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Bitte um Vertraulichkeit gebrochen?!

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lumeli1008
Mrz 2021 bearbeitet

Mein Mann arbeitet in einem Betrieb, in dem die Zeiterfassung stets zum Nachteil des Arbeitnehmers rundet. Stempelt man sich z.B. um 6:01 Uhr ein, gilt die Arbeitszeit erst ab 6:15 und stempelt man sich 14:59 aus, wird auf 14:45 abgerundet. Mein Mann sowie einige seiner Kollegen finden das natürlich ungerecht. Da sich sonst niemand getraut hat, hat sich mein Mann mit der Bitte um Vertraulichkeit an den Betriebsrat gewendet. Dieser sieht das Problem nicht und wollte wegen einer einzelnen Person "kein Fass aufmachen". Daher hatte mein Mann mal rumgefragt und der Großteil der befragten Kollegen fand die Regelung ebenfalls nicht gut. Darauf kam keine Antwort, aber ein paar Tage später kam dann der Chef meines Mannes auf ihn zu und hat ihn befragt, warum er die Zeiterfassungs-Regelung denn schlecht findet. Im Unterton schwang natürlich mit, dass der Chef diese Beschwerde nicht gutheißt und meinen Mann jetzt als Unfriedensstifter ansieht. Ein Betriebsratsmitglied hatte ihm von der Beschwerde meines Mannes erzählt. Ist das in Ordnung, kann der BR eine solche Beschwerde trotz Bitte um Vertraulichkeit und obwohl ja offensichtlich mehrere Personen die Beschwerde unterstützen mit Name des "Ursprungs" der Beschwerde weitergeben?

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Community-Antworten (11)

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Kjarrigan

22.03.2021 um 13:10 Uhr

Und woher weiß man, dass es ein BRM war und nicht einer der befragten Kollegen? Es scheinen ja einige Leute Bescheid gewusst zu haben.

Hat dein Mann denn dem Chef jetzt auch gesagt, warum er das nicht so gut findet?

L
lumeli1008

22.03.2021 um 13:37 Uhr

Der Chef hatte erwähnt, dass er es von einem BR-Mitglied weiß. Und ja, mein Mann hat natürlich erklärt, warum er die Regelung nicht gut findet -> es wird stets zum Nachteil des Arbeitnehmers gerundet und nicht einheitlich auf- oder abgerundet.

K
kratzbürste

22.03.2021 um 13:44 Uhr

Ich würde hier von einem schlechten Arbeitsstil des BR reden. Den Missstand kann der BR doch selbst kennen und als solchen bearbeiten. Da braucht es doch keiner Namen.

E
enigmathika

22.03.2021 um 13:56 Uhr

Schlimmer als die Weiterleitug der Beschwerde finde ich tatsächlich, dass der BR hier keinen Handlungsbedarf sieht. Heutzutage gibt es kaum einen Grund, nicht minutengenau abzurechnen.

L
lumeli1008

22.03.2021 um 14:00 Uhr

Tatsächlich wird die Zeit sogar minutengenau erfasst und anschließend gerundet. Es liegen den Mitarbeitern also noch die genauen Arbeitszeiten vor. Einige haben sich diese sogar für die letzten X Jahre notiert.

C
celestro

22.03.2021 um 14:47 Uhr

"Tatsächlich wird die Zeit sogar minutengenau erfasst"

Dann würde ich dem BR mitteilen, das ich von ihm ein Handeln erwarte. Ansonsten persönlich klagen, das hier nicht mehr gerundet wird.

G
ganther

22.03.2021 um 15:25 Uhr

"Der Chef hatte erwähnt, dass er es von einem BR-Mitglied weiß." Vielleicht will der Chef auch nur den BR schlecht machen und hat es trotzdem von einem der Kollegen, die dein Mann befragt hat

M
Mathias8282

22.03.2021 um 15:33 Uhr

Wie ist denn die Vereinbarte Arbeitszeit? Wenn diese von 06:15 bis 15:00 ist, dann ist es egal wann er sich morgens einstempelt bzw. anwesend ist, da die Arbeit erst um 06:15 anfängt. Vorher darf man dann natürlich auch keinen Handschlag machen. Wenn die Arbeitszeit erst um 15:00 endet, darf er seine Arbeit auch erst um 15:00 niederlegen. Das bei 14:59 auf 14:45 gerudet wird, ist natürlich nicht okay und bedarf handlungsbedarf des BR, allerdings ist Ihr Mann dabei nicht im Recht wenn er die Arbeitszeiten nicht einhält. Anders sieht das natürlich bei Gleitzeit aus. Ihr Mann sollte sich einmal die BV des BR zeigen lassen.

Das der BR diese Info weitergetragen hat, ist im ersten Augenblick nicht schön, aber wie und was soll er denn ändern wenn er nur noch vertrauchliche Gespäche führt und über diese stillschweigen hält.

L
lumeli1008

22.03.2021 um 15:41 Uhr

Es gilt Gleitzeit, die Kernarbeitszeit ist von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr, angefangen werden darf ab 6:00 Uhr, das sollte auch nur als Beispiel dienen. In der Produktion gibt es tatsächlich feste Schichtzeiten. Es gilt aber für alle das gleiche Zeiterfassungssystem, unabhängig davon, ob man in Gleitzeit oder in Schichten arbeitet. Die BV hatte er beim BR erfragt, aber noch nicht zu Gesicht bekommen. Es wurde nur argumentiert, dass diese ja schon 20 Jahre alt sei und man das eigentlich nicht anfassen wolle.

Ich hätte gedacht, dass ein solches Problem, das eigentlich alle Mitarbeiter angeht, generell an die GF getragen wird und nicht mit dem Hinweis "Mitarbeiter XY hat sich beschwert". Finde ich schon ziemlich unglücklich, es hätte ja nichts geändert, den Namen einfach wegzulassen.

M
Mathias8282

22.03.2021 um 15:52 Uhr

Stimmt natürlich das eine konkrete Namensnennung in diesem Fall Unfug von BR war, dass hätte man eleganter lösen können. Aber da scheint eh viel falsch zu laufen. Gerade bei Gleitzeiten muss Punkgenau abgerechnet werden. Hier würde ich mich an eurer Stelle mal von einem Anwalt beraten lassen. Es ist egal ob die BV 20 Jahre alt ist, diese sollte der BR vorzeigen ohne sich drumrum zu reden. Wir bei uns haben sogar BV`s aus der 30er Jahren, die sind okay und haben Gültigkeit.

C
Challenger

22.03.2021 um 15:59 Uhr

Zitat lumeli1008 : Die BV hatte er beim BR erfragt, aber noch nicht zu Gesicht bekommen. <<<<<<<<<<<< Der Arbeitgeber hat gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Hält sich der Arbeitgeber daran nicht, führt das nicht dazu, dass die Betriebsvereinbarung unwirksam ist.

Es handelt um eine Ordnungsvorschrift, die die Durchführung von Betriebsvereinbarungen betrifft. Die Verletzung der Vorschrift kann ggf. Schadensersatzansprüche auslösen und/oder begründen.

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