Mobbing durch den Betriebsrat, wer ist nun für den Mitarbeiter zuständig?
Was wenn die Betriebsratsvorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und eine kleine Anzahl von Personen aus dem Gremium die eigene Sekretärin der Geschäftsstelle Mobben. Und zwar wird nicht mit ihr gesprochen, Arbeitsabläufe werden geändert aber nur die 2. Sekretärin wird informiert, Besprechungen für die Geschäftsstelle finden dann statt, wenn sie nicht anwesend ist, alle Fehler der 2. Sekretärin werden ihr in die Schuhe geschoben, sie muss sich immerzu anhören dass man mehr Leistung und Arbeitseinsatz als von der Kollegin von ihr erwartet, weil sie im Gegensatz zu jener keine Kinder habe, und man sagt ihr hinter ihrem Rücken mündlich und sogar schriftlich nach, sie würde die Arbeit nicht korrekt machen, sich verweigern usw. In unserem Unternehmen hatte der Betriebsrat bereits einmal einen schlechten Ruf und hat sich erst langsam nach den Wahlen davon erholt, doch nun macht er sich natürlich durch diese Aktionen der Vorsitzenden unglaubwürdig, denn eigentlich sollte er doch in solchen Fällen unterstützen. Was kann man in einem solchen Fall tun, denn die Kollegin kann und will sich natürlich nicht an den Betreibsrat wenden. Würde in ihrem FAll wohl auch nicht viel bringen, doch sie kann das doch nicht einfach so hinnehmen bzw. kündigen und den BR damit durchkommen lassen. Sie hat mich als schwerbehindertenvertretung gefragt, doch mich als Mediator lehnt der BR ebenfalls ab.
Community-Antworten (4)
13.03.2012 um 17:27 Uhr
Die Kollegin könnte ein anderes BR-Mitglied, dem sie vertraut bitten, mit ihr ein Gespräch mit dem BRV zu führen.
Wenn die Mehrheit des BR hinter ihr steht, könnte sie dann - wenn das Gespräch nichts gebracht hat - eine offizielle Beschwerde beim BR einlegen, der sich dann in einer Sitzung mit dem Thema befassen muss.
Du könntest das Thema natürlich einfach auch mal in einer Sitzung ansprechen (egal ob Du nun als SBV dafür zuständig bist oder nicht.
Und wenn alles nichts bringt oder die Kollegin sich dies nicht zutraut, sollte sie sich an eine externe Mobbingberatung wenden.
13.03.2012 um 18:30 Uhr
Kollegin könnte sich bei AG beschweren - frage ist nur, handelt es sich hier wirklich um Mobbing? leider weiß nciht jeder, der das Wort in den Mund nimmt, was Mobbing wirklich ist... Man sollte der Kollegin dieses Wort auch nicht in den Mund legen. Bis Mobbing bewiesen ist, kann man eventuell von einem "Mobbing ähnlichem Verhalten" sprechen - alles andere könnte nach hinten los gehen...
13.03.2012 um 18:50 Uhr
Wir haben eine sehr gute Betriebsvereinbarung zu dem Thema und in der sind sowohl ein Fragebogen und die Anleitung zum Führen eines Mobbing Tagebuchs. Da ist ziemlich gut erklärt für jeden Mitarbeiter wie er erkennen kann ob es wirklich schon so tiefgreifend ist und über welchen Zeitraum so etwas gehen muss usw. Die Kollegin hat auch dank ihrer Stelle alle BR Schulungen mitgemacht und kann daher auch ganz gut unterscheiden denke ich. Ich kann und darf sie natürlich nicht in rechtlichen Dingen beraten, aber die Erfahrung hat auch gezeigt dass trotz der BV die vorgelegten Nachweise weder beim Arbeitgeber noch beim BR viel Beachtung bekommen, man versucht da immer so zu verfahren dass man die Vergangenheit ruhen lässt und der Mitarbeiter schnell versetzt wird. Aber die Kollegin will sich zwar sogar von sich aus versetzen lassen (was noch ein paar Monate dauern kann), aber bis dahin zumindest verhindern dass ihr guter Ruf den sie tatsächlich hat, durch die Verunglimpfungen in Mitleidenschaft gezogen wird und auch die nervliche Belastung, welche diese dauerhafte Verteidigungshaltung mit sich bringt begrenzt wird. Leider kann ich da nicht viel machen, denn die BRV ist nicht einmal bereit zu einem Gespräch und gegen den Flurfunk kann man eigentlich gar nichts unternehmen und wenn dann macht es das ganze wohl nur schlimmer. HAbe überlegt ob ich als SBV nicht die Firmenpsychologin hinzu bitten kann, vielleicht kann die ja sozusagen als nicht Beteiligte besser vermitteln. Denn der RAt von den BR Mitglieder, welche hinter der Kollegin stehen, war der, so zu tun als wenn nichts gewesen sei und weiterhin so zu arbeiten wie bisher. Doch das erscheint mir nicht der richtige Rat. Die Kollegin meint das könne sie nicht, was ich nachvollziehen kann, denn warum soll sie alles schlucken und nichts sagen und die anderen kommen mit dem falschen Verhalten ans Ziel. Ich denke so setzt man falsche Maßstäbe. Und gerade einer BRV sollte man so ein Verhalten nicht einfach so durchgehen lassen. Und vor allem verlieren andere Kollegen das Vertrauen, wenn sich der eine Teil des BR nicht für sie einsetzt sondern dazu rät lein bei zu geben weil es für sie weniger Aufwand bedeutet und die anderen genau das Verhalten an den Tag legen das sie eigentlich bekämpfen sollten. Und ich als SBV kann nicht für alle eintreten, da sie nur zu einem kleinen Teil zu den Personen gehören für die ich zuständig bin. Hier habe ich nur den Vorteil, dass ich als SBV für Mobbingopfer zuständig bin, wenn man mich bittet. Und ich habe schon überlegt, wegen der wiederkehrenden Anspielungen, dass das "Opfer" keine Kinder habe, hier auch die Gleichstellungsbeauftragte in mein Boot zu holen. dann wären wir schon 2 gegen 11 BR Mitglieder. Die Personalabteilung ist hier sogar auch auf Seiten der Kollegin und hat der Versetzung bei nächster sich bietender Gelegenheit zugestimmt. Doch die Kollegin hat Ihnen nichts von den Attacken gesagt, aus Angst um Ihren Ruf, sondern hat die Versetzung aus angeblichen persönlichen Gründen beantragt.
13.03.2012 um 20:15 Uhr
@littleone Du schreibst viel, lässt aber auch viele Fragen offen. So wie ich den Anfang lese werden Betriebsratsangelegenheiten vom Betriebsrat an das Sekritäriat direkt weiter geleitet. Dies ist eigentlich nicht korrekt, da dies einzig und alleine Aufgabe des AG ist und nicht die des Betriebsrates. Würde man den genauen Weg einhalten wäre hier also ein Gefährdungspunkt enschärft. Da Du schreibst das Du die Kollegin rechtlich nicht vertreten kannst, nehme ich mal an das sie nicht unter den Schwerbehinderten zählt; richtig? Wenn dem so ist kannst Du Dich dem Thema Mobbing aber im allgemeinem Sinne als SBV annehmen. Veröffentliche am schwazen Brett einen eigenen Artikel zum Thema Mobbing; so das jeder im Betrieb es lesen kann. Dort könnte man unter anderem rein bringen das es niemanden zusteht und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt über Dritte und ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu urteilen, soweit dieser nicht Vorgesetzter der Betreffenden Person ist-------anschliessend folgeschäden, wie Bornout usw. erwähnen------ Als Schwerbehindertenvertreter annst Du auch jederzeit beantragen das das Thema Mobbing auf der nächsten Sitzung mit als Top auf der Tagesordung kommt. Die Schwerbehindertenvertretung ist dem BR nicht unterstellt und kann jederzeit eingene eigenständige Punkte mit einbingen lassen. Macht der BRV das nicht kannst du ihm mal §23 BetrVG zum studieren geben. Wäre eine Folge der Nichtbeachtung bei Angelegenheiten die die Schwerbehindertenvertretung betreffen. Als Schwerbehindertenvertretung kann man sich außerdem auch eigenständig an den AG oder auch anderen Intitutionen wenden. Weiter könnte man dem BR auch nahe legen, das die Schwerbehindertenvertretung, sollte der BRV sein Anhang das Verhalten nicht ändern, in Zukunft Beschlüsse genauer unter die Lupe nimmt, und sie ja vielleicht auch mal durch die SBV ausgesetzt oder besser aufgeschoben werden könnten. Mag zwar alles ein wenig komisch klingen, aber mach Dir Dein Amt zunutze um andern zu helfen.
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