Hallo, in unserem Tarifvertrag steht : Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass für folgende AN eine Samstagsarbeitszeit nicht zu vermeiden ist : Fahrpersonal und Handwerker. Ein Fahrer hat in seinem Arbeitsvertrag folgendes zu stehen : Sie haben eine 38,5 Stunden Woche. Das Arbeitsvolumen verteilt sich auf die Wochentage Montag bis Freitag mit je 7,7 Stunden. Muss dieser Fahrer Samstags arbeiten ? Ich habe gelernt, Tarifvertrag steht über Arbeitsvertrag. Aber es gibt ja auch das Günstigkeitsprinzip. Was trifft hier zu ?