15:26 Uhr
@ JotEs Auch hier bin ich bei Kucki. Solltet ihr euch aber unsicher sein oder aber ein streitbaren AG, könnt ihr z.B. Top 1 Beratung zur Einführung 4 Schicht System. Top 2 Beschlussfassung Einführung 4 Schicht System, schreiben
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