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Mediator = Vorgesetzter?

M
MasterPit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen soll eine Mediation eingerichtet werden. Vorgeschlagen wurde nun ein Einrichtungsleiter (Unternehmen im Gesundheitswesen). Gibt es eine gute Argumentation / Rechtssprechung, die das "verbietet"? Wir im Gremium halten ausgerechnet diese Person für kritisch, weil eben auch die Hierarchie recht starr ist bei uns und dem EL eine Menge Macht zukommt...

Danke schonmal und ein schöns Wochenende! M.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

12.05.2017 um 13:27 Uhr

Mediation kann nur funktionieren wenn die Beteiligten freiwillig teilnehmen und Vertrauen zum Mediator haben. Sonst findet sie erst gar nicht statt oder ist zum Scheitern verurteilt.

Wenn man möchte kann man solch einer Mediation als BR sehr schnell in der nächsten Betriebsversammlung den Todesstoß versetzen.

G
gironimo

12.05.2017 um 14:08 Uhr

Ich finde auch, dass man sich zunächst über die Rahmenbedingungen mit dem AG verständigen sollte; also Zweckbestimmung, Teilnahmevoraussetzungen, kein Ersatz für andere Rechtswege usw.

Habt ihr denn schon Erkenntnisse, welche Sinnhaftigkeit der AG in sein Projekt sieht?

G
gironimo

12.05.2017 um 17:06 Uhr

Ansonsten bewegt ihr euch mit dem Thema "Mediation- Konfliktlösung" ja im Bereich des § 86 BetrVG. Und das heißt, der AG entscheidet nicht selbst, sondern er muss sich mit euch einigen.

Das viele AN sich vielleicht abgeschreckt fühlen, wenn sie einen Vorgesetzten als Mediator vorfinden, ist doch Anlaß genug für den BR, jemand anderes (mit Ausbildung ) zu fordern. Da müsste euch dann aber auch eine Lösung einfallen.

Ich sehe eher weniger Sinn darin, überhaupt ein derartiges Verfahren als "Institution" zu etablieren.

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