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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was ist heutzutage bloß los?

S
silent
Mai 2019 bearbeitet

Guten Tag.

Meine Frage wurde teilweise (!) schon durch
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/26532/braucht-jeder-standort-einen-eigenen-betriebsrat beantwortet.

Nun möchte ich dennoch etwas fragen. Zum 01.10.2018 fing ich nach 10 monatiger Arbeitslosigkeit in einer Firma zum arbeiten an, die aufgrund fehlendem Nachfolger zum 01.08.2018 an ein Familienunternehmen in München verkauft wurde. Dieses Familienunternehmen hat mehrere, rechtlich eigenständige Niederlassungen, teilweise auch verschiedene "Themen", u. a. eine xyz Beteiligungs GmbH, xyz motorsysteme gmbh, usw.

Vor 3 Wochen wurde mündlich nach meiner Bereitschaft gefragt, ob ich einem Stellenwechsel zustimmen würde. Nach obigem Link, dachte ich, heute bei der Beteiligungs GmbH Niederlassung anzurufen, und nach der Bereitschaft des dortigen Vetreters des Haupt-Betriebsrates zu fragen, im Rahmen einer Interessensvertretung an die Niederlassung zu kommen, in der ich beschäftigt bin, aber noch kein Betriebsrat ist.

Ja, irgendwo frustet das vertröstet werden auch, denn einerseits möchte ich das schon verstehen, wozu man mir sagt, man könne für mich nicht aktiv werden, andererseits ist wirklich die Frage, ob das, was unter obigem Link steht, auch für eine Firma mit mehreren rechtlich eigenständigen Niederlassungen mit eigenen Betriebsräten, in deren Verband eine Fremd-Firma integriert wurde, gilt? Der "Ratschlag" in die IG Metall einzutreten, ist hier insofern sinnbringend, dass mein Arbeitsrechtsschutz mir im Falle einer Eskalation schneller einen Art Mediator / Interessens-"Streitschlichter" (im Rahmen des Beitrages sogar kostenfrei) stellen würde, der aus Nürnberg einen längeren "Arbeitsweg" hätte, als innerhalb der "Familie". Da wundert mich eine Interessenslosigkeit von Menschen meiner Altersklassen an der Gewerkschaft wenig, wenn in brenzligen Situationen so "halbscharige" Sachen kommen.

Ich bin den Leuten in dieser Firma dankbar, aus der Arbeitslosigkeit genommen worden zu sein. Wenn im Geschäftsinteresse eine Anstellung meiner Person mehr kostet und eine "negative Prognose" einfach aufgrund fehlender Verbesserung ersichtlich ist (den Beruf, zu dem ich angestellt wurde (Werkzeugmacher (- Stanz- Umformtechnik) mit Abschluss Februar 2005 übte ich so in der Form in dieser Anstellung zum ersten Mal nach der Ausbildung aus; die 10 monatige Arbeitslosigkeit noch sehr im Kopf präsent; seit der Ausbildung 14 Jahre vergangen), bin ich insofern einfach ambivalent zur Zeit, dass ich wegen dieser Anstellung umgezogen bin und am neuen Ort nicht erneut arbeitslos werden will.

Und, da blobt schon die Frage auf, wozu wird mir dann von einem Betriebsrat aus einer anderen Niederlassung gesagt, dass er meine Interessen in den Mauern der Niederlassung von mir nicht vertreten könne, wenn ich in dieser Situation zu emotional reagieren würde?

Mit freundlichen Grüßen, S.

51402

Community-Antworten (2)

W
wdliss

27.05.2019 um 17:30 Uhr

Zuständig kann der BR nur sein, wenn ihr (die Niederlassung) ihn mitgewählt habt. Wenn ihr das nicht getan habt darf ein BRM aus dem "Haupt-Betriebsrat" rein rechtlich nicht für dich aktiv werden.

C
Cyber99

27.05.2019 um 18:47 Uhr

Nur mal zur Begriffsdefinition. Es gibt keinen Haupt-Betriebsrat. In der Regel hat jede Niederlassung (Betrieb) einen eigenen Betriebsrat oder eben auch nicht. Wenn Du in einer Niederlassung (Betrieb) mit einem Betriebsrat beschäftigt bist, dann ist dieser für Dich zuständig. Bist Du in einem Betrieb beschäftigt, der keinen eigenen Betriebsrat hat, dann hast Du Pech gehabt. Der Betriebsrat der Hauptniederlassung ist für Dich nicht zuständig.

Gem. §4 BetrVG können kleinere Betriebe, wenn Sie es beschlossen haben an der BR-Wahl des Hauptbetriebs teilnehmen. Dazu bedarf es aber einer gewissen räumlichen Nähe.

Wenn es in Eurem, für mich noch nicht transparenten, Firmendschungel mehrere Betriebe mit einem Betriebsrat gibt, dann könnte theoretisch auch noch ein Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat existieren. Dieser wäre dann in der Tat bei übergreifenden Themen auch für die betriebsratslosen Betriebe zuständig und könnte in diesen Betrieben auf die Gründung eines eigenen Betriebsrats hinwirken. Das müsstest Du zunächst mal klären ob es sowas bei Euch gibt.

Ansonsten gilt: Wenn es weder einen Betriebsrat für Deinen Betrieb, noch einen Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat für mehrere Betriebe des Unternehmens gibt, dann hast du definitiv keinen Ansprechpartner und wirst zurecht abgewimmelt. Es gibt dann keine gesetzliche Grundlage auf der ein BR-Mitglied für Dich aktiv werden könnte.

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