Erstellt am 12.05.2017 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Mediation kann nur funktionieren wenn die Beteiligten freiwillig teilnehmen und Vertrauen zum Mediator haben. Sonst findet sie erst gar nicht statt oder ist zum Scheitern verurteilt.
Wenn man möchte kann man solch einer Mediation als BR sehr schnell in der nächsten Betriebsversammlung den Todesstoß versetzen.
Erstellt am 12.05.2017 um 12:08 Uhr von gironimo
Ich finde auch, dass man sich zunächst über die Rahmenbedingungen mit dem AG verständigen sollte; also Zweckbestimmung, Teilnahmevoraussetzungen, kein Ersatz für andere Rechtswege usw.
Habt ihr denn schon Erkenntnisse, welche Sinnhaftigkeit der AG in sein Projekt sieht?
Erstellt am 12.05.2017 um 15:06 Uhr von gironimo
Ansonsten bewegt ihr euch mit dem Thema "Mediation- Konfliktlösung" ja im Bereich des § 86 BetrVG. Und das heißt, der AG entscheidet nicht selbst, sondern er muss sich mit euch einigen.
Das viele AN sich vielleicht abgeschreckt fühlen, wenn sie einen Vorgesetzten als Mediator vorfinden, ist doch Anlaß genug für den BR, jemand anderes (mit Ausbildung ) zu fordern. Da müsste euch dann aber auch eine Lösung einfallen.
Ich sehe eher weniger Sinn darin, überhaupt ein derartiges Verfahren als "Institution" zu etablieren.